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1. ÖGV Kongress 24.05.2011
a.o. Univ-Prof. Elfriede fritz
2. Übersicht Bologna Prozess und akademische Grade
Masterstudiengänge der Pflegewissenschaft in Österreich
Unterschied bei Masterstudiengängen in Österreich
Masterstudiengänge in Deutschland und der Schweiz
Schlussfolgerungen
3. Bologna Prozess Ziel: Umstrukturierung der europäischen Hochschulen
Vergleichbarkeit der Hochschulausbildungen in Europa
ECTS = Credit-System für die Hochschulbildung
Aufwand für Studierende wird nicht in Unterrichtseinheiten oder Semesterwochenstunden angegeben
1 ECTS = zeitlicher Aufwand für Studierende von 30 (25) Stunden
Aufwand für Studenten pro Jahr = 1800 Stunden
Pro Semester können 30 ECTS vergeben werden
4. Akademische Grade nach Ebenen im Bologna-Prozess (Kasparovsky et al., 2011) BMWF
5. Mastergrade der Weiterbildung in Österreich können verliehen werden (BMWF, 2010) nach Abschluss von
Universitätslehrgängen (§ 58, Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002,idgF),
Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, idgF).
Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993,idgF)
Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)
6. Ausbildungen mit Masterabschluss in Österreich
7.
Konsekutive Master
MSc, MA
„Weiterbildungsmaster“ MSc, MA Zulassung zu Masterstudiengängen in Österreich
8.
Konsekutive Master
„Weiterbildungsmaster“
Berechtigen für Zugang zum Doktoratsstudium
Zugang mit 300 ECTS in das Doktoratsstudium sind nicht identisch mit den Mastergraden ordentlicher Studien (BMWF, 2011)
berechtigen nicht automatisch für den Zugang zum Doktoratsstudium (BMWF, 2011)
Universität entscheidet über die Aufnahme (300 ECTS)
Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
9.
Konsekutive Master
„Weiterbildungsmaster“ Ordentliche Studien (Bachelor, Master, Doktorat) an Universitäten
Forschungsorientierte Studien an Universität (BMWF, 2011)
Außerordentliche Studien an Universitäten (keine Universitätsreife notwendig)
weniger forschungsorientiert
Kooperation mit Institution außerhalb der Universität
Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
10.
Konsekutive Master
„Weiterbildungsmaster“ Vortragende in Masterstudiengängen an Universitäten verfügen mindestens über den Abschluss eines konsekutiven Masters oder Doktorat …
Betreuung von Abschlussarbeiten:
meist interne Betreuende, die mindestens über ein Doktorat verfügen sowie einen pflegewissenschaftlichen Hintergrund
Vortragende in Studiengängen zur Weiterbildung:
Abschluss eines konsekutiven Masters …
evtl. Abschluss eines „Weiterbildungsmaster“
Betreuung von Abschlussarbeiten:
externe Betreuende Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
11. Weiterbildung an Hochschulen in Deutschland als …(Reinhart, 2009) Konsekutiver Master:
[nach einem festgelegten Bachelorstudium]
Weiterbildungs-Master:
[nach dem Bachelorabschluss und
mindestens 1-jähriger Berufstätigkeit]
Anpassungsweiterbildung:
[mit Zertifikatsabschluss]
12. Weiterbildende Master-Studiengänge in Deutschland (Reinhart, 2009, DBFK) Nicht-konsekutive oder weiterbildende Master-Studiengänge bauen inhaltlich nicht auf einem Bachelor - Studium auf
Meist interdisziplinär ausgerichtet
Zulassungsvoraussetzungen:
1-jährige (2) qualifizierte Berufserfahrung
nach dem ersten Hochschulabschluss
Abschluss: z. B. MBA (Master of Business Administration …), M.Sc. (Master of Science)
13. Gesetzliche Regelung für Master in Deutschland Laut § 19 des Hochschulrahmengesetzes wird ein Mastergrad nach einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses verliehen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HRG)“
„Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008)
Anforderungen in weiterbildenden und konsekutiven Masterstudiengängen sind gleich und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau mit denselben Berechtigungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008)
14. Schema der Hochschulbildung in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitäten, 2009)
15. Weiterbildungen in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitäten, 2009)
16. Master of Advanced Studies (MAS) MAS ist der Titel für „Weiterbildungsmaster“ in der Schweiz
Für Weiterbildungsmaster darf kein Master of Science verliehen werden
Umfang und Dauer - MAS in Geriatric Care (www.weg-fh.ch)
Masterstudium (MAS), 60 ECTS, mind. 24 Monate
Diplomstudium (DAS), 30 ECTS, mind. 12 Monate
Zertifikatslehrgang (CAS), 15 ECTS, mind. 6 Monate
Einzelmodul: 5 ECTS, 2-3 Monate
17. Zukunft der pflegerischen Weiterbildungen an Hochschulen in Österreich? Grundausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege kann in Österreich an Universitäten und Fachhochschulen auf Bachelorniveau absolviert werden
Es stellt sich die Frage nach Weiterbildungen für Pflegepersonen mit einem Bachelorabschluss???
Fachhochschulen und Universitäten?
Abschlüsse?
18. Schlussfolgerungen Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen konsekutiven Masterstudiengängen und Masterstudiengängen der Weiterbildung in Österreich:
Dauer der Ausbildung
Inhalte – Wissenschaftsorientierung
Zulassungsvoraussetzungen
Masterstudiengänge der Weiterbildung berechtigen nicht automatisch für die Zulassung zum Doktorat
Qualifikation der Vortragenden und Betreuenden von Abschlussarbeiten
Akademische Grade in den Masterstudiengängen unterscheiden sich nicht!
19. Schlussfolgerungen Masterstudiengänge der Weiterbildung in Deutschland und in Österreich sind nicht vergleichbar (Dauer …)
Regelung zu Weiterbildungsstudiengängen in der Schweiz könnte ein Modell für Österreich darstellen
Gesetzliche Regelung für Masterstudiengänge auf Hochschulebene ist in Österreich erforderlich!
z.B. für Pflegelehrerausbildung wird derzeit lt. Gesetz in Österreich nur eine Sonderausbildung gefordert. International ist ein konsekutiver Masterabschluss üblich.
20. Schlussfolgerungen Wenn in Österreich ein Ziel die evidenzbasierte (auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauende) Pflege ist, dann sind Pflegelehrer sowie Pflegepersonen in leitenden Positionen in Form eines konsekutiven Masterstudiums zu qualifizieren!