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1. 1 Gesundheit fördern – statt Kranke bestrafen!
Betriebliche Gesundheitspolitik
aktiv mit der IG Metall gestalten Redaktion: Eva Zinke, IG Metall Vorstand – Frank Walensky-Schweppe, PAFS HamburgRedaktion: Eva Zinke, IG Metall Vorstand – Frank Walensky-Schweppe, PAFS Hamburg
2. 2
3. 3 Entwicklung im Arbeits- und Gesundheitsschutzund betriebliche Gesundheitsförderung
1949 Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
1972 Novellierung BetrVG – Ausweitung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
1973 Arbeitssicherheitsgesetz - betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
1987 WHO-Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung
1989 Gesundheitsreformgesetz - § 20 Sozialgesetzbuch V
1989 EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie
1996 Arbeitsschutzgesetz
1996 Sozialgesetzbuch VII
1997 Empfehlungsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Gesetzlicher Unfallversicherung
1997 Luxemburg-Deklaration - Europäisches Netzwerk betriebliche Gesundheitsförderung
2000 Neufassung des § 20 SGB V
2000 Novellierung Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
Zeittafel
4. 4 Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik Was ist eigentlich Gesundheit? (1) Über Gesundheit gibt es unterschiedliche Sichtweisen:
Aus Sicht der Medizin und der Sozialversicherung:
Medizin und auch Sozialversicherung haben keine Definition von Gesundheit. Gesundheit ist Leistungsfähigkeit und kann gemessen werden. Krankheit ist die Abweichung von der Norm - Abweichung von „Gesundheit“.
Der gesunde Mensch wird analog einer Maschine betrachtet - er leistet regelhaft seine Arbeit.
Definition:
„Krankheit“ im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand, dessen Eintritt entweder die Notwendigkeit einer Heilbehandlung oder die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
5. 5 Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik Was ist eigentlich Gesundheit? (2) Aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
Die Sichtweisen über Gesundheit haben sich nach 1945 durch die WHO verändert:
? die Bedingungen, unter denen Menschen gesund bleiben werden jetzt einbezogen.
b Will man Krankheiten vorbeugen, reicht es nicht aus, sie zu kurieren,es muss vor allem die Gesundheit in ihren körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Bezügen gefördert werden.
Definition:
Gesundheit ist der Zustand „vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“ und nicht „das Freisein von Krankheiten und Gebrechen“.
6. 6 Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik Was ist eigentlich Gesundheit? (3) Auf weitere Gesichtspunkte für Gesundheit weist dieWHO-Ottawa-Charta 1987 hin:
„Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen“
Auch die Humanpsychologie trägt zu einer ganzheitlichen Sichtweise von Gesundheit bei:
„Gesund ist, wer sich aktiv, planvoll und zielgerichtet in seiner Welt bewegt, wer sich weiterentwickelt und nicht auf seinem Entwicklungsstand verharrt. Gesund ist, wer sich vor dem Hintergrund langfristiger Zielsetzungen neue Handlungs- und Lebensbereiche durch Lernen erschließt.“
7. 7
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind Zustände, Ereignisseund Einwirkungen bei der Arbeit und/oder in der Arbeitsumwelt,die Gesundheitsstörungen nachvollziehbar verursachen,begünstigen oder die Gesundheit in sonstiger Weise nachteiligbeeinflussen können.
8. 8 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikBetriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 1972Erweiterte Mitbestimmung im Arbeitsschutz Überwachung
§ 80 (1) BetrVG: Einhaltung geltender VorschriftenMitwirkung: Information, Beratung, Unterstützung
§ 89 BetrVG: Anregungen, Beratung, Auskunft, Information
§ 90 BetrVG: Unterrichtung, Beratung
§ 9 ASiG: Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
§ 11 ASiG: Arbeitsschutzausschuss Mitbestimmung
§ 91 BetrVG: korrigierende Mitbestimmung
§ 87 (1) 7: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
9. 9 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikSicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Arbeitssicherheitsgesetz 1973
Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn bei Problemen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beraten und unterstützen sollen.Sie haben mit dem Betriebsrat zusammen zu arbeiten und ihn zu beraten. Ziel der Fachberatung ist:
Die optimale Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzgebung in den Betrieben,
Die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz durch gesicherte arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und andere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse,
Die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sollen einen hohen Wirkungsgrad erreichen
10. 10 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikWHO-Ottawa-Charta 1987 Ganzheitliche Sichtweise durch die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können.“
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie muss auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Das kann z.B. sein:
Gesundheitsförderung in der Gemeinde
Gesundheitsförderung im Stadtteil
Gesundheitsförderung in Schulen
Betriebliche Gesundheitsförderung
11. 11 Entwicklung in der betrieblichen Gesundheitspolitik Gesundheitsreformgesetz 1989 § 20 Sozialgesetzbuch V:*
Die Krankenkassen erhalten erstmals den Auftrag, Maßnahmenzur Betrieblichen Gesundheitsförderung einzuleiten
Die Krankenkassen sind verpflichtet bei der Prävention arbeitsbedingterGesundheitsgefahren mit den Berufsgenossenschaftenund den staatlichen Arbeitsschutzämtern zusammenzuarbeiten.
*Dieser Paragraph wurde vor allem von Ärzten heftig kritisiert und laufend
verändert. Dennoch trug er zur Entwicklung des Konzepts der betrieblichen
Gesundheitsförderung bei.
12. 12 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikNeuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Artikel 118 a EWG-Vertrag (1987) (neu: Art. 137 EGV)
Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (1989)
EG-Arbeitsschutz-Einzelrichtlinien (1989 ff.)z.B.: PSA, Manuelle Handhabung von Lasten, Arbeit an Bildschirmgeräten
Arbeitsschutzgesetz (1996) mit weiteren Verordnungen
z.B. zu Lastenhandhabung, Bildschirmarbeit (1996)
Gesetzesänderungen z.B. Arbeitssicherheitsgesetz, BetrVG
Weitere Neuerungen im Arbeits- u. Gesundheitsschutz-Recht: Arbeitszeitgesetz, Gefahrstoffverordnung, SGB VII.
13. 13 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikNeuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Sozialgesetzbuch VII 1996
Erweiterte Aufgaben der Berufsgenossenschaften,
Beratung und Kontrolle der Betriebe bei der Prävention arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren,
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (§ 14 SGB VII).
Novellierung § 20 SGB V 200
Verpflichtung zur Qualitätssicherung
Schwerbehindertengesetz 2000
Aufgaben der bei der Prävention (§ 14 SchwbG)
14. 14 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikNeue Leitbilder in der betrieblichen Gesundheitspolitik
Orientierung am WHO-Gesundheitsbegriff,
systemische, ganzheitliche Betrachtungsweise,
Primärprävention und ständige Verbesserung,
umfassende Gestaltung von Arbeitssystemen,
Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
Grundsätze der Gefahrenverhütung (Rangfolge),
Orientierung am Stand der Technik und Wissenschaft,
Sicherheit und Gesundheit als Führungsaufgabe,
Beteiligung der Beschäftigten,
Berücksichtigung von Zielgruppen,
Betreuung kleiner und mittlerer Betriebe,
Betriebliche und überbetriebliche Kooperation und Vernetzung,
Orientierung an Qualitätsstandards.
15. 15 Entwicklung in der betriebliche GesundheitspolitikEmpfehlungsvereinbarung zwischen Berufsgenossenschaften und Krankenkassen 1997
Kernpunkte:
Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,
Regelung der Kompetenzbereiche, Aufgaben und Pflichten,
Nutzung unterschiedlicher Informationen, Instrumente und Methoden,
Zusammenarbeit auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene,
Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten.
Perspektiven:
- Erprobung gemeinsamer praxisnaher Projekte,
Entwicklung von Methoden der Informationsgewinnung und Präventionskonzepte,
regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Qualifizierung,
16. 16 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikEuropäisches Netzwerk „Betriebliche Gesundheitsförderung“
Luxemburg-Deklaration 1997:
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:
Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen,
Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung,
Stärkung der persönlichen Kompetenz,
17. 17 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikNeufassung § 20 SGB V Krankenkassen erhalten neue Handlungsmöglichkeiten in der BGF
(...)(2) Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzendeMaßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen(...)Die Krankenkassen arbeiten bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen und unterrichten diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
18. 18 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikLeistungen der Krankenkassen (1) Krankenkassen müssen folgende Schwerpunkte* der betrieblichen Gesundheitsförderung setzen:
Arbeitsbedingte körperliche Belastungen,
Psychosozialer Stress,
Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung,
Genuss- und Suchtmittelkonsum,
Betriebsverpflegung. Fußnote erscheint nach dem Einblenden aller fünf UnterpunkteFußnote erscheint nach dem Einblenden aller fünf Unterpunkte
19. 19 Entwicklung in der betrieblichen GesundheitspolitikLeistungen der Krankenkassen (2) Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung könnenKrankenkassen Aufgaben übernehmen:
Beratung und Information,
Projektmanagement betriebliche Gesundheitsförderung,
Moderation von Gesundheitszirkeln,
Durchführung und Auswertung von Belegschaftsbefragungen,
Erstellen betrieblicher oder branchenbezogener Gesundheitsberichte,
Dokumentation, Bewertung von Maßnahmen.
20. 20 Qualitätssicherung in der betrieblichen GesundheitspolitikAnforderung an den Betrieb Die Unterstützung durch die Krankenkasse stellt Anforderungen an den Betrieb, daher muss:
der Arbeitgeber und der Betriebsrat eingebunden sein,
der datenschutzrechtliche Aspekt berücksichtigt werden,
ein integriertes Konzept der betrieblichen Gesundheitsförderung vorliegen,
der Betrieb sich zur Qualitätssicherung verpflichten.
21. 21 Qualitätssicherung in der betrieblichen GesundheitspolitikKrankenkontrolle fördertnicht die Gesundheit
Krankenkontrolle und Bestrafung von Kranken gehören nicht zur Philosophie der Betrieblichen Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzgesetzes
Maßnahmen, die nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören:
Einstellungsuntersuchungen ohne Arbeitsplatzbezug,
Systematische und gestufte Krankenrückkehrgespräche,
Verschärfte Anzeige und Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit,
Aufforderung zum vorzeitigen Abbruch der Arbeitsunfähigkeit,
Verabreichung von Medikamenten im Betrieb,
Anprangern von Krankheitsquoten,
Anwesenheitsbindung durch Kürzung von Prämien, Sonderzahlungen,
Fehlzeitenbriefe und Krankenbesuche,
Verschärfte Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassenauf Wunsch des Arbeitgebers,
Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit durch den Betriebsarzt,
Aufforderung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht für den behandelnden Arzt,
Abmahnung,
krankheitsbedingte Kündigung.
22. 22 BGF als QuerschnittsaufgabeBetriebliche Gesundheitsförderungals Querschnittsaufgabe Betriebliche Gesundheitsförderung tangiert alle Ebenenund alle Bereiche im Betrieb
Ausgangsfragen für jeden Betrieb müssen sein:
Welche krank machenden körperlichen, psychischen und sozialenBelastungen sind im Betrieb?
Welche gesundheitsfördernde Bedingungen braucht der Betrieb damit die Arbeitnehmer leistungsfähig bleiben und nicht krank werden und schließlich
Was muss im Betrieb konkret geändert werden?
Sind alle Betriebsbereiche eingebunden und arbeiten sie in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auch zusammen (z.B. Personalabteilung, Betriebsrat, Arbeitsschutzexperten, Umweltschutz, Planung, Einkauf,Verwaltung, Produktion, Ausbildung, Sozialdienste)?
Sind die Beschäftigten ausreichend beteiligt?
23. 23 Qualitätssicherung in der betrieblichen GesundheitspolitikQualitätskriterien der betrieblichen Gesundheitsförderung Vom Europäischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung wurde ein „Fragebogen zur Selbsteinschätzung“* entwickelt.
Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte können damit feststellen,wie die Qualität der betrieblichen Gesundheitspolitik in ihrem Betrieb ist. Gefragte wird nach:
Betriebliche Gesundheitsförderung und Unternehmenspolitik,
Personalwesen und Arbeitsorganisation,
Planung betrieblicher Gesundheitsförderung,
Soziale Verantwortung,
Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung,
Ergebnisse betrieblicher Gesundheitsförderung. Fußnote erscheint nach dem Einblenden aller fünf Unterpunkte, E-Mail-Adresse ist aktiv und ruft Clienten auf
Fußnote erscheint nach dem Einblenden aller fünf Unterpunkte, E-Mail-Adresse ist aktiv und ruft Clienten auf
24. 24 BGF als QuerschnittsaufgabeArbeitskreis Gesundheit Reihenfolge der Animation: 1. Arbeitskreis Gesundheit, 2. Titel „Gesundheitsbericht“, 3. Linker Block unter Gesundheitsbericht, 4. Titel „Gesundheitszirkel“, 5. Rechter Block unter Gesundheitszirkel, 6. MaßnahmenReihenfolge der Animation: 1. Arbeitskreis Gesundheit, 2. Titel „Gesundheitsbericht“, 3. Linker Block unter Gesundheitsbericht, 4. Titel „Gesundheitszirkel“, 5. Rechter Block unter Gesundheitszirkel, 6. Maßnahmen
25. 25 BGF als QuerschnittsaufgabeInstrumente Weitere Hinweise in: Gesundheit schützen und fördern, Handlungshilfe für die betriebliche Gesundheitspolitik, IGM Vorstand, 1998, 2. Auflage, S. 27Weitere Hinweise in: Gesundheit schützen und fördern, Handlungshilfe für die betriebliche Gesundheitspolitik, IGM Vorstand, 1998, 2. Auflage, S. 27
26. 26 BGF als QuerschnittsaufgabeWelche Maßnahmen kannder Betrieb treffen? Formal kann man zwei Ebenen zu unterscheiden, die jedoch in der Praxissich ergänzen und eng miteinander verknüpft sind
27. 27 Die Zusammenarbeit gestalten Innerbetriebliche Stellen für die BGF Reihenfolge der Animation: 1. BR, 2. Sicherheitsbeauftragte, 3. Sicherheitsfachkräfte, 4. Betriebsärzte, 5. Arbeitgeber, 6. Alle Pfeile als Gruppe, 7. Arbeitsschutzausschuß, 9, Ersthelfer und am Schluss die SchwerbehindertenvertrauensleuteReihenfolge der Animation: 1. BR, 2. Sicherheitsbeauftragte, 3. Sicherheitsfachkräfte, 4. Betriebsärzte, 5. Arbeitgeber, 6. Alle Pfeile als Gruppe, 7. Arbeitsschutzausschuß, 9, Ersthelfer und am Schluss die Schwerbehindertenvertrauensleute
28. 28 Die Zusammenarbeit gestalten Beteiligung der Beschäftigten Betriebliche Gesundheitsförderung geht nur mit den Beschäftigten,daher auf ausreichende Beteiligung achten und die Gesetzgebung nutzen
BetrVG
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
§ 84 Beschwerderecht
Arbeitsschutzgesetz
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer (§§ 9, 11,12,15,16,17)
SGB VII
§ 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
Unfallverhütungsvorschriften
VBG 1 Allgemeine Vorschriften
VBG 109 Erste Hilfe
Schwerbehindertengesetz
§ 14 Prävention
Dabei sein sollten die gewerkschaftliche Vertrauensleute und dieJugend- und Ausbildungsvertretung
29. 29 Die Zusammenarbeit gestaltenBetriebliche Gesundheitsförderung erfordert Unterstützung Insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe ist die überbetriebliche Unterstützung und Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung sinnvoll.
Ansprechpartner außerhalb des Betriebes:
Staatliche Arbeitsschutzämter (ArbSchG)
Berufsgenossenschaften (SGB VII)
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Krankenkassen (SGB V)
Gewerkschaften - IG Metall
Beratungseinrichtungen (z.B. TBS)
30. 30 Gezieltes VorgehenVorschlag einer systematischen Herangehensweise Situation im Betrieb klären
Meinungsbildung im Betriebsrat herstellen, Zusammenarbeit organisieren
Sprachlosigkeit der Beschäftigten überwinden
mit den Beschäftigten über ihre Gesundheitsprobleme reden
Belegschaftsbefragungen durchführen
Gesundheitszirkel einrichten
Gefährdungen an den Arbeitsplätzen aufspüren
Informationen über Belastungen und Gesundheitsbeschwerden sammeln
Arbeitsplätze untersuchen
Anforderungen, Belastungen und Gesundheitsbeschwerden analysieren
Umsetzung
Umsetzungskonzepte entwickeln, Projekte iniziieren
31. 31 Betriebliche Gesundheitsfördrung lohnt sichBetriebliche Gesundheitsförderungist eine Investition!
Sie hilft Kosten zu senken, die entstehen können durch:
mangelnde Produktqualität und Produktionsausfälle,
Konflikte durch schlechtes Betriebsklima,
hohe Krankenstände,
Chronifizierung von Krankheiten,
schlechte Arbeitsorganisation,
hohe Arbeitsbelastungen und Stress,
verringerte Arbeitsleistung durch unzufriedene Mitarbeiter,
Fluktuation.
32. 32 Gesundheit braucht NachhaltigkeitPerspektiven für Gesundheitim Betrieb entwickeln Initiativen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anstoßen, um Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten im Betrieb zu fördern.
Die Beschäftigten aktiv beteiligen und deren Wissen und Erfahrungen nutzen.
Soziale Beziehungen und solidarisches Handeln unterstützen.
Über Sicherheit und Gesundheit im Betrieb informieren und offen reden.
Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit entwickeln und umsetzen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Qualitätsfaktor machen.
Die Zusammenarbeit im betrieblichen Gesundheitsschutz verbessern.
Netzwerke der betrieblichen Gesundheitsförderung entwickeln.
33. 33 Ergebnisse eigener Projekte:
Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit auf Betriebsratsebene in den Ausschüssen (z.B Arbeitsschutzausschuss und Personalausschuss),
Kenntnisse über die Grundlagen und Instrumente der BGF haben,
Einrichten eines Arbeitskreises Gesundheit auf BR/GBR –Ebene,
Systematisches Vorgehen durch Projektmanagement,
Ersetzen der Krankenrückkehrgespräche durch BGF,
Arbeits- und Gesundheitsschutz in die BGF einbinden,
Betriebsvereinbarung mit Leben erfüllen,
Entwickeln von Beteiligungsstrukturen für ArbeitnehmerInnen
Befragung, Gesundheitszirkel usw. und Einbinden der Vertrauensleute, Sicherheitsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung.
Erfahrungen der betrieblichen GesundheitsförderungProjektberatung der IG Metall
34. 34 Erfahrungen der betrieblichen GesundheitsförderungProjektberatung der IG Metall Gründe für das Scheitern einer nachhaltigen BGF:
Kein gemeinsames Verständnis über betriebliche Gesundheitsförderung;
Mangelnde Kommunikation und Zusammenarbeit,
Wird nur als Aufgabe der Krankenkasse betrachtet,
Beim Personalmanagement angesiedelt - ohne Einbindung des Arbeitsschutzes,
Alleinige Erwartung an rasche Krankenstandssenkung,
Erschöpfen in Einzelmaßnahmen - oft ohne Arbeitsplatzbezug,
Meist nur Projektcharakter,
Fehlende Integration in die Arbeitsorganisation,
Schlechtes Betriebsklima, Misstrauenskultur,
Mangelnde Beteiligung der Beschäftigten.
35. 35 Perspektiven der betrieblichen GesundheitsförderungQualitätsentwicklung der BGF
BGF darf nicht zur Mogelpackung der Krankenkassen werden,
BGF muss Querschnittaufgabe werden,
Rahmenvereinbarung mit Leben erfüllen,
Es müssen Verfahren der Zusammenarbeit entwickelt werden,
Beteiligungsstrukturen für Beschäftigte fördern,
Qualifizierungskonzept für die Berater,
Verpflichtung gemeinsamer Qualitätsstandards,
institutionsübergreifende Gesundheitsberichterstattung,
Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Netzwerke,
Schwerpunkte setzen bei Klein- und Mittelbetriebe,
Zusammenarbeit zwischen BMA und BMG fördern,
Schwerpunktprogramm Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen.
36. 36 Materialien Gesundheit schützen und fördern – eine Handlungshilfe für die betriebliche Gesundheitspolitik, IG Metall, Vorstand, 2. Auflage, 1998 Gesundheit fördern statt Kranke bestrafen – Tipps für Beschäftigte und betriebliche Akteure, Dezember 2000
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