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Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *)
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Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *) Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht *) In überörtlicher Kooperation mit: Herrn Rechtsanwalt Siegfried Steinkopf
Auswirkungen der Gewerbesteuer auf Unternehmen und Unternehmer - Ausweichstrategien - Gewerbesteuer
Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten
1. Einleitung • Gewerbesteuer: eine Real- und Objektsteuer • Wer erhebt die Gewerbesteuer, wem steht das Steueraufkommen zu?
Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer 2.1 Gewerbeertrag 2.1.1 Hinzurechnungen 2.1.2 Kürzungen 2.2 Steuermesszahl 2.3 Hebesatz 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt 5. Gestaltungsmöglichkeiten
2. Berechnung der Gewerbesteuer Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt Steuermessbetrag
2.1 Gewerbeertrag • Gewinn (gem. EStG bzw. KStG) • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag
2.1.1 Hinzurechnungen • Gewinn • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag • Entgelte für Schulden • Entgelte für Renten und dauernde Lasten • Miet- und Pachtzinsen
2.1.1 Hinzurechnungen – Beispiel Beispiel In der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens U ist ein Zinsaufwand i.H.v. 280.000 € aufgeführt. Wie wirkt sich dies auf den Gewerbeertrag aus?
2.1.1 Hinzurechnungen – Beispiel (Forts.) Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags: Zinsen - 280.000 € Freibetrag - 100.000 € Verbleiben - 180.000 € Hiervon 25 % - 145.000 €
2.1.1 Hinzurechnungen – Lösung (Gewerbeertrag + 45.000 €) x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt
2.1.2 Kürzungen • Gewinn • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag • 1,2 % des Einheitswerts betrieblicher Grundstücke • Auf ausländische Betriebsstätte entfallender Teil des Gewerbeertrags
2.2 Steuermesszahl Berechnung der GewSt: • Gewerbeertrag • Steuermesszahl • Hebesatz Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 %. Steuermesszahl x Gewerbeertrag = Steuermessbetrag
2.3 Hebesatz • Berechnung der Gewerbesteuer • Gewerbeertrag • Steuermesszahl • Hebesatz • Die jeweilige Gemeinde bestimmt die Höhe des dortigen Hebesatzes. • Mindesthebesatz beträgt seit 2004: 200 %. • Durchschnittlicher Hebesatz 2008 • in ganz Deutschland: 388 %, • in NRW: 433 %, • in Brandenburg: 319 %. Steuermessbetrag
2.3 Hebesatz – Beispiel Einzelunternehmer E unterhält in Friedrichshafen einen Gewerbebetrieb. Der für 2009 ermittelte Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen und Kürzungen) beläuft sich auf 1 Mio. €. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt in Friedrichshafen 350 %.
2.3 Hebesatz – Abwandlung 1 (Beispiel) Abwandlung 1: Nicht E als Einzelgewerbetreibender, sondern die U-GmbH erwirtschaftet den Gewerbeertrag von 1 Mio. € in Friedrichshafen.
Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten
3. Anrechnung auf die Einkommensteuer Ermäßigung der Einkommensteuer • wenn Einzelunternehmer oder • Mitunternehmer an einer Personengesellschaft • Einkünfte erzielen, die der GewSt unterliegen.
3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Ermäßigung der Einkommensteuer: • max. das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags • begrenzt auf • die tatsächlich zu zahlende GewSt des Unternehmens • und die festgesetzte ESt
3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Aus der Anrechnung resultiert: • vollständige Entlastung von der GewSt • bei einem Hebesatz von 380 %
3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Anwendung auf den Beispielsfall: • Im Ausgangsfall (Einzelunternehmen) kann E die GewSt in voller Höhe auf seine ESt anrechnen. • In der Abwandlung ist eine Anrechnung nicht möglich, da das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird.
Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten
4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Beispiel Abwandlung 2: E bzw. die U-GmbH verlagern ihr Unternehmen nach München. Hier gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 %.
4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Lösung (I) Berechnung der Gewerbesteuer – E
4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Lösung (II) Berechnung der Gewerbesteuer – U-GmbH
Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten 5.1 Reduzierung des Gewerbeertrags 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern 5.1.2 Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen 5.1.3 Verwirklichung von Kürzungstatbeständen 5.2 Hebesatz
5. Gestaltungsmöglichkeiten Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt einzige Konstante
5.1 Reduzierung des Gewerbeertrags • Anpassung von Geschäftsführer-Gehältern bei Kapitalgesellschaften • Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen • Verwirklichung von Kürzungstatbeständen
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern • Einnahmen • - Betriebsausgaben • Sonderbetriebsausgaben • = z.v.E. z.B. Löhne und Gehälter
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Beispiel 1) Gesellschafter-GF Tätigkeitsvergütung GF (100.000 €) Ausschüttung (50.000 €) Gewinn vor Ausschüttung (150.000 €)
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Lösung) Steuerbelastung bei GmbH und beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Ausgangsfall
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Beispiel 2) Gesellschafter-GF Tätigkeitsvergütung GF (150.000 €) Gewinn vor Ausschüttung (100.000 €)
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Lösung) Steuerbelastung bei GmbH und beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Abwandlung
5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Vergleich) 14.912,50 €
5.1.2 Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen Schuldzinsen > 100.000 EUR erhöhen den Gewerbeertrag Reduzierung des Gewerbeertrags z.B. durch Ersatz von Fremdkapital durch Eigenkapital
5.1.3 Verwirklichung von Kürzungstatbeständen Ergebnisbeitrag ausländischer Betriebsstätten wird aus Gewerbeertrag für gewerbesteuerliche Zwecke wieder herausgerechnet Reduzierung des Gewerbeertrags z.B. durch Gründung einer ausländischen Betriebsstätte und Verlagerung des Produktionsbetriebes dorthin
5.2 Hebesatz Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt