1 / 30

Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007

Kreative Lohngestaltung. Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007 L-F/MV-FVB Rechtsfragen. Inhalt. Ausgangslage Überblick über mögliche Lösungsansätze Konzeption der Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung. 1. 2. 3.

carter
Download Presentation

Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Kreative Lohngestaltung Innovative Finanzierungskonzepte für die betriebliche Altersversorgung Stand April 2007 L-F/MV-FVB Rechtsfragen

  2. Inhalt • Ausgangslage • Überblick über mögliche Lösungsansätze • Konzeption der Lösungsansätze und ihre praktische Umsetzung 1 2 3

  3. Ausgangslage • Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) • nach derzeitiger Gesetzeslage nur noch bis zum 31.12.2008 (§ 4 Abs. 2 SvEV) • völliger Wegfall der Förderung auch vom Gesetzgeber nicht erwünscht; Ansätze für Kompromissmöglichkeiten (Trennung GKV/GRV/ALV; reduzierte Beitragssätze) • Ziele des Arbeitgebers: • Optimierung der finanziellen Situation des Unternehmens vor dem Hintergrund des wachsenden Wettbewerbs- und Kostendrucks • Reduktion von Lohnnebenkosten • Zusatzeffekt: bAV als Motivationsinstrument für die Arbeitnehmer

  4. Ausgangslage • Entgeltumwandlung neben der arbeitgeberfinanzierten bAV weiterhin eine attraktive Option • Steuerersparnis durch Umwandlung bleibt erhalten • Neben privater Altersvorsorge und gesetzlicher Altersversorgung ist bAV zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter erforderlich • Einrichtung beispielsweise über opting-out-Modell möglich

  5. Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber • Umwidmung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) • bAV statt Gehaltserhöhung • Versorgungslohn statt Barlohn (Vereinbarung eines reduzierten Gehaltes bei Einstellung und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat) • Arbeitsentgeltflexibilisierung (Gehaltsreduktion des laufenden Gehaltes und arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat; ggf. Kündigung/Aufhebung einer bestehenden Entgeltumwandlung) Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten

  6. Mögliche Lösungsansätze für Arbeitgeber • Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV • Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV) • Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) Ziel: Alternative Lohngestaltung mit Einsparung von Lohnnebenkosten

  7. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Umwidmung von VL (1) • AN verzichtet auf seinen VL-Anspruch • AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage • AG – Beitrag erhöht sich ggf. um ersparte Sozialversicherungsbeiträge AN und AG werden durch VL mit zusätzlichen Lohnnebenkosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN

  8. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Umwidmung von VL (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden • VL-Anspruch basiert auf • Arbeitsvertrag: individuelle Verzichtserklärung des AN erforderlich • Betriebsvereinbarung: individuelle Verzichtserklärung oder abändernde/ ablösende Betriebsvereinbarung erforderlich Umwidmung nur im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen zulässig (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen

  9. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Umwidmung von VL (3) • Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel VL: Vermögenswirksame Leistungen Arbeitgeberfinanzierte bAV Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.) Jährlich Soz. Vers. Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr 80 € 15,64 € 95,64 € 15,64 € 156,40 € 782,00 € 160 € 31,28 € 191,28 € 31,28 € 312,80 € 1.564,00 € 240 € 46,92 € 286,92 € 46,92 € 469,20 € 2.346,00 € 320 € 62,56 € 382,56 € 62,56 € 625,60 € 3.128,00 € 400 € 78,20 € 478,20 € 78,20 € 782,00 € 3.910,00 € 480 € 93,84 € 573,84 € 93,84 € 938,40 € 4.692,00 € (Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)

  10. Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick Rechtliche Dokumente und Informationen: • Merkblatt „Vermögenswirksame Leistungen und bAV“ • Muster Verzichtserklärung individualvertraglich • Muster Entgeltumwandlungsvereinbarung mit integrierter Verzichtserklärung • Muster Betriebsvereinbarung arbeitgeberfinanziert und mischfinanziert • Musterzusagen Vertriebliche Dokumente und Informationen: • Arbeitgeberansprache – Vertriebsdruckstück • Arbeitnehmeransprache – Vertriebsdruckstück • Kundenpräsentation (auch Entgeltumwandlung) abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/bAV statt VL

  11. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • bAV statt Gehaltserhöhung (1) • AG bietet (freiwillige) Gehaltserhöhung oder arbeitgeberfinanzierte bAV • AN erklärt seine Wahl • AG erteilt arbeitgeberfinanzierte Zusage AN und AG werden durch Gehaltserhöhung mit zusätzlichen Lohnneben- kosten belastet – Optimierungspotential für AG und AN

  12. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • bAV statt Gehaltserhöhung (2) Gehaltserhöhung Noch nicht vertraglich vorgesehen Vertraglich vorgesehen • Gehaltserhöhung (freiwillig) ist noch nicht vereinbart in • Arbeitsvertrag • Betriebsvereinbarung • Tarifvertrag • Wegfall des Anspruchs auf Gehaltserhöhung durch Verzicht des AN (ähnlich VL-Konzept), dann erst arbeitgeberfinanzierter Beitrag in bAV • bei tarifvertraglicher Gehaltserhöhung Verzicht nicht möglich! AG kann wahlweise Gehaltserhöhung als Barlohn oder Beitrag in bAV anbieten Sozialversicherungsrechtliche Behandlung weitestgehend gesichert Sozialversicherungsrechtlich eher kritisch

  13. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung bAV statt Gehaltserhöhung (3) • Sozialversicherungsersparnis AG am Beispiel Gehaltserhöhung: Gehaltserhöhung Arbeitgeberfinanzierte bAV Ersparnis (19,55 % Soz. Vers.) Jährlich Soz. Vers. Aufwand 1 MA/Jahr 10 MA/Jahr 50 MA/Jahr 300 € 58,65 € 358,65 € 58,65 € 586,50 € 2.932,50 € 600 € 117,30 € 717,30 € 117,30 € 1.173,00 € 5.865,00 € 900 € 175,95 € 1.075,95 € 175,95 € 1.759,50 € 8.797,50 € 1.200 € 234,60 € 1.434,60 € 234,60 € 2.346,00 € 11.730,00 € 1.500 € 293,25 € 1.793,25 € 293,25 € 2.932,50 € 14.662,50 € 1.800 € 351,90 € 2.151,90 € 351,90 € 3.519,00 € 17.595,00 € (Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007.)

  14. Vereinbarungen/Merkblätter/Vertriebsmaterial etc. im Überblick Rechtliche Dokumente und Informationen: • Muster Vereinbarung über Wahl Gehaltserhöhung oder bAV • Muster Betriebsvereinbarung • Musterzusagen Vertriebliche Dokumente und Informationen: • Musterbrief – Arbeitgeberansprache • Kundenpräsentation abrufbar unter AMIS Online/BAV-Beratung/Fit-per-Klick/Arbeitgeberansprache

  15. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • AG und AN vereinbaren einvernehmlich bei Einstellung im Arbeitsvertrag ein reduziertes Gehalt • AG erteilt daneben eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Versorgungslohn statt Barlohn Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AG und AN Originär arbeitgeberfinanzierte Versorgung, da nicht auf bestehenden Entgelt- anspruch verzichtet werden muss

  16. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • AG und AN vereinbaren einvernehmlich Reduzierung des arbeitsvertraglich vorgesehenen Gehaltes • AN kündigt eine ggf. bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV) • AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Arbeitsentgeltflexibilisierung (1) Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis (über 2008 hinaus) durch Reduzierung Gehalt und Aufhebung der EUV.

  17. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden • Gehaltsreduktion einvernehmlich möglich • gehaltsabhängige Leistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I, inner- betriebliche Zuwendungen) werden ggf. reduziert • ggf. Absinken des Gehalts unter Versicherungspflichtgrenze für GKV • Unbedingt erforderlich: Vorherige Abklärung mit Sozialversicherungs- träger! Reduktion des tariflichen Entgelts nur im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen zulässig (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen

  18. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung (3) • Sozialversicherungsersparnis bei Aufhebung EUV*: Entgeltumwandlung jährlich 1.200,00 € Sozialversicherung AG* 234,60 € Sozialversicherung AN* 248,40 € Ersparnis AN bei Aufhebung EUV* 248,40 € Ersparnis AG bei Aufhebung EUV* 234,60 € Hinzu kommt die Sozialversicherungs- und Steuerersparnis aufgrund der Reduktion des Gehaltes Beispiel: Mann, 30 Jahre, ledig, 30.000 € Jahresgehalt. Zahlen für 2007. *Annahme: Entgeltumwandlungsbetrag wird ab 2009 voll sozialversicherungspflichtig; Änderungen durch Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge möglich

  19. Vertriebs- und AG-Unterstützung Rechtliche Dokumente und Informationen: • Merkblatt „Arbeitsentgeltflexibilisierung“ • Musterzusagen • Muster für Betriebsvereinbarungen • Unterstützung durch FVB bei Anfrage an Sozialversicherungsträger

  20. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • AG erhöht Wochenarbeitszeit (in Arbeitsvertrag, per Betriebsvereinbarung) ohne Lohnausgleich • AG erteilt als Ausgleich eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (1) Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG

  21. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich aber Ausgleich in Form einer arbeitgeberfinanzierten bAV (2) Arbeitgeber Nicht tarifgebunden tarifgebunden • Erhöhung Wochenarbeitszeit über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung • Erteilung der arbeitgeberfinanzierten Zusage • unabhängig von der Erhöhung der Arbeitszeit (nur Zusage) • verknüpft mit der Erhöhung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag/in der Betriebsvereinbarung Wird Wochenarbeitszeit tarifvertraglich erhöht, können lediglich die Tarif- vertragsparteien einen „Lohnausgleich“ regeln (ggf. Lösung über Haustarif- vertrag); kein Raum für individual- vertragliche Abmachungen

  22. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitgeberfinanzierte bAV abhängig vom Unternehmenserfolg/ von der individuellen Zielerreichung („Gratifikation“/“Bonus“ in Form der bAV) • AG legt zu erreichenden Unternehmenserfolg/ individuelle Zielerreichung für AN fest • AG erteilt statt einer Barauszahlung in Form einer Gratifikation/eines Bonus eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG

  23. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss,Essensgeldzuschuss…) (1) • AG lässt bisherige freiwillige Sozialleistungen für die Zukunft entfallen • AG erteilt statt dessen eine arbeitgeberfinanzierte Zusage Alternative Lohngestaltung mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis für AN und AG

  24. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Arbeitgeberfinanzierte bAV als Surrogat für wegfallende freiwillige • Sozialleistungen (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeldzuschuss…) (2) Sozialleistung Nicht über Tarifvertrag Über Tarifvertrag • Anspruch auf Sozialleistung über Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung • einvernehmliche Änderung Arbeitsvertrag (Verzichtserklärung ähnlich VL) • ablösende/abändernde Betriebsvereinbarung Basiert Sozialleistung auf Tarifvertrag, können lediglich die Tarifvertrags- parteien die Ersetzung der Sozial- leistung regeln (ggf. Lösung über Haustarifvertrag); kein Raum für individualvertragliche Abmachungen

  25. Vertriebs- und AG-Unterstützung Rechtliche Dokumente und Informationen: • Musterzusagen • Muster Betriebsvereinbarungen • Unterstützung durch FVB mit entsprechenden Formulierungshilfen

  26. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung Arbeitsentgeltflexibilisierung Versorgungslohn statt Barlohn Entgeltumwandlung bAV statt Gehaltserhöhung bAV als Gratifikation/Bonus Umwidmung VL Ausgleich für mehr Arbeit bAV statt freiwilliger Sozialleistung Kombinationen in zahlreichen Formen möglich!

  27. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Allgemeine Hinweise • Wahlmöglichkeit des AN zwischen Entgelt oder bAV führt ggf. eher zu Umgehungstatbestand • Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten (allen Arbeitnehmern die Option anbieten oder Unterscheidung von Gruppen nach sachlichen Gründen) • Bei verschlechternden Abänderungen Arbeitsvertrag (z. B. Verzicht auf Sozialleistungen; Reduktion des Gehaltes) Zustimmung AN erforderlich • Bei abändernder/ablösender Betriebsvereinbarung rechtliche Zulässigkeit abklären

  28. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Allgemeine Hinweise • Sofortige vertragliche Unverfallbarkeit empfehlenswert; teilweise vertretene Ansicht, dass dadurch Umgehungstatbestand nahe liegt, teilen wir nicht • Wahl des Durchführungsweges entsprechend individueller Situation des Unternehmens • Für eine dauerhafte Sozialversicherungsfreiheit, muss Umgehungstatbestand vermieden werden

  29. Konzeption der Lösungsansätze und praktische Umsetzung • Wichtige Hinweise • Geplante Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Entgeltumwandlung ab 2009 Auswirkungen dieser Änderungen auf die zuvor genannten Konzepte noch offen! • 100%ige Rechtssicherheit nur durch Anfrage beim Sozialversicherungsträger erreichbar!  Unterstützung durch die FVB

  30. Wichtige Hinweise • Die Ihnen als Handout überlassenen Unterlagen basieren aufBeurteilungen, Trendaussagen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen der Allianz Lebensversiche-rungs-AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Unterlagen sinddamit nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleitenoder sie zur Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen.Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger (Teilnehmer) oder Dritten nicht begründet. • Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentumunseres Unternehmens. Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen,elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedürfen der Zustimmung der Allianz Lebensversicherungs-AG.

More Related