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Beteiligung an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“  2012-2013. Name und Titel des Redners. Datum | Name der Veranstaltung. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Gut für Dich – gut fürs Unternehmen.

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  1. Beteiligung an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ArbeitKampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012-2013 Name und Titel des Redners Datum | Name der Veranstaltung Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Gut für Dich – gut fürs Unternehmen.

  2. Rechte, Pflichten und Erfüllung der eigenen Aufgabe • Fest angestellt, Leiharbeiter oder Auftragnehmer? • Sie müssen sich der Probleme bewusst sein, die Ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beeinflussen: • Verantwortung Ihres Arbeitgebers • Ihre eigenen Rechte und Verantwortlichkeiten • Beitrag zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  3. Merkmale von Unternehmen mit einer Sicherheits- und Gesundheitskultur • Starke Führung, das Management • engagiert sich für Sicherheit und Gesundheitsschutz • schafft die Voraussetzungen für einen partnerschaftlichen Ansatz • Alle Seiten • sind in vollem Umfang beteiligt • akzeptieren ihre Rechte, Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz • arbeiten zusammen, um Gesundheitsschäden und Verletzungen zu vermeiden

  4. Gründe für die Beteiligung • Ein sicherer Arbeitsplatz schützt Ihre Gesundheit. • Niemand kennt Ihre Arbeit besser als Sie. Sie wissen am besten, wie sich Ihre Tätigkeit auf Sie auswirkt. • Wenn jeder seinen Teil beiträgt, lässt sich etwas erreichen. • An Arbeitsplätzen, an denen die Arbeitnehmer aktiv zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beitragen, sind die Unfallquoten häufig niedriger.

  5. Rechte und Verantwortlichkeiten • Sie haben das Recht, an einem Arbeitsplatz zu arbeiten, an dem eine effektive Kontrolle der Risiken für Ihre Sicherheit und Gesundheit herrscht. • In erster Linie ist Ihr Arbeitgeber hierfür verantwortlich, dennoch sind auch Sie verpflichtet, zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Verletzungen beizutragen.

  6. Was Ihr Arbeitgeber für Ihre Sicherheit und Gesundheit tun muss • Er muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und Präventivmaßnahmen ergreifen. • Er muss Sie über Risiken informieren und entsprechend unterweisen. • Er muss die in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthaltenen Festlegungen zu Sicherheit und Gesundheit erfüllen. • Er muss Verletzungen, Erkrankungen und gefährliche Vorkommnisse melden. • Er muss mit anderen Arbeitgebern und Auftragnehmern, die mit dem Arbeitsplatz in Berührung kommen, sowie mit Leiharbeitsagenturen zusammenarbeiten. • Er muss Sie und Ihre Arbeitnehmervertreter bei Fragen betreffend die Risiken und Sicherheitsmaßnahmen anhören und einbeziehen. • Die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken zur Form, in der die Anhörungen erfolgen, können variieren.

  7. Was Sie tun müssen Als Arbeitnehmer haben Sie folgende gesetzliche Pflichten: • Sie müssen Ihre Arbeit auf ungefährliche Weise und so ausführen, wie Sie diesbezüglich unterwiesen wurden. Dabei müssen Sie die entsprechenden Schutzeinrichtungen, die persönliche Schutzausrüstung usw. verwenden. • Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber bei Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenarbeiten. • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber, der Aufsichtsperson oder Ihrem Arbeitnehmervertreter mitteilen, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Tätigkeit selbst oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen die Gesundheit gefährden.

  8. Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz braucht Arbeitnehmerbeteiligung Um Sie zu beteiligen, sollte Ihr Arbeitgeber Folgendes tun: • Sie auffordern, Sicherheitsprobleme zu melden • Sie aktiv in die Erkennung von Problemen einbeziehen • Sie um Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen bitten • Ihnen zu erkennen geben, dass Ihre Vorschläge willkommen sind und ernsthaft untersucht werden • Ihre Vorschläge honorieren • Darlegen, welche Vorschläge weiter verfolgt werden und welche nicht, und dies begründen

  9. Zweigleisiger Prozess Die Beteiligung der Arbeitnehmer ist ein zweigleisiger Prozess, der für alle Beteiligten (Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter) Folgendes beinhaltet: • Sie sprechen miteinander und hören einander zu. • Sie bringen Bedenken vor und lösen Probleme gemeinsam. • Sie bemühen sich um Ansichten und Informationen und tauschen diese untereinander aus. • Sie besprechen Probleme rechtzeitig. • Sie treffen Entscheidungen gemeinsam.

  10. Machen Sie mit! Sie kennen die Risiken an Ihrem Arbeitsplatz. Machen Sie mit und helfen Sie, diese zu senken sowie den Standard bei Sicherheit und Gesundheitsschutz für sich selbst und für Ihre Kollegen zu heben. • Helfen Sie mit, indem Sie: • zusammenarbeiten • Probleme ansprechen • sich durchsetzen • aufmerksam sind • Rückmeldung annehmen

  11. So können Sie sich beteiligen • Stellen Sie Fragen, machen Sie Vorschläge. • Melden Sie alle Unfälle sowie Probleme für Sicherheit und Gesundheit. • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitnehmervertreter. • Beteiligen Sie sich an Aktivitäten zur Einbeziehung der Arbeitnehmer. • Sagen Sie es Ihrem Arzt, wenn Sie vermuten, dass Ihre Gesundheitsprobleme arbeitsbedingt sein könnten.

  12. Noch nicht lange dabei? Wenn Sie eine neue Arbeit oder Tätigkeit aufnehmen, sind Sie besonders unfallgefährdet. So schützen Sie sich selbst: • Stellen Sie bei der Unterweisung Fragen. • Wenn Sie sich bei einer Sache nicht sicher sind, fragen Sie bei der Aufsichtsperson nach. • Befragen Sie erfahrenere Kollegen. • Bringen Sie Ihre Ideen oder Beobachtungen vor.

  13. Mehr zu Ihrer Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit • Webseiten der EU-OSHA zur Arbeitnehmerbeteiligung • Website der EU-OSHA zur Kampagne • Factsheets der EU-OSHA in 24 Sprachen • Ihre nationale Behörde für Arbeitssicherheit und Gesundheit • Gewerkschaften und Handelsverbände • Berufsunfallversicherungsgesellschaften Arbeitsplätze in Unternehmen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Sicherheit und Gesundheit zusammenarbeiten, sind für alle sicherer.

  14. Netzwerkgestützte Kampagne Zentrale Stärke: nationale Focalpoints und dreigliedrige Netze Aber auch: Kontakt/Austausch mit anderen Akteuren und Partnern • Offizielle Kampagnenpartner (gesamteuropäische und internationale Organisationen) einschließlich Sozialpartner, NRO, Branchenverbände und ‑netzwerke sowie Privatunternehmen • Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU einschließlich Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Vertretungen der EU, Agenturen der EU und Enterprise Europe Network

  15. So können Sie sich an der Kampagne beteiligen An der Kampagne können alle Einzelpersonen und Organisationen teilnehmen. Sie können sich in folgender Form beteiligen: • Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen und Materialien zur Kampagne • Mitwirkung an einer der zahlreichen Veranstaltungen, wie Konferenzen, Wettbewerbe, Werbekampagnen, die während der Kampagne stattfinden • Organisation eigener Aktivitäten

  16. Angebot zur Kampagnenpartnerschaft Gesamteuropäische Organisationen können sich ebenfalls als Kampagnenpartner bewerben. Die Agentur bietet Folgendes: • Bescheinigung über die Partnerschaft • Begrüßungspaket • Werbung auf EU-Ebene und in den Medien • Online-Kommunikationsplattform • Internetauftritt für Partner

  17. Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen • Anerkennung herausragender und innovativer Beiträge • Aufforderung von Managern und Arbeitnehmern zur Zusammenarbeit • Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder, Länder des westlichen Balkans und die Türkei • Zwei Kategorien: • Arbeitsstätten mit weniger als 100 Beschäftigten • Arbeitsstätten mit 100 oder mehr Beschäftigten • Gewinnerauswahl anhand der über die nationalen Focalpoints eingereichten Beiträge • http://osha.europa.eu/de/about/competitions

  18. Material • Leitfaden zur Kampagne • Praxisleitfäden für Arbeitnehmer und Manager • Beispiele für gute praktische Lösungen • Nachrichten zu Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne • Präsentationen und animierte Videoclips • Alle Materialien sind in 24 Sprachen verfügbar. • www.healthy-workplaces.eu

  19. Wichtige Termine 19 • Start der Kampagne 18. April 2012 • Europäische Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Oktober 2012 und 2013 • Preisverleihung im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische Lösungen: April 2013 • Gipfel im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: November 2013

  20. Weitere Informationen • Besuchen Sie die Website der Kampagne: • www.healthy-workplaces.eu • Näheres zu Veranstaltungen und Aktivitäten in Ihrem Land erfahren Sie über Ihren nationalen Focalpoint: • www.healthy-workplaces.eu/fops

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