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Europäische Betriebsräte Krefeld 30. April 2007. 2.257. [909]. 816 . 431. Art.6. Art.13. 49. 2007. 1994. 1996. Zahlen. Die EBR-Richtlinie 1994 EU 1996 national 1999 Art. 15 Revision 04/2004. Probleme der EBR-Arbeit. nur eine Sitzung pro Jahr (81 %)
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Europäische Betriebsräte Krefeld 30. April 2007
2.257 [909] 816 431 Art.6 Art.13 49 2007 1994 1996 Zahlen Die EBR-Richtlinie • 1994 EU • 1996 national • 1999 Art. 15 Revision 04/2004
Probleme der EBR-Arbeit • nur eine Sitzung pro Jahr (81 %) • Gewerkschaften spielen keine explizite Rolle • Fusionen und Übernahmen • Kein Verhandlungsmandat
Probleme der EBR-Arbeit • Spartenvertretung • Keine Gesamt- oder Konzernbetriebsräte in einigen Ländern (GB, B, E, I) • Interkulturelle Verständigungsprobleme
Revision der EBR-Richtlinie November 2002 EGB-Konferenz Århus (Dänemark)
Revision der EBR-Richtlinie September 2003 Sondierungsstellungnahme Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss 04/2004 Konsultation Nr. 1 06/2004 09+10/2004 Sozialpartnerseminare 03/2005 Konsultation Nr. 2 07/2005 September 2006 Stellungnahme Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Forderungen des EGB Unterrichtung und Anhörung soll präzisiert werden Zeitpunkt der Unterrichtung und Anhörung Einführung eines verstärkten Konsultationsverfahrens Mindestbelegschaft: 1000 > 500 (insgesamt) 150 > 100 (in 2 Ländern) Anpassungsklausel für Fusionen Mehr Sitzungen pro Jahr Mehr Rechte für die Gewerkschaften Schulungen Einbeziehung weiterer Länder
EBR in der PraxisEntwicklung im Laufe der Zeit Beteiligungsorientierter EBR = Interessenvertretung gegenüber der Konzernleitung Symbolischer EBR = ohne eigenes Selbstverständnis Projektorientierter EBR = internes Arbeitsgremium Dienstleistender EBR = Informationsquelle
EBR in der Praxis – EWC in practiceCEE en pratiqueTypologie Prof. Platzer Symbolischer EBR Management EBR - EWC - CEE
EBR in der Praxis – EWC in practiceCEE en pratiqueTypologie Prof. Platzer Dienstleistender EBR Management EBR - EWC - CEE
EBR in der Praxis – EWC in practiceCEE en pratiqueTypologie Prof. Platzer Projektorientierter EBR Management EBR - EWC - CEE
EBR in der Praxis – EWC in practiceCEE en pratiqueTypologie Prof. Platzer Beteiligungsorientierter EBR Management EBR - EWC - CEE
EBR in der PraxisTypologie von Prof. Kotthoff Der marginalisierte EBR: Fehlstart Der EBR im Leerlauf: der zahnlose Tiger Der deutsche EBR-Vorsitzende als Fürsprecher der Diaspora Der EBR als Informationsanalytiker: das Florettfechten Der EBR als mitgestaltendes Abeitsgremium
Vertrauensbildung !! Aber wie geht das? Alles braucht seine Zeit Interkulturelle Offenheit Austausch über Sozialstandards Effiziente Arbeit im Lenkungsausschuß Welche Faktoren begünstigen die Strategiefähigkeit des EBR?
Gewerkschaftliche Anbindung EBR ohne gewerkschaftliche Betreuung EBR mit unverbindlich-distanziertem Kontakt zur Gewerkschaft EBR mit gewerkschaftlicher Beteiligung Gewerkschaft koordiniert die EBR-Arbeit intensiv Welche Faktoren begünstigen die Strategiefähigkeit des EBR?
Die Haltung des Konzernmanagements Zu teuer, zu zeitaufwendig Befürchtungen (Konsensmodell „wird überrumpelt“) Daher: EBR soll nur Informationsgremium sein Aber: in der Praxis ist EBR-Arbeit ein Prozeß, auch ein Lernprozeß für das Management EBR-Vorsitzender bekommt Zugang zum Konzernchef Welche Faktoren begünstigen die Strategiefähigkeit des EBR?
Über den EBR wird die Sozialpartnerschaft ausgebreitet EBR als Bühne für die Propagierung der Konzernstrategie EBR informiert die Europaleitung über die wirkliche Stimmung an der Basis Was wünscht sich die Konzernleitung vom EBR?
EBR ist wichtig, um die Strategie zu erkennen und den eigenen Standort/das eigene Land einzuordnen Kontakt zum europäischen Top-Management Gegeneinander-Ausspielen ist sehr erschwert Am wichtigsten: der direkte Kontakt der Arbeitnehmervertreter untereinander Was sind real die Vorteile des EBR?
„Ich kann mir vorstellen, daß sich das Gremium mal in Richtung Verhandlung entwickelt.“ „Ich hoffe, daß der EBR dann auch Vereinbarungen abschließen kann und daß die Sprachprobleme behoben sind. Wir müssen dahin kommen.“ „Der EBR wird wichtiger sein als die nationalen Gremien. Auf der Managementseite ist es heute schon so.“ Wo stehen wir in zehn Jahren?
Es geht nicht um „Mitbestimmung“, sondern um Verhandlungsrechte Wichtigster Punkt: Mitsprache bei Produktionsverlagerungen Beispiel: General Motors Beispiel: Positionspapier des EMB (Juni 2005) für den Umgang mit Restrukturierungen Braucht der EBR Mitbestimmung?
Entwicklung eines Frühwarnsystems Volle Einhaltung der Info- und Beratungsrechte Bildung einer ad hoc-Arbeitsgruppe Völlige Informationstransparenz Schaffung einer gemeinsamen politischen Plattform Erwägung konkreter Verhandlungslösungen Entwicklung einer Kommunikationsstrategie Planung grenzüberschreitender Aktivitäten Beteiligung am EU-Fusionskontrollverfahren Bindende Verpflichtung (intern + mit Arbeitgeber) EMB-Grundsätze bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen