200 likes | 360 Views
PRÜFFELD VORRÄTE. Robert Artner Kerstin Beisteiner Elisabeth Bernhardt Isabelle Heers Johannes Waltersam. Aufbau der Präsentation. Abgrenzung Prüffeld 10 wichtigsten Sollvorschriften Unterlagen Planung – sachlich, zeitlich, personell IKS-Prüfung Haupt/Einzelprüfung.
E N D
PRÜFFELD VORRÄTE Robert Artner Kerstin Beisteiner Elisabeth Bernhardt Isabelle Heers Johannes Waltersam
Aufbau der Präsentation • Abgrenzung Prüffeld • 10 wichtigsten Sollvorschriften • Unterlagen • Planung – sachlich, zeitlich, personell • IKS-Prüfung • Haupt/Einzelprüfung
Abgrenzung Prüffeld Vorräte (1) • BILANZ § 198 Abs. 4 HGB: Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. § 224 Abs. 2 HGB B I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse fertige Erzeugnisse und Waren noch nicht abrechenbare Leistungen geleistete Anzahlungen
Abgrenzung Prüffeld Vorräte (2) • § 225 Abs. 6 2. Teilsatz HGB: Anzahlungen können gegen verrechnet werden, somit wird das Verrechnungsverbot gem. § 196 Abs. 2 HGB aufgehoben. • § 224 Abs. 3 D Verbindlichkeiten: Z 3 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Z 4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen • § 198 Abs. 8 Z 1 HGB: Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. • § 224 Abs. 3 C HGB Rückstellungen: Z 4 sonstige Rückstellungen
Abgrenzung Prüffeld Vorräte (3) • GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG § 231 Abs. 2 HGB Z 2 Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen Z 5 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen Z 5a Materialaufwand Z 5b Aufwendungen für bezogene Leistungen Z 7 Abschreibungen Z 7b Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten Z 8 sonstige betriebliche Aufwendungen Z8b übrige
Abgrenzung Prüffeld Vorräte (4) • ANHANG § 236 HGB gilt allgemein, insbesondere aber Z1 Änderung der Bewertungsmethoden Z2 Wahlrecht für den Ansatz von Fremdkapitalzinsen positiv genutzt Z4 langfristige Aufträge lt. § 206 Abs. 3 HGB bestehen und angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt werden § 237 HGB Anhangsangaben Z2 Fremdwährungsumrechnung Z4 a bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens der Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen des Geschäftsjahrs § 208 HGB Wertaufholung Abs. 3 unterlassenen Zuschreibungen und Begründung
10 wichtigsten Sollvorschriften (1) • § 191 Inventar • § 192 Inventurverfahren (1) körperliche Bestandsaufnahme (2) Möglichkeiten des Inventurverfahrens (3) Ausnahmen (4) Stichprobeninventur • § 196 Vollständigkeit, Verrechnungsverbot (1) Grundsatz der Vollständigkeit (2) Saldierungsverbot • § 198 (4) Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen
10 wichtigsten Sollvorschriften (2) • § 201 Grundsätze der Bewertung (1) Bewertung hat GoB zu entsprechen (2) Konkret:Bewertungsstetigkeit Going Concern Prinzip Einzelbewertung imparitätisches Realisationsprinzip • § 206 iVm § 203 (2)-(4) • § 203 Wertansätze AV (UV) (2) AK, ANK, AK-Preisminderungen (3) Herstellungskosten (4) Ansatz der Fremdkapitalzinsen (5) Geschäfts- und Firmenwert, plm. Afa
10 wichtigsten Sollvorschriften (3) • § 206 Wertansätze UV (1) AK, HK, Afa gem. § 207 HGB (2) sinngemäße Anwendung von § 203 (3) langfristige Aufträge • § 207 Abschreibungen (1) Abschreibungsgebot (2) Durchbrechung des Stichtagsprinzips • § 208 Wertaufholung (1) Aufwertungsgebot (2) Aufhebung der Aufwertungsgebots (3) Erläuterung im Anhang
10 wichtigsten Sollvorschriften (4) • § 209 Bewertungsvereinfachungsverfahren (1) Festwert (2) Gruppenbewertung • § 225 (6) 2. Teilsatz Erhaltene Anzahlungen „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ offen mit „Vorräten“ saldieren • § 236 Generalnorm des Anhangs Z1 Abweichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Z2 FK-Zinsen Z4 langfristige Aufträge • § 237 Z2, 11
Unterlagen • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang und Lagebericht • Saldenliste laufendes und vorheriges Wirtschaftsjahr • Kontenblätter betreffend der Vorratskonten • Belege • Inventurunterlagen z.B. Materialentnahmescheine, Lieferscheine • Unterlagen betreffend der Bestandsveränderung, Abschreibungen, Inventurbestand und Bewertungsmethoden • Aufstellung der geleisteten Anzahlungen • Dokumentation über Garantien, Rabatte etc. • Aufstellung über Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Planung – sachlich, personell, zeitlich (1) SACHLICH • Überwiegend abhängig von Beurteilung IKS => Vollprüfung oder Stichprobenauswahl • Abhängigkeiten von Prüffeldern beachten • Detailierte Planung
Planung – sachlich, personell, zeitlich (2) PERSONELL • Fit von Qualifikationen und Anforderungen/Zeitliche Verfügbarkeit/Externe Berateer zB. EDV • Aufsicht: 1 Prüfungsleiter (Wirtschaftsprüfer) • Inventurbeobachtung: 1 Revisionsassistent • Stichproben betreffend der Belege: 2 Revisionsassistenten (4-Augen-Prinzip) • Fremdwährung: 1 Revisionsassistent im Absprache mit dem Prüfungsteam Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. • Anschaffungs- und Herstellungskosten, eventuell Kostenrechnung: 1 Wirtschaftsprüfer, 1 Revisionsassistent • Unterlagen betreffend der Bestandsveränderung, Abschreibungen, Inventurbestand und Bewertungsmethoden: 1 Wirtschaftsprüfer, 1 Revisionsassistent
Planung – sachlich, personell, zeitlich (3) ZEITLICH • Unter zeitlicher Planung wird die Einteilung in Vor-, Zwischen- und Endprüfung verstanden. • Vorprüfung: Inventurbeobachtung – 2 Tage • Zwischenprüfung: Hauptprüfung – ca. 5 Tage • Endprüfung: Beanstandete Korrekturen und Wesentlichkeitsprüfung – ca. 1 Tag
IKS-Prüfung • § 189 Abs. 1 HGB: Sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können (Information, Dokumentation). Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit).
Prüfgebiete 1. Analyse des Arbeitsablaufes • Feststellung des Systems • Gewährleistet das System des Klienten eine zuverlässige Verarbeitung der finanziellen Routinedaten? • Gibt es Bedarfs-, Bestands- und Beschaffungsplanung? • Gibt es Lagerbuchhaltung? • Systemüberprüfung des Lagerbuchhaltungsprogramms? Gibt es Fehler im System?
Prüfgebiete 2. Beurteilung der Wirksamkeit des Kontrollsystems • Ist das System lückenlos? • Gibt es Änderungsbedarf? • Was für Fehler hat das System? • Ist das angegebene System durchführbar? • Wer hat Einfluss auf das Kontrollsystem? • Wer kann es umgehen? • Gibt es Abläufe, die nicht vom System erfasst werden? Gibt es alternative Kontrollen? • Risikobeurteilung
Prüfgebiete 3. Prüfung der Einhaltung der Kontrollsysteme • Interviews mit Personal • Stichprobenüberprüfung • Zusätzlich bei riskanten Abläufen eigene Prüfung
Prüfgebiete 4. Vorzunehmende Handlungen • Begehung vor Ort • Gespräche mit Vorstand, Personal (top - down) – risikoabhängig • Umfassende Dokumentation des gesamten Ablaufs • Überprüfung der vorgenommenen Kalkulationen • Überprüfung der Bewertungsvorschriften, wird das Niederstwertprinzip eingehalten • Kontrolle des Systems, Hinzunahme eines IT - Sachverständigen
Hauptprüfung und Einzelfallprüfung Vorprüfung Inventur Im Prüffeld Vorräte muss im Besonderen auf Schwund und Wertansätze eingegangen werden. Hat sich der Schwund im Vergleich zum Vorjahr erhöht? Ist diese Abweichung wesentlich? Gibt es Gründe für diese Abweichung? Gibt es Abwertungen? Werden diese Abwertungen voraussichtlich dauerhaft sein und muss für die Zukunft mit weiteren Abwertungen gerechnet werden?