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2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle. § 14 Eingreifkriterien. Prüfungsmaßstab:
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2. Teil: Europäisches Kartellrecht D Grundzüge der Fusionskontrolle § 14 Eingreifkriterien Prüfungsmaßstab: Erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs (Substantial ImpedimenttoEffectiveCompetition = SIEC-Test), insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung Abgrenzung des relevanten sachlichen und geographischen Marktes - Sinn und Zweck der Marktabgrenzung - Bedarfsmarktkonzept als Grundlage der Marktabgrenzung - Sachliche, geographische und zeitliche Dimension der Marktabgrenzung • Individuelle und kollektive Marktbeherrschung
IV. Materielle Beurteilung von Zusammenschlüssen • Differenzierung nach verschiedenen Typen von Zusammenschlüssen • (horizontale, vertikale, konglomerate Z.) - Horizontale Zusammenschlüsse - Marktanteile der beteiligten Unternehmen als wichtigstes Kriterium - Konzentrationsgrad des Marktes - Marktzutrittschranken - Zugang zu vor- und nachgelagerten Märkten - Finanzkraft
- Vertikale Zusammenschlüsse - Marktverschliessungseffekte (market foreclosure) - Begünstigung stillschweigenden Parallelverhaltens - Konglomerate Zusammenschlüsse - Portfolio-Effekte • Kopplung unterschiedlicher Produkte - gesteigerte Finanzkraft - koordinierte Effekte auf verschiedenen Märkten
Gegenläufige Effekte zur Wettbewerbsbehinderung und Rechtfertigung eines Zusammenschlusses trotz der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung - Gegenläufige Marktmacht (Nachfragemacht) - Niedrige Marktzutrittsschranken, erheblicher potentieller Wettbewerb - Effizienzgewinne durch wettbewerbsbehindernden Zusammenschluss - Sanierungsfusionen (“failing company defence“)
VI. Zusagen • Funktion der Zusagen: Möglichkeit für Unternehmen, Bedenken der • Kommission gegen einen Zusammenschluss zu entkräften und Ge- • nehmigung zu bekommen - Art. 8 II 2 FKVO: Freigabeentscheidung unter Bedingungen oder Auflagen - Häufige Inhalte von Zusagen - Veräußerung von Unternehmensteilen - Beendigung bestimmter vertraglicher Vereinbarungen - Zugangsgewährung zu Infrastrukturen und/oder Know-How - Zugang zu Technologien und geistigem Eigentum - in engen Grenzen: verhaltensbezogene Zusagen
§ 15 Grundzüge des Verfahrens der Fusionskontrolle I. Zuständigkeit - Kommission • Verweisungsmöglichkeiten an nationale Wettbewerbsbe- • hörden, Art. 9 FKVO II. Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens bei der Kommission - Anmeldepflicht, Art. 4 I FKVO - Inhalt der Anmeldung: Formblatt CO
III. Verfahren 1. Phase: Vorprüfverfahren - Prüfung der Aufgreifkriterien - Summarische Prüfung der Eingreifkriterien • Kurze Fristen: 25 Arbeitstage, Verlängerungsmöglichkeit • auf 35 Arbeitstage - Entscheidungen der Kommission
2. Phase: Hauptverfahren • Art. 6 I c) FKVO: Einleitung des Hauptverf. bei ernsthaften • Bedenken hinsichtl. der Vereinbarkeit des Zusammen- • schlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Ausführliche Prüfung auch der Eingreifkriterien • Frist: 90 Tage, längstens 110 Tage nach Einleitung der • Phase 2, Art.910 III FKVO IV. Vollzugsverbot für den geplanten Zusammenschluß nach Art. 7 FKVO - Funktion: Sicherung der Wirksamkeit der Fusionskontrolle • Entflechtungsmaßnahmen bei Verstoss gegen Vollzugsverbot • nach Art. 8 IV a) FKVO
V. Rechtsschutz - Nichtigkeitsklage vor dem EuG - Rechtsmittel zum EuGH