1 / 44

Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *)

Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *)

aldan
Download Presentation

Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *)

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *) Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht *) In überörtlicher Kooperation mit: Herrn Rechtsanwalt Siegfried Steinkopf

  2. Auswirkungen der Gewerbesteuer auf Unternehmen und Unternehmer - Ausweichstrategien - Gewerbesteuer

  3. Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten

  4. 1. Einleitung • Gewerbesteuer: eine Real- und Objektsteuer • Wer erhebt die Gewerbesteuer, wem steht das Steueraufkommen zu?

  5. 1. Einleitung (Fortsetzung)

  6. Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer 2.1 Gewerbeertrag 2.1.1 Hinzurechnungen 2.1.2 Kürzungen 2.2 Steuermesszahl 2.3 Hebesatz 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt 5. Gestaltungsmöglichkeiten

  7. 2. Berechnung der Gewerbesteuer Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt Steuermessbetrag

  8. 2.1 Gewerbeertrag • Gewinn (gem. EStG bzw. KStG) • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag

  9. 2.1.1 Hinzurechnungen • Gewinn • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag • Entgelte für Schulden • Entgelte für Renten und dauernde Lasten • Miet- und Pachtzinsen

  10. 2.1.1 Hinzurechnungen – Beispiel Beispiel In der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens U ist ein Zinsaufwand i.H.v. 280.000 € aufgeführt. Wie wirkt sich dies auf den Gewerbeertrag aus?

  11. 2.1.1 Hinzurechnungen – Beispiel (Forts.) Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags: Zinsen - 280.000 € Freibetrag - 100.000 € Verbleiben - 180.000 € Hiervon 25 % - 145.000 €

  12. 2.1.1 Hinzurechnungen – Lösung (Gewerbeertrag + 45.000 €) x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt

  13. 2.1.2 Kürzungen • Gewinn • + Hinzurechnungen • Kürzungen • = Gewerbeertrag • 1,2 % des Einheitswerts betrieblicher Grundstücke • Auf ausländische Betriebsstätte entfallender Teil des Gewerbeertrags

  14. 2.2 Steuermesszahl Berechnung der GewSt: • Gewerbeertrag • Steuermesszahl • Hebesatz Die Steuermesszahl beträgt einheitlich 3,5 %. Steuermesszahl x Gewerbeertrag = Steuermessbetrag

  15. 2.3 Hebesatz • Berechnung der Gewerbesteuer • Gewerbeertrag • Steuermesszahl • Hebesatz • Die jeweilige Gemeinde bestimmt die Höhe des dortigen Hebesatzes. • Mindesthebesatz beträgt seit 2004: 200 %. • Durchschnittlicher Hebesatz 2008 • in ganz Deutschland: 388 %, • in NRW: 433 %, • in Brandenburg: 319 %. Steuermessbetrag

  16. 2.3 Hebesatz – Beispiel Einzelunternehmer E unterhält in Friedrichshafen einen Gewerbebetrieb. Der für 2009 ermittelte Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen und Kürzungen) beläuft sich auf 1 Mio. €. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt in Friedrichshafen 350 %.

  17. 2.3 Hebesatz – Lösung

  18. 2.3 Hebesatz – Alternativlösung

  19. 2.3 Hebesatz – Abwandlung 1 (Beispiel) Abwandlung 1: Nicht E als Einzelgewerbetreibender, sondern die U-GmbH erwirtschaftet den Gewerbeertrag von 1 Mio. € in Friedrichshafen.

  20. 2.3 Hebesatz – Lösung

  21. Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten

  22. 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer Ermäßigung der Einkommensteuer • wenn Einzelunternehmer oder • Mitunternehmer an einer Personengesellschaft • Einkünfte erzielen, die der GewSt unterliegen.

  23. 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Ermäßigung der Einkommensteuer: • max. das 3,8-fache des GewSt-Messbetrags • begrenzt auf • die tatsächlich zu zahlende GewSt des Unternehmens • und die festgesetzte ESt

  24. 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Aus der Anrechnung resultiert: • vollständige Entlastung von der GewSt • bei einem Hebesatz von 380 %

  25. 3. Anrechnung auf die Einkommensteuer (Fortsetzung) Anwendung auf den Beispielsfall: • Im Ausgangsfall (Einzelunternehmen) kann E die GewSt in voller Höhe auf seine ESt anrechnen. • In der Abwandlung ist eine Anrechnung nicht möglich, da das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird.

  26. Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten

  27. 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Beispiel Abwandlung 2: E bzw. die U-GmbH verlagern ihr Unternehmen nach München. Hier gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 %.

  28. 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Lösung (I) Berechnung der Gewerbesteuer – E

  29. 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Lösung (II) Berechnung der Gewerbesteuer – U-GmbH

  30. 4. Auswirkungen einer Erhöhung der GewSt – Vergleich

  31. Inhaltsverzeichnis • Einleitung • Berechnung der Gewerbesteuer • Anrechnung auf die Einkommensteuer • Auswirkungen einer Erhöhung der Gewerbesteuer • Gestaltungsmöglichkeiten 5.1 Reduzierung des Gewerbeertrags 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern 5.1.2 Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen 5.1.3 Verwirklichung von Kürzungstatbeständen 5.2 Hebesatz

  32. 5. Gestaltungsmöglichkeiten Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt einzige Konstante

  33. 5.1 Reduzierung des Gewerbeertrags • Anpassung von Geschäftsführer-Gehältern bei Kapitalgesellschaften • Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen • Verwirklichung von Kürzungstatbeständen

  34. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern • Einnahmen • - Betriebsausgaben • Sonderbetriebsausgaben • = z.v.E. z.B. Löhne und Gehälter

  35. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Beispiel 1) Gesellschafter-GF Tätigkeitsvergütung GF (100.000 €) Ausschüttung (50.000 €) Gewinn vor Ausschüttung (150.000 €)

  36. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Lösung) Steuerbelastung bei GmbH und beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Ausgangsfall

  37. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Beispiel 2) Gesellschafter-GF Tätigkeitsvergütung GF (150.000 €) Gewinn vor Ausschüttung (100.000 €)

  38. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Lösung) Steuerbelastung bei GmbH und beim Gesellschafter-Geschäftsführer – Abwandlung

  39. 5.1.1 Anpassung von Geschäftsführergehältern (Vergleich) 14.912,50 €

  40. 5.1.2 Vermeidung von Hinzurechnungstatbeständen Schuldzinsen > 100.000 EUR erhöhen den Gewerbeertrag Reduzierung des Gewerbeertrags z.B. durch Ersatz von Fremdkapital durch Eigenkapital

  41. 5.1.3 Verwirklichung von Kürzungstatbeständen Ergebnisbeitrag ausländischer Betriebsstätten wird aus Gewerbeertrag für gewerbesteuerliche Zwecke wieder herausgerechnet Reduzierung des Gewerbeertrags z.B. durch Gründung einer ausländischen Betriebsstätte und Verlagerung des Produktionsbetriebes dorthin

  42. 5.2 Hebesatz Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = GewSt

  43. Fragen

  44. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

More Related