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Agenda: PersB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Das Persönliche Budget (PersB) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – Veranstaltung des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN am 17. 11. 2009 in Mannheim. Agenda: PersB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Geschäftspolitische Ziele der BA

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Agenda: PersB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

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Presentation Transcript


  1. Das Persönliche Budget (PersB) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – Veranstaltung des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des PARITÄTISCHENam 17. 11. 2009 in Mannheim

  2. Agenda: PersB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • Geschäftspolitische Ziele der BA • Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines PersB • Zentrale Gesichtspunkte • Verständnis der BA • Prüfungsstruktur für ein PersB durch die Agentur für Arbeit • Zielvereinbarung • Hinweis zu Arbeitgeberleistungen • Erfahrungen der BA mit PersB • Fallzahlen • Internethinweis • Beispiele

  3. Geschäftspolitische Ziele der BA Teilhabe am Arbeitsleben durch PersB: Professionelle Beratung reflektiert Vor- und Nachteile: • Transparenz wird erhöht • Unsicherheiten minimiert • Passgenaue Lösungsansätze führen zur schnelleren Integration. Beratung und Integration nachhaltig verbessern Individueller Zuschnitt der Maßnahmekonzepte bewirkt: • Realisierung konkreter Bedarfe • Vermeidung von „Leerlauf“ • Minimierung von Wartezeiten • Reduzierung von Abbruchrisiken Ziele der BA Wirkungsorientiert und wirtschaftlich arbeiten Hohe Kundenzufrieden-heit erzielen Gemeinsam vereinbarte Lösungen führen zur • Identifikation mit dem Ziel • Zufriedenheit des Kunden

  4. Grundvoraussetzung für die Gewährung eines PersB: • Der behinderte Mensch muss als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 7 SGB III) haben • Behindert nach § 19 SGB III sind Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben wegen Art und Schwere der Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind. • Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensjahr typischen Zustand abweichen (§ 2 SGB IX). Dies gilt auch bei drohender Behinderung. • Der Antrag auf ein PersB muss durch den Rehabilitanden gestellt werden.

  5. Persönliches Budget (PersB): zentrale Gesichtspunkte (1/2) • Das PersB ist eine alternative Form der Leistungserbringung durch Geldbeträge oder Gutscheine. • Alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX, SGB III) sind budgetfähig! • Grundlage des finanziellen Umfangs ist das Fördervolumen bei „herkömmlicher“ Förderung (BASIS- Leistungen). • Anreiz zu wirtschaftlicher und sparsamer Budgetverwendung durch den Verbleib des nicht verbrauchten Budgets beim Budgetnehmer • Das PersB kann durch einen einzelnen Reha-Träger oder trägerübergreifend erbracht werden. • Teilbudget ist möglich.

  6. Persönliches Budget (PersB): zentrale Gesichtspunkte (2/2) • Der behinderte Mensch organisiert eigenverantwortlich und kompetent in Abstimmung mit dem Reha-Träger die seinem Teilhabebedarf ent-sprechenden Teilhabeleistungen für seinen Weg in Ausbildung / Arbeit. • Der behinderte Mensch entscheidet selbst, wann, wo, wie und von wem er Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen will, um seinen individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. • Der behinderte Mensch wird zum Auftraggeber und hat somit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die er erhält.

  7. Persönliches Budget (PersB): Verständnis der BA • Die BA identifiziert sich ausdrücklich und offensiv mit dem PersB. • Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts für behinderte Menschen • Budgetnehmer wird deutlich stärker beteiligt und muss Verantwortung für die Umsetzung seiner Teilhabeleistungen übernehmen. • Budgetnehmer gestaltet aktiv und als gleichwertiger Partner seine Teilhabe am Arbeitsleben. • Das PersB bietet Handlungsalternativen. • Das PersB ermöglicht individuelle Anpassungen der Teilhabeleistungen. • Die gesetzlichen Förderinstrumentarien des SGB III & SGB IX im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben lassen sich als PersB nutzen. • Es besteht seit dem 1.1. 2008 ein Rechtsanspruch auf das PersB. • Das PersB wurde auf den SGB II-Bereich ausgeweitet.

  8. Prüfungsstruktur für ein PersB durch die Agentur für Arbeit • Im Rahmen der Reha- Beratung wird auf der Grundlage eines arbeits-medizinischen / psychologischen Gutachtens ein gemeinsames und realisierbares Integrationsziel erarbeitet. Ggf. Vorschaltmaßnahme „Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener schwerbehinderter Menschen“ (DIA-AM) für Grenzfälle einsetzen. • Anschließend unterbreitet die Agentur dem Kunden ein Angebot aus dem Leistungskatalog der Agentur. • Der Kunde kann eine Alternative vorschlagen, die zu bewerten ist. • Die Alternative muss das gleiche Reha- Ziel / Berufsziel / Maßnahmeziel anstreben wie die herkömmliche Maßnahme. • Die Alternative muss immer mit dem erarbeiteten Reha-Ziel vergleichbar sein und eine erfolgreiche Integration erwarten lassen. Eine davon abweichende Maßnahme kann nicht gefördert werden. • Über den Umweg PersB können somit keine SGB III-fremden Ausbildungsgänge gefördert werden.

  9. Schriftliche Zielvereinbarung für das PersB: • Zwischen dem Budgetnehmer und dem Budgetbeauftragten wird eine • Zielvereinbarung abgeschlossen. • Inhalte der Zielvereinbarung: • Individuelle Förder- und Leistungsziele • Höhe des PersB • Nachweiserbringung • Qualitätssicherung • Beratung und Unterstützung • Anreize zur wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit dem PersB • Sozialversicherung • Dauer der Zielvereinbarung

  10. Das PersB in Bezug auf Arbeitgeberleistungen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben • Arbeitgeberleistungen sind nicht budgetierfähig, da hierauf nicht der behinderte • Mensch selbst, sondern nur der Arbeitgeber einen Anspruch geltend machen kann. • Hierzu gehören: • Ausbildungszuschuss (AZ) • Ausbildungszuschuss für besonders betroffene sbM (AZ- SB) • Arbeitshilfen im Betrieb • Probebeschäftigung • Eingliederungszuschuss (EGZ) • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene sbM (EGZ-SB)

  11. PersB - Erfahrungen der BA PersB bewegt sich weiterhin auf niedrigem, aber leicht steigendem Niveau! • Anspruch an PersB geht deutlich über dessen Möglichkeiten hinaus. • Hoher Beratungs- und Verwaltungsaufwand • Anspruchsvolle planerische und organisatorische Herausforderung für den Budgetnehmer („Eigenregie gefordert“) • Das bisherige Angebotder Teilhabeleistungenstellt behinderte Menschen weitgehend zufrieden („BA als Dienstleister setzt um“).

  12. Anzahl persönlicher Budgets in der BA 2007 bis Juni 2009 nach Ländern Die BA bewilligte bundesweit insgesamt 451 PersB. Davon trägerübergreifende PersB in 2008: 4 (RD BW 2; RD BB 1; RD NSB 1)

  13. Anzahl persönlicher Budgets in der BA für 1. Halbjahr 2009 bundesweit nach der Behinderungsart

  14. Anzahl persönlicher Budgets in der BA für 1. Halbjahr 2009 bundesweit nach der Reha- Basisleistung

  15. Das persönliche Budget auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt • Informationen im Internet zum Persönlichen Budget durch den Reha- Träger BA finden Sie unter: • www.arbeitsagentur.de • Startseite • Veröffentlichungen • Weisungen • Arbeitnehmer • Suchworteingabe: Persönliches Budget

  16. PersB: Beispiel 1 • Fahrkosten • Teilnehmerin an einer Berufsausbildung in einer Reha- Einrichtung • bevorzugt tägliches Pendeln statt Internatsunterbringung. • Internatsunterbringung ist wirtschaftlicher, da aufgrund der Behinderung • entsprechender Fahrdienst notwendig wäre und die Entfernung über • 40 km betrug. • Persönliches Budget wurde bewilligt in Höhe der Internatsunterbringung • (Basis-Leistung). • Fremdfahrdienst wird von ihr selbst organisiert •  Privates Taxiunternehmen

  17. PersB: Beispiel 2 • Umschulung - Erwachsener psychisch behinderter Rehabilitand • Regelangebot der AA: • Ergebnis der Berufsfindungsmaßnahme: Umschulung zum Bürokaufmann • trotz „Schreibblockade“ • Wunsch des Rehabilitanden: • körperliche Arbeiten, bspw. Arbeit im Straßenbau oder als Pflasterer • Eignung gegeben • Problem: Umschulung zum Straßenbauer im BFW nicht möglich • Persönliche Budget: • Betriebliche Umschulung mit entspr. eingekaufter therapeutischer • Begleitung und den notwendigen technischen Arbeitshilfen.

  18. PersB: Beispiel 3 • WfbM • Junger Student der Fahrzeugtechnik behält nach einem Motorrad-Unfall sowohl eine körperliche als auch geistige Behinderung zurück (GdB 100). • Regelangebot der AA: • Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte • Menschen • Wunsch des Rehabilitanden: • Keine WfbM • Arbeit mit oder an Fahrzeugen • Fortsetzung des PersB später analog Arbeitsbereich WfbM geplant • Persönliches Budget: • Beschäftigungsmöglichkeit im Lager einer Auto-Werkstatt • teilweise Abstellung einer Mitarbeiters als Assistenz • Sozialpädagogische Betreuung und einfache Qualifizierungsmodule über einen • externen Träger.

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