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Landespflegekonferenz. „Finanzierung und Auswirkungen auf Krankenhäuser“ Dr. Heelemann Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. 18. November 2010. Gesundheitsfinanzierung und Demographie. Rechtliche Grundlagen der Krankenhausfinanzierung. SGB V (Sozialgesetzbuch)
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Landespflegekonferenz „Finanzierung und Auswirkungen auf Krankenhäuser“ Dr. Heelemann Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. 18. November 2010
Rechtliche Grundlagen der Krankenhausfinanzierung SGB V (Sozialgesetzbuch) - Krankenhausbehandlung - Beitragssatzstabilität KHG(Krankenhausfinanzierungsgesetz) - Regelungen zur Investitionsfinanzierung vom Land • Regelungen zur Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen • Ausbildungsfinanzierung KHEntgG BPflV (Krankenhausentgeltgesetz)(Bundespflegesatzverordnung) Regelungen zur Finanzierung für den Regelungen zur Finanzierung der somatischen Bereich psychiatrischen Bereiche DRG`s / Zusatzentgelte, krankenhaus- Pflegesätze individuelle Entgelte AEB (Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung) LKA duale Finanzierung
Funktionsweise des Fallpauschalensystems Diagnosis Related Groups(seit 2001) (deutsch: Diagnosebezogene Fallgruppen) = Leistungen werden anhand der Haupt- und Nebendiagnosen sowie der fallbezogen durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert Diagnosebezogene Fallgruppen werden mit sog. Bewertungsrelation (BR) bewertet BR spiegelt Behandlungskosten der jeweiligen Fallgruppe wider (= Verhältnis zu anderen Fallgruppen) Bsp.: „einfache“ Appendektomie DRG: G23C Bewertungsrelation = 0,719
Funktionsweise des Fallpauschalensystems • Kriterien für die Zuordnung zur Fallgruppe: • Hauptdiagnose (häufig: Grunderkrankung) Kodierung nach dem ICD-Katalog der WHO (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) – deutsche Anpassung = ICD-10-GM • im KH durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwendige Untersuchungen) Kodierung nach dem OPS-Katalog („Operationen- und Prozedurenschlüssel“ des Deutschen Institutsfür Medizinische Dokumentation und Information) • Nebendiagnosen und Komplikationen, die Behandlungsverlauf beeinflussen (z. B. Diabetes mellitus) • Patientenbezogene Faktoren wie Alter, Geschlecht, Aufnahmegewicht (bei Frühgeburten o. Säuglingen)
Funktionsweise des Fallpauschalensystems • Generieren der (richtigen) DRG: • Diagnose- und Prozedurenkataloge (ICD-10-GM und OPS) sowie zusätzliche fallbezogene Variablen (z. B. Alter des Patienten, Verweildauer) werden in ein vom InEK zertifiziertes Computerprogramm („Grouper“) eingegeben • InEK = Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus in Siegburg (InEK gGmbH) • Grouper generiert unter Beachtung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) die richtige DRG • Wichtig ist also die richtige und vollständige Dokumentation und • Kodierung der ICD und OPS!!!!
Funktionsweise des Fallpauschalensystems • FAZIT • Verkürzung der Verweildauern in den Kliniken • Vergleich zwischen DRG`s mit „niedrigen“ und „hohen“ Bewertungsrelationen • Anstieg von MDK-Prüfungen • Verlierer- und Gewinnerkrankenhäuser nach Ende der Konvergenz
Wettbewerb und Strukturwandel Der deutsche Krankenhaussektor ist seit Jahren einem Strukturwandel ausgesetzt. Ursachen - Effekte den gesetzgeberischen Veränderungen, z. B. die DRG- Einführung - starke Entwicklung des medizinisch-technischen Fortschritts - Wettbewerb unter den Krankenhäusern
Ausgaben- und Einnahme-faktoren Bedarf der Bevölkerung + 2-3% p.a. Med.Innovationen Demographie Lebensstil Mittel-knappheit Kapazitäten Finanzielle Ressourcen Versiche-rungs-pflicht, Einbezie-hung der PKV Reduktion des Leistungs-kataloges ? Sozialver- sicherungs-pflichtige Einkom- men Einkommens- u. Beschäfti-gungslage Zeit Wettbewerb und Strukturwandel Das gesundheitsökonomische Fundamentalproblem aller Industriestaaten u. die spezifisch dt. Problemlage Quelle: Herr Prof. Neubauer; IfG München
Wettbewerb und Strukturwandel Begleiterscheinungen - zu wenig Mittel durch jahrelange Budgetdeckelung - erheblicher Kostendruck - Ärztemangel - fehlende Investitionsmittel - Sparmaßnahmen - Personalreduzierungen
Wettbewerb und Strukturwandel *Ausgaben für akut stationäre Behandlung pro Krankheitsfall, in Dollar, umgerechnet nach Kaufkraftparitäten. 1) Daten beziehen sich auf das Jahr 2007. Quelle: OECD Health Data 2010
Wettbewerb und Strukturwandel Quelle: OECD Health Data 2005, McKinsey-Kalkulation
Wettbewerb und Strukturwandel In Deutschland ist die Zahl privater Krankenhäuser von 1996 bis 2007 um knapp 42 % gestiegen. Fast jede Dritte der insgesamt rund 2.000 Kliniken wird von privaten Klinikketten betrieben.
Wettbewerb und Strukturwandel Trägerstruktur Sachsen-Anhalts
Wettbewerb und Investitionsförderung Bestandsaufnahme: Investitionsförderung nach KHG Entwicklung der Krankenhaus-Investitionsquote Anteil der KHG-Mittel an den GKV-/PKV-Ausgaben für die Krankenhausbehandlung Krankenhaus-Investitionsquote: 5,5% Volkswirtschaftliche Investitionsquote: 17,9% Jährlicher Investitionsbedarf: ca. 5,5 Mrd. Euro Sachsen-Anhalt ca. 250 Mio. Euro (in 2007 inkl. BNE 145,2 Mio. Euro)
Wettbewerb und Investitionsförderung Pauschaler Fördermittelbedarf in Sachsen-Anhalt
Pflegepersonalunterstützung nach KHRG • Zuschlag zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals • § 4 Abs. 10 KHEntgG • Die Vertragsparteien können für die Jahre 2009 – 2011 jährlich einen zusätzlichen Betrag bis zur Höhe von 0,48 % des Gesamtbetrages nach § 3 Abs. 3 KHRG vereinbaren. • Gefördert werden 90 % der zusätzlich entstehenden Personalkosten. • Wurde für ein Kalenderjahr ein Betrag nicht vereinbart, kann für das Folgejahr ein zusätzlicher Betrag bis zur Höhe von 0,96 % vereinbart werden. • Bis zu 5 % des vereinbarten Betrages kann das Krankenhaus zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationsmaßnahmen in der Pflege verwenden.
Pflegepersonalunterstützung nach KHRG § 6 Absatz 1 BPflV (Neuregelung aus KHRG): Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist zu beachten. Der Gesamtbetrag darf den um die maßgebliche Rate veränderten Gesamt-betrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die folgenden Tatbestände dies erforderlich machen: 1. Veränderungen der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen • Die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung zur Zahl der Personal-stellen, wobei sicherzustellen ist, dass das Personal nicht anderweitig ein-gesetzt wird. Absatz 4 ist zusätzlich anzuwenden. Die Psych-PV setzt den Maßstab für die notwendigen Stellen des therapeutischen Perso-nals; dessen Finanzierung regelt die Bundespflegesatzverordnung. Die Budgets nach der BPflV sind seit 1996 gedeckelt; aber Deckelöffner-Tatbestände!
Pflegepersonalunterstützung nach KHRG • § 6 Absatz 4 BPflV: • (4) Soweit die Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung zur Zahl der Personalstellen bei einem Krankenhaus bis zum 31. Dezember 2008 nicht in vollem Umfang umgesetzt wurden, sollen nach Aufforderung einer Vertrags-partei die zu diesem Stichtag fehlenden Personalstellen nach Maßgabe der folgenden Sätze verhandelt und zusätzlich im Gesamtbetrag berücksichtigt werden… • … Im Falle der Nichteinigung entscheidet die Schiedsstelle nach § 18a KHG. • Die Zahl der nach Satz 1 fehlenden Personalstellen bemisst sich nach der tatsächlichen Personal-besetzung zum Stichtag. • (Klarstellung nach GKV-ÄndG – Inkrafttreten zum 30.07.2010)
Neue Spargesetze in 2011 Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG derzeit Referentenentwurf soll zum 01.01.2011 In Kraft treten
folgende Kürzungen sind vorgesehen: die Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Kran-kenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Ein-richtungen dürfen in den Jahren 2011 und 2012 lediglich in Höhe der halben, statt der vollen Veränderungsrate wachsen für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum jeweiligen Vor-jahr zusätzlich vereinbarten (Mehrleistungen), wird ein Abschlag fest-gelegt, dessen Höhe im Jahr 2011 bis 30 Prozent liegt und der ab 2012 vertraglich zu vereinbaren ist GKV-FinG
GKV-FinG Die Veränderungsrate 2011 wurde errechnet auf der Grundlage der vierteljährigen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds, der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen je Mitglied auf der Basis der Veränderungsraten des Zeitraumes des zweiten Halbjahres 2009 und des ersten Halbjahres 2010 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
§ 71 Abs. 3 SGB Vam 15.09.2010 vom BMG verkündet zur Einhaltung der Beitragssatzstabilität 1,15 % ½ 0,575 % (falls GKV-FinG wie vorgesehen in Kraft tritt) GKV-FinG auch „Grundlohnsumme" genannt
GKV-FinG – Konkretisierung Neuer Vorschlag der gesundheitspolitischen Spitzen der Koalitionsfraktionen Veränderungsrate 2011: statt Halbierung, Absenkung der Veränderungsrate um 0,25 Prozentpunkte = 0,9 % 2012: statt Halbierung, Absenkung der Veränderungsrate um 0,5 Prozentpunkte
keine prospektiven Verhandlungen in 2010 für 2011 möglich, da Referentenentwurf des GKV-FinG vorliegt, KGSAN hat Kassen fristgerecht zur Verhandlung aufgefordert, Datenbasis für Ausgangsbasis ist für 2011 noch mangelhaft, da Budgetabschlüsse 2010 noch fehlen, GKV-FinG – Auswirkungen auf die Landesebene
GKV-FinG – Auswirkungen auf die Träger • abschließende Verhandlung erst nach dem Inkrafttreten des GKV-FinG möglich • Landesbasisfallwert 2011 muss vereinbart sein, da dieser zur Berech-nung des Erlösbudgets 2011 notwendig ist • nach Referentenentwurf GKV-FinG ist ein Mehrleistungsabschlag in Höhe von 30 % für 2011 vorgesehen • Änderung der B2 (Abzug des Mehrleistungsabschlages vom Erlösbudget) ist vorgesehen • BPflV-Häuser erhalten auch nur die gekürzte Grundlohnrate (müssen sich auf das neue Entgeltsystem-Psychiatrie 2013 vorbereiten) • Erstellung von gemeinsamen Unterlagen zwischen Kassen und KGSAN ist beabsichtigt (für die Budgetverhandlungen 2011)
FAZIT • Erhöhung des Kostendrucks und Wettbewerbs • statt auskömmlicher Finanzierung der Leistungserbringer – Verschärfung der Deckelung • Kostendämpfung auf Vorrat für 2012 • Verlagerung des Morbiditätsrisikos für Krankenhäuser durch doppelten Mehrleistungsabschlag • Abkehr vom Orientierungswert • Sanierung von GKV und PKV • mehr als 50 % der Krankenhäuser Sachsen-Anhalts zehren von Substanz • GKV-FinG wird diese Situation weiter Verschärfen
FAZIT • Wir appellieren an die Koalitionsparteien, • Öffnungsklauseln für die unabwendbare Personalkostenlast der Krankenhäuser vorzusehen, • Kürzungskumulationen auszuschließen, • die Kürzungen nicht in 2012 fortzuführen und • es für die Kliniken, wie bei allen anderen ärztlichen Leistungsbereichen, bei festen Vergütungen zu be-lassen.
ZITAT IWH Präsident Blum in der MZ vom 18.11.2010: „Denn wer Leute über 65 fit halten will fürs Arbeitsleben, der kann bei den Gesundheitskosten nicht immer nur sparen wollen.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Heelemann Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburger Straße 23 06112 Halle www.kgsan.de