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BAS – Jugendhilfe. Home BAS – Jugendhilfe. Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Vermittlung von Gastfamilien
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BAS – Jugendhilfe HomeBAS – Jugendhilfe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen • Vermittlung von Gastfamilien • Vermittlung von Gastfamilien nach § 42 SGB VIII ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation. Die Kinder- und Jugendhilfe vermittelt vorübergehend oder langfristig einen Platz in einer Gastfamilie. Auftrag gebende sind Behörden oder soziale Fachstellen. Die Fachperson macht eine Situationsbeschreibung und formuliert ihre Erwartungen. Wird ein Auftrag erteilt, muss eine Kostengutsprache zugesichert sein. • Die Vorgehensweise bei der Vermittlung einer Gastfamilie ist auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt. Kann eine geeignete Gastfamilie vermittelt werden, wird nach Absprache mit der zuständigen Fachperson der Ablauf für den Eintritt festgelegt. Das Vorgehen ist abhängig von der Situation, dem gewählten Angebot und der Dringlichkeit. • Der Eintritt in die Gastfamilie erfolgt in Begleitung einer Bezugsperson und/oder der zuweisenden Stelle, zusammen mit der Begleitperson der Kinder- und Jugendhilfe. Bei Jugendlichen muss die Bereitschaft vorhanden sein, in einer Gastfamilie zu leben. Beim Eintrittsgespräch wird eine Aufenthaltsvereinbarung abgeschlossen, die den Rahmen und die Ziele definiert, persönliche Daten enthält sowie spezielle Abmachungen festhält. Die Zusammenarbeit zwischen der zuweisenden Stelle, der Gastfamilie und der Kinder- und Jugendhilfe wird geklärt. • Während des Aufenthaltes finden regelmässig Standortgespräche in der Gastfamilie statt. Je nach Alter und Thematik nehmen die Kinder und Jugendlichen am Standortgespräch teil. Dabei werden Fragen aller Beteiligten geklärt, der Verlauf des Aufenthaltes reflektiert sowie die Ziele überprüft und wenn nötig angepasst. • Die Mitarbeit und Einbindung der Eltern im Aufenthaltsprozess wird angestrebt, ist jedoch nicht immer möglich. Auch wenn die elterlichen Möglichkeiten beeinträchtigt sind, bleiben die Eltern der Kinder • oder Jugendlichen wichtige Partner. Die Gastfamilie ersetzt nicht die Beziehung zu den Eltern, sondern ergänzt diese. Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet und berät die Puzzle-Gastfamilie während des Aufenthaltes in Erziehungs- und Betreuungsfragen und unterstützt bei Krisensituationen. • Zielgruppe • In einer Gastfamilie werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, deren Eltern oder Bezugspersonen Ihre Aufgaben oder Betreuungsverantwortung vorüber gehend oder längerfristig nicht wahrnehmen können. Dies kann Notwendig sein bei: • Eltern, die sich in einer Not- und Krisensituation befinden • Eltern, die nicht mehr auf die Entwicklung ihrer Kinder eingehen • können • Eltern, die eine stationäre Behandlung in der Psychiatrie oder im • Spital brauchen und kein tragfähiges Netz für die Betreuung ihrer • Kinder haben • Kindern und Jugendlichen, die Vernachlässigung, psychische, • physische oder sexuelle ´Gewalt erleben • Jugendlichen in Konflikt- und Krisensituationen • Angebote • Notaufenthalt: • Der Notaufenthalt erfolgt innert kürzester Frist für die Dauer von • einigen Tagen bis mehreren Monaten. Es ist eine Übergangslösung • mit dem Ziel, den Schutz des Kindes zu gewährleisten. • Der Notaufenthalt dient dazu, die Situation und die Perspektive des • Kindes und dessen Familie sorgfältig zu klären. Während des • Aufenthaltes muss die Zuweisende Stelle entscheiden, ob das Kind • wieder zu seinen Eltern zurückkehrt oder in einer Pflegefamilie bzw. in • einem Heim leben wird. Je jünger ein Kind ist, umso schneller sollte • geklärt sein, wo das Kind in Zukunft leben wird, da sonst zu starke • Bindungen zur Gastfamilie entstehen. Bei Jugendlichen sind die • Gasteltern eher in der Rolle der begleitenden Erwachsenen. • Notaufenthalt mit Tagesstruktur • Ein Notaufenthalt mit Tagesstruktur beinhaltet eine Angepasste Mithilfe im Hauswirtschaft. • Langfristiger Aufenthalt • Der langfristige Aufenthalt bietet einem Kind oderJugendlichen über mehrere Jahre Schutz, Geborgenheit und Stabilität. Dieses Angebot kann auch im Anschluss an einen Notaufenthalt erfolgen. Zuverlässige familiäre Strukturen unterstützen die kindliche Entwicklung. • Bei einem langfristigen Aufenthalt findet ein Vorstellungsgespräch in der Puzzle-Gastfamilie statt. Je nach Situation können Schnuppertage vereinbart werden. Wiederkehrend wird überprüft, ob der Verlauf des Aufenthaltes weiterhin passend ist. Die Eltern bleiben wichtige Bezugspersonen. Im Alltag obliegt jedoch die Betreuung und Erziehung • des Kindes den Puzzle-Gasteltern. Regelmässige Kontakte zu den Eltern finden statt, sind jedoch nicht immer möglich. • Ein Aufenthalt von Jugendlichen hat häufig das Ziel, die Lebenssituation zu stabilisieren und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Die Weiterführung der Beschulung oder der Berufseinstieg sind zentrale Inhalte in der Begleitung durch die Gastfamilie. • Begleiteter Eltern-Besuchskontakt • Durch den begleiteten Eltern-Besuchskontakt in einem geschützten Rahmen kann die Beziehung zwischen dem Kind und seinen Eltern aufrechterhalten oder wieder neu aufgenommen werden. Die Gewährleistung des Kindeswohls steht im Zentrum. Die Begleitung der Kontakte kann individuell und örtlich ungebunden erfolgen, zum Beispiel bei Ausflügen, am Wohnort der Gastfamilie oder in den Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. • Begleitete Rückkehr • Mit der Begleiteten Rückkehr werden die leiblichen Eltern und das Kind beim Rückführungsprozess unterstützt. Das Zusammenleben kann nicht am Punkt der Trennung fortgesetzt werden. Die Begleitung beginnt vor der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie und unterstützt die Familienmitglieder in der ersten Zeit des Zusammenlebens. Voraussetzung ist, dass eine verlässliche Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind besteht und die Eltern wieder in der Lage sind, eigenverantwortlich für ihr Kind zu sorgen • Gastfamilie • Gasteltern verfügen über Erfahrung in der Begleitung und Betreuung von fremden Kindern und Jugendlichen und/oder über eine Ausbildung im sozialen oder pädagogischen Bereich. Mit der ufnahmeeines Kindes sind alle Familienmitglieder einverstanden. Sie sind sich bewusst, dass die Kinder und Jugendlichen in der Regel „Gäste auf Zeit“ sind. Die Gastfamilie zeichnet sich aus durch Tragfähigkeit und Flexibilität, Offenheit und Toleranz sowie Verschwiegenheit. Ihre Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie ist wertschätzend. Sie arbeitet gemäss Betreuungsauftrag mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die Gastfamilie ist auf ihre Eignung abgeklärt und steht in einem Arbeitsverhältnis zur Kinder- und Jugendhilfe. • Aufgaben und Zusammenarbeit • Zuweisende Stelle • Fallführung • Rechtliche Vertretung Kindesinteressen • Kontakt zu Eltern • Klärung Zukunftsperspektiven • Kostengutsprach • Gastfamilie • Aufnahme des Kindes/ Jugendlichen • Betreuung, Unterkunft und Essen • Begleitung im Alltag • Kontakte mit Herkunftsfamilie, je nach Auf Auftrag • Kinder- und Jugendhilfe • Vermittlungen • Begleitung der Gastfamilie • Unterstützung in Krisensituationen • Koordination mit zuweisender Stelle • Vermittlung in die Familie • Anforderungen an Gastfamilien • Gastfamilie werden Sie sind eine Familien oder ein Paar und haben Verständnis für ausserordentliche Situationen von Familien, Kindern und Jugendlichen? Sein haben Platz und wollen raum bieten und sich einsetzen für ein Kind oder Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen? • Wohnsituation und eigene Familie • Geeignete räumliche Verhältnisse, wenn möglich steht eigenes • Zimmer zur Verfügung • Bereitschaft der ganzen Familie für das für das vorübergehende • Zusammenleben mit einem Kind oder Jugendlichen aus einer anderen • Familie • Eignungskriterien • stabile und belastbare Verhältnisse • physische und psychische Gesundheit • ein tragbares soziales Netz • zeitliche Präsenz, Freiraum und Kraft • Einführungsvermögen in die Situation des Kindes oder Jugendlichen • Bereitschaft, die Herkuftsfamilie des Kindes oder Jugendlichen • anzuerkennen • Offenheit, Tragfähigkeit, Flexibilität und Reflexionsfähigkeit • Pädagogisches Geschick und Geduld • Finanzielle Existenzsicherung vorhanden • Aufnahmeverfahren • Erster Telefonischer Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe • Schriftliche Bewerbung als Gastfamilie mit Lebenslauf und • Motivationsschreiben • zwei Abklärungsgespräch mit Ihnen Zuhause • Vorliegen von Strafregisterauszug • Abschluss des Zusammenarbeitsvertrags mit der Kinder- und • Jugendhilfe • Generalle Eignungsbescheinigung durch das zuständige Jugendamt • Gastfamilie sein • Bei einem Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen werden Sie durch die Kinder- und Jugendhilfe begleitet und unterstützt. • Während des Aufenthaltes • Das Kind oder Jugendlichen mit seiner Geschichte annehmen und es • begleiten • Sicherheit und Zuverlässigkeit vermitteln • Wertschätzende Grundhaltung gegenüber der Herkunftsfamilie des • Kindes • Einhaltung des Schweigepflicht • Respekt gegenüber den Herkunftseltern des Kindes • Eigene Möglichkeiten und Grenzen erkennen • Coaching und Begleitung durch die Kinder-und Jugendhilfe • Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen • Bereitschaft zu Superversion bei Schwierigkeiten • Intervision und Erfahrungsaustausch • Teilnahme an einer Erfahrungsaustauschgruppe ( 3 mal jährlich) • Teilnahme an Weiterbildung • Bei Eignung und Interesse freuen wir uns über die Kontaktaufnahme