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Unternehmensformen

Unternehmensformen. Wahl einer geeigneten Rechtsform . Aspekte bei der Wahl der Unternehmensform:. Was ist Gegenstand des Unternehmens? Wie viele Personen sind an der Gründung beteiligt? Wie viel Kapital ist vorhanden? Soll das Geschäfts- oder Privatvermögen haften?

almira
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Presentation Transcript


  1. Unternehmensformen Wahl einer geeigneten Rechtsform

  2. Aspekte bei der Wahl der Unternehmensform: • Was ist Gegenstand des Unternehmens? • Wie viele Personen sind an der Gründung beteiligt? • Wie viel Kapital ist vorhanden? • Soll das Geschäfts- oder Privatvermögen haften? • Wer soll das Unternehmen vertreten?

  3. Gesellschaften Personen- gesellschaften Kapital- gesellschaften

  4. Personengesell-schaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR) Offene Handelsgesell-schaft (OHG) Kommandit- gesellschaft (KG) Kapitalgesell- schaften: Aktiengesell- schaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Diese beiden Gesellschaftsformen unterteilen sich abermals in:

  5. Einzelunternehmung Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften GmbH GbR OHG KG AG Übersicht: Rechtsformen des Privatrechts

  6. Sie wollen nun folgende Liste systematisch bearbeiten: • Einzelunternehmung • GbR • OHG • KG • AG • GmbH

  7. Die hier aufgelisteten Kriterien werden nun für jede Unternehmensform sukzessiv abgehandelt. • Rechtsfähigkeit • Gründung • Haftung • Ergebnisverteilung • Geschäftsführung • Vertretung

  8. Einzelunternehmung

  9. Einzelunternehmung- Rechtsfähigkeit - • Der Inhaber ist als natürliche Person rechtsfähig. • Die Einzelunternehmung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.

  10. Einzelunternehmung- Gründung - Für Einzelunternehmungen gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Gesetzliche Meldepflicht gegenüber: • Gewerbeamt • Finanzamt • Berufsgenossenschaft • Zuständige Kammer

  11. Einzelunternehmung- Haftung - Sie müssten mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen haften.

  12. Einzelunternehmung- Ergebnisverteilung - Die Verluste würden Sie alleine tragen. Macht Ihr Baustoffhandel Gewinne, stehen diese Ihnen aber auch alleine zu.

  13. Einzelunternehmung- Geschäftsführung - Sie sind der alleinige Geschäftsführer, d.h. Sie können alle Entscheidungen im Innen- verhältnis, Ihrer Unternehmung betreffend, alleine treffen.

  14. Einzelunternehmung- Vertretung - Unter Vertretung versteht man alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen. Auch die Vertretung würde Ihnen alleine obliegen, d.h. das Tätigwerden im Außenverhältnis.

  15. Würde eine Einzelunternehmung für Sie in Betracht kommen? • Pro: • Sie hätten alleinige Geschäftsführungsbefugnis • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital • Ihnen steht der Gewinn alleine zu.

  16. Kontra: • Sie könnten niemanden in Ihr Unternehmen aufnehmen. • Im Falle eines Konkurses würden Sie auch sein Haus verlieren. • Verluste treffen somit nur ihn persönlich.

  17. Unternehmensformen Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der zuvor gelernten Kriterien aus.

  18. Personengesellschaften Personengesellschaften entstehen durch Vertrag zwischen mind. 2 Personen, die sich zur Erfüllung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

  19. Wie bereits erwähnt, unterteilen sich die Personengesellschaften in: • GbR • OHG • KG

  20. * Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

  21. GBR- Rechtsfähigkeit - Die GbR hat keine eigene Rechtsfähigkeit. Die Gesellschafter sind somit Träger von Rechten und Pflichten.

  22. GbR- Gründung - • Zur Gründung einer GbR bedarf es mindestens 2 Personen, die sich zur Errichtung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen • Die im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Kapitaleinlage ist von jedem Gesellschafter zu leisten.

  23. GbR- Gründung - • Das Vermögen ist gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter, die somit Gesamthandeigentümer sind. • Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

  24. GbR- Haftung - Die Gesellschaft haftet sowohl mit ihrem Privatvermögen, als auch mit ihrem Geschäftsvermögen.

  25. GbR- Haftung- • Unbeschränkt: Privat- und Geschäftsvermögen • Unmittelbar: Jeder Gläubiger kann sich direkt an jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen geltend machen • Solidarisch: Alle Gesellschafter haften für die gesamten Verbindlichkeiten

  26. GbR- Ergebnisverteilung - Ist in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, ist jeder Gesellschafter in gleichem Maße am Gewinn oder Verlust beteiligt. Die Ergebnisverteilung findet am Ende eines Geschäftsjahres statt.

  27. GbR-Geschäftsführung - • Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. • Bei fehlender Vereinbarung besteht Gesamtgeschäftsführungsbefugnis. Dann ist für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

  28. GbR- Vertretung – Liegt keine abweichende Regelung vor, so richtet sich die Vertretung, also das Tätigwerden im Außenverhältnis, nach den Regelungen der Geschäftsführungsbefugnis.

  29. Würde an dieser Stelle eine GbR für Sie geeignet sein? • Pro: • Eine GbR benötigt mind. 2 Personen, so dass Sie die Möglichkeit weitere Personen aufzunehmen. • Kein Mindestkapital erforderlich, d.h. 30.000 Euro reichen aus.

  30. Kontra: • Sie haften mit dem Privatvermögen haften • Auch wenn ein zusätzlicher Partner weniger Kapital als Sie in das Unternehmen einbringen würde, sind Sie beide in gleichem Maße am Gewinn/Verlust beteiligt. • Bei der Aufnahme eines Partners können Sie Entscheidungen nicht alleine treffen, sondern nur in Abstimmung mit Ihrem Partner.

  31. Unternehmensformen Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der zuvor gelernten Kriterien aus.

  32. * Offene Handelsgesellschaft ( OHG)

  33. OHG- Rechtsfähigkeit – • Die Gesellschafter sind als natürliche Personen rechtsfähig. • Die OHG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit. • Das hat zur Folge, dass die OHG unter ihrer Firma u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum erwerben kann.

  34. OHG- Gründung - • Mindestens 2 Personen • OHG beginnt grundsätzl. mit Aufnahme der Geschäfte • Gesellschaftsvertrag • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital • Gesetzliche Meldepflicht

  35. OHG- Haftung - Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem Privat- als auch mit ihrem Geschäftsvermögen.

  36. OHG- Haftung - • Unbeschränkt: Privat- und Geschäftsvermögen • Unmittelbar: Jeder Gläubiger kann sich direkt an jeden Gesellschafter wenden und seine Forderungen geltend machen. • Solidarisch: Alle Gesellschafterhaften für die gesamten Verbindlichkeiten

  37. OHG- Ergebnisverteilung - • Am Ende eines Geschäftsjahres wird der Gewinn/Verlust ermittelt und für jeden Gesellschafter sein Anteil daran errechnet. • Der Anteil richtet sich grundsätzl. nach dem Gesellschaftsvertrag. • Enthält dieser keine Bestimmungen, wird der Gewinn/Verlust entsprechend der gesetzl. Regelungen nach § 121 HGB verteilt.

  38. Ergebnisverteilung nach § 121 HBG • Jeder Gesellschafter erhält zunächst einen Anteil von 4% des Jahresgewinnes. • Der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt. • Macht die OHG Verluste, werden auch diese nach Köpfen verteilt.

  39. OHG- Geschäftsführung - • Die Geschäftsführung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. • Bei fehlender Vereinbarung gelten die Regelungen der §§114-116 HGB, wonach jeder Gesellschafter alleine zu handeln berechtigt ist.

  40. OHG- Vertretung - Zur Vertretung der OHG, also dem Tätigwerden im Außenverhältnis, ist grundsätzlich jeder Gesellschafter alleine ermächtigt.

  41. Und wie steht es mit einer OHG? • Pro: • Mit einem Partner wäre die Mindestvoraussetzung an die Personenzahl in einer OHG erfüllt. • Mit den 30.000 Euro können Sie also eine OHG gründen, da kein Mindestkapital erforderlich ist.

  42. Ein weiterer Vorteil für einen Partner ist, dass der Gewinn hier nach dem Anteil der Geldeinlage verteilt wird, d.h. wenn der Partner im Vergleich zu Ihnen weniger Geld in das Unternehmen einbringt, steht ihm auch ein geringerer Anteil am Gewinn als Ihnen zu.

  43. Kontra: • Sie und Ihr Partner würden aber auch hier mit ihrem Privatvermögen haften. • Zusätzlich ist auch Ihr Partner zur alleinigen Geschäftsführung befähigt.

  44. Unternehmensformen Füllen Sie die vorliegende Tabelle anhand der zuvor gelernten Kriterien aus.

  45. Die dritte und letzte Möglichkeit einer Personengesellschaft ist die * Kommanditgesellschaft ( KG)

  46. KG- Rechtsfähigkeit - • Die Gesellschafter sind als natürliche Personen rechtsfähig. • Die KG besitzt eine Teilrechtsfähigkeit. • Das hat zur Folge, dass die KG unter ihrer Firma u.a. Verbindlichkeiten eingehen und Eigentum erwerben kann.

  47. Mindestens einem Komplementär Mindestens einem Kommanditisten KG- Gründung - Die KG besteht aus:

  48. Der Komplementär kann zum einen eine natürliche Person sein, wie es bei Ihnen der Fall ist. Andernfalls kann der Komplementär auch eine juristische Person, z.B. in Form einer GmbH sein.

  49. KG- Haftung - Der Komplementär • Der Komplementär haftet mit seinem ganzen Vermögen. • Er haftet als sowohl mit seinem Geschäfts - als auch mit seinem Privatvermögen.

  50. KG- Haftung - Der Kommanditist • Der Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage. • Somit können Gläubiger nicht aus dem Privatvermögen befriedigt werden.

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