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LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S. DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS. Schulpartnerschaft. Rechte, Pflichten der Eltern. Aufgaben von Klassenforum , Schulforum , Klassenelternvertretern und Elternverein. Aktuelle Themen. Diskussion.

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  2. DAS PROGRAMM DES HEUTIGEN ABENDS • Schulpartnerschaft • Rechte, Pflichten der Eltern • Aufgaben von Klassenforum, Schulforum, Klassenelternvertretern und Elternverein • Aktuelle Themen • Diskussion LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  3. SCHULPARTNERSCHAFT Das österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, dass die Schulpartner zusammenarbeiten . Primäres Erziehungsrecht haben die Eltern. Es ist das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Unterrichts-u. Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen. LehrerInnen haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu pflegen. Zu den Aufgaben des Schulleiters gehört ebenfalls die Pflege der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule; der Schulleiter ist verpflichtet die Arbeit des EV zu unterstützen LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  4. SCHULPARTNERSCHAFT Was ist für eine funktionierende Schulpartnerschaft wichtig? . Es müssen alle Schulpartner bereit sein,daran zu arbeiten und von der Sinnhaftigkeit wirklich überzeugt sein. Die Fähigkeit, dass alle Schulpartner gut mit Kritik umgehen können, aktiv wie auch passiv. Eine Portion Grundvertrauen, dass alles was im Elternhaus und in der Schule geschieht, zum Besten für das Kind gedacht ist. Gegenseitiger Respekt und Verständnis für die Situation des Anderen. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  5. Wille sich einzubringen und im Interesse seines/r Kindes/r Schule mitgestalten Sich selbstständig zu informieren und sich mit Schule auseinander zu setzen Wenn man sich intensiv mit der Schule beschäftigt, bekommt man mehr Einblick in das Schulgeschehen und man wird verschiedene Dinge anders sehen und die Zusammenhänge besser verstehen können An Probleme sachlich und nicht emotional herangehen Seiner Elternpflicht nachkommen, und das gesetzliche Mitbestimmungsrecht nützen. Das ist vor allem durch die Teilnahme am Klassenforum möglich. Etwas Geduld, Ausdauer und vor allem Diplomatie, um den Weg zueinander zu ebnen. SCHULPARTNERSCHAFT Was brauchen wir Eltern um aktive Schulpartner zu sein? . LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  6. SCHULPARTNERSCHAFT Was brauchen Eltern noch um sich als aktive Schulpartner einbringen zu können? . Schulleiter und Lehrer die Eltern als gleichwertige Partner sehen Schulleiter und Lehrer denen eine gemeinsame Gestaltung der Schule ein Anliegen ist Schulleiter und Lehrer die den Eltern die Türe zur Schule öffnen und die Zusammenarbeit ermöglichen Gute Gesprächsqualität im Klassen- und Schulforum Guten Informationstransfer von der Schule zu den Eltern gemäß § 61 Abs.2b LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  7. SCHULPARTNERSCHAFT oder LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  8. RECHTE DER ELTERN RECHTE DER ELTERN Recht auf Anhörung u. Abgabe von Vorschlägen u.Stellungnahmen - diese sollen in erster Linie die Unterrichts- u. Erziehungsarbeit d. Schule unterstützen Recht auf Interessensvertretung gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter u. d. Schulbehörden durch die KLEV‘s Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die Eltern u. Schüler allgemein betreffen Recht auf Teilnahme an den Klassenelternabenden LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  9. RECHTE DER ELTERN RECHTE DER ELTERN Mitwirkung im Klassenforum mit beschließender Stimme Wahl des KEV und seines Stellvertreters Vertretung im Schulforum (durch den KEV) und im SGA Einbringen von Rechtsmitteln und Vertretung in diesbezüglichenVerwaltungsverfahren (z.B.Berufung gegen Nichtberechtigung zum Aufsteigen) Rechte die sich aus den Pflichten der Schule gegenüber den Eltern ergeben LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  10. PFLICHTEN DER ELTERN • PFLICHTEN DER ELTERN • Ausstattung des Schülers mit den erforderlichen Unterrichtmittel • Unterstützung der Unterrichts- u.Erziehungsarbeit der Schule • Mitwirkung bei der Förderung der Schulgemeinschaft • Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch durch den Schüler • Meldung einer Veränderung des Schülers an der Teilnahme • am Unterricht, an einer Schulveranstaltung, bzw. schulbezogenen • Veranstaltung (z.B.Im Falle einer Erkrankung,..) • Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten • Hinwirkung auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem • Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  11. PFLICHTEN DER SCHULE VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULE • wenn die Leistungen des Schülers aufgrund der bisher erbrachten • Leistungen in einem Pflichtgegenstand bereits im ersten Semester • mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären oder wenn das • Verhalten eines Schülers auffällig ist, oder wenn es die • Erziehungssituation sonst erfordert ist den Eltern Gelegenheit zu • einem beratenden Gespräch zu geben. • von der Entscheidung der Klassenkonferenz über die • Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächst höhere Schulstufe • oder den nicht erfolgreichen Abschluss der letzten Stufe der • besuchten Schulart

  12. PFLICHTEN DER SCHULE VERSTÄNDIGUNGSPFLICHTEN DER SCHULE • Wenn bei schulärztlichen Untersuchungen des Schülers • gesundheitliche Mängel festgestellt werden • sowie von allen sonstigen den Schülern betreffenden, für die Eltern • bedeutsamen Maßnahmen der Schule wie den Entfall von • Unterrichtsstunden, Änderungen des Stundenplanes, ein Unfall • des Schülers aber auch wesentliche Verletzungen der sich aus der • Schulordnung ergebenden Pflichten durch den Schüler bzw. die • Anwendung schwerwiegender Erziehungsmittel • in der 4. und in der 8. Schulstufe gegen Ende des ersten oder am • Beginn des 2. Semesters über den nach den Interessen und • Leistungen des Schülers empfehlenswerten Bildungsweg LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  13. SCHULPARTNERSCHAFT Vertretungsformen der Eltern gem.SchuUG §86 Schul- und Klassenforum Schulgemeinschafts- ausschuss Elternverein LV d. Elternvereine OÖ S.Guserl

  14. SCHULPARTNERSCHAFT Ein aktiver Elternverein legt den Grundstein für eine gute Schulpartnerschaft . regelmäßiger Kontakt des/der Vorsitzenden mit der Schulleitung Ermunterung der Eltern ihr gesetzl. Mitspracherecht beim Klassenforum in Anspruch zu nehmen Information der Eltern vor/beim Schuleintritt Nützen des Vorschlagsrechtes für KEV und deren vorherige Information Einbindung der gewählten KEV in den EV-Vorstand Information und Motivation der KEV Gemeinsame Besprechung der Tagesordnungspunkte vor dem Schulforum Beschäftigen des EV-Vorstandes mit der Schulqualität und deren Weiterentwicklung LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  15. Gremien der Schulgemeinschaft KLASSEN -u. SCHULFORUM GREMIEN DER SCHULGEMEINSCHAFT Klassen u.Schulforum In den Volksschulen, Hauptschulen und Sonderschulen, die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule (SGA) geführt werden, sind zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft für jede Klasse ein Klassenforum und für jede Schule ein Schulforum einzurichten. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  16. KLASSEN - SCHULFORUM Mit beschließender Stimme Klassenvorstand KLASSEN FORUM Eltern der betreffenden Klasse- je Schüler eine Stimme - Mit beratender Stimme Schulleiter, Schularzt, Lehrer, Elternverein,.. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  17. KLASSEN -u.SCHULFORUM Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer oder Klassenvorstand einzuberufen: Innerhalb der ersten acht Wochen des Schuljahres, unter anderem zur Durchführung der Wahl des KEV Auf Verlangen eines Drittels der Eltern der Schüler der betreffenden Klasse unter Einbringung eines Antrages, über den das Klassenforum abstimmen soll Wenn nach Meinung des Klassenlehrers- od. vorstandes eine Entscheidung in der Beschlussfassung der dem Klassenforum unterliegenden Angelegenheiten erforderlich oder zweckmäßig erscheint. (Beratungs u. Entscheidungsfälle) LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  18. KLASSEN-u. SCHULFORUM Mit beschließender Stimme Schulleiter Alle Klassenlehrer od.Klassenvorstände SCHUL- FORUM KEV aller Klassen der Schule Mit beratender Stimme Schularzt, alle Lehrer der Schule, Schülervertreter, Elternverein.. LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  19. KLASSEN-u. SCHULFORUM AUFGABEN DES SCHULFORUMS Dem Schulforum obliegt die Beschlussfassung zur Entscheidung und Beratung in allen Angelegenheiten die im Klassenforum festgesetzt sind und mehr als eine Klasse betreffen, sowie im Falle des Überganges der Zuständigkeit vom Klassenforum zum Schulforum. (Wenn die Stimme des Klassenlehrers nicht der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entspricht, wird der Beschluss ausgesetzt und geht in die Zuständigkeit des Schulforums über.) LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  20. KLASSEN- u. SCHULFORUM Das Schulforum ist vom Schulleiter einzuberufen: Innerhalb der ersten neun Wochen jedes Schuljahres (14 Tage vor Termin Einladung mit Tagesordnung) auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder Wenn nach Meinung des Schulleiters eineEntscheidung erforderlich bzw. zweckmäßig ist (Entscheidung od.Beratung) Zur Mitbestimmung beim Leiterauswahlverfahren LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  21. Beschluss KF/SF -2 KLASSEN u.SCHULFORUM BESCHLUSSFASSUNG Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen Kosten, Art, Dauer, Inhalt, Ziele; Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung die Hausordung(diese muss aber im Schulforum letztendlich entschieden werden) Leistungsbeurteilung in der Grundschule Mitbestimmung bei der Wahl der Unterrichtsmittel (Schulforum) Wahl der Stundentafel für Volksschulen* Teilung von Unterrichtsgegenständen in Gruppen* Mindestschülerzahl für die Abhaltung von Förderunterricht* * nach Maßgabe der vorhandenen Planstellen und Stundenkontingente LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  22. KF-SF Beschlussfassung 1 KLASSEN u. SCHULFORUM BESCHLUSSFASSUNG Festlegung der Ausstattung der Schule mit Unterrichtsmittel Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen* Autonome Stundentafel für unverbindl. Übungen, Freigegenstände, alternative Pflichtgegenstände* Schulautonome Festlegung der Eröffnungs-,Teilungs u. Weiterführungszahlen* Schulautonome Schulzeitgesetzregelung* Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  23. KLASSEN u. SCHULFORUM BERATUNGSANGELEGENHEITEN • Wichtige Fragen des Unterrichts • Wichtige Fragen der Erziehung • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen • Termin und Durchführung des Elternsprechtages • Wahl der Unterrichtsmittel • Verwendung von der Schule übertragener Budgetmittel • Baumaßnahmen im Bereich der Schule LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  24. KLASSENELTERNVERTRETER Aufgaben eines Klassenelternvertreters/in • Die Interessen der Eltern dieser Klasse gegenüber Lehrer, Schulleiter und Schulbehörden zu vertreten • Weiterleiten von Anregungen, Wünschen und Beschwerden an die betreffenden Stellen • Unterstützung des Klassenlehrers in seinem positiven • Bestreben ein positives Klima in der Klasse zu erhalten • Bei Bedarf Einberufung eines Klassenforums (im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer und bei Verlangen eines Drittels der Eltern) LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  25. KLASSENELTERNVERTRETER Aufgaben eines Klassenelternvertreters/in • Durch regelmäßigen Kontakt und Gespräche mit dem Klassenvorstand oder Klassenlehrer versuchen evtl. Probleme zu lösen • Kontakte mit anderen Klassenelternvertretern zu pflegen • Unterstützung von schulpartnerschaftlichen Aktivitäten • Sehr hilfreich ist auch die Mitarbeit im EV • Förderung und Kommunikation der Eltern untereinander LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  26. KLASSEN- SCHULFORUM- EV Klassen-u. Schulforum Elternverein freiwillig An allen Pflichtschulen Elternvertreter können frei agieren- kein Instanzenweg Elternvertreter sind Organe der Schule- Instanzenweg keine finanziellen Mittel Mitgliedsbeiträge Keine Interessensvertretung nach oben Interessensvertretung nach oben- LV-DV-Elternbeirat LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  27. E l t e r n b e i r a t im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorsitzende: D a c h v e r b a n d der Elternvereine Österreich Vorsitzender: Gerald Netzl Niederösterreich Salzburg Steiermark Tirol Kärnten Oberösterreich Vorsitzende Edith Trinkl Vorarlberg Wien Burgenland B e z i r k s v e r t r e t u n g Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Volksschule Elternverein der Hauptschule Elternverein der Hauptschule Elternverein der Hauptschule E l t e r n v e r t r e t u n g i n Österreich BM Claudia Schmid Stv. Vorsitzende: Ettl Paul OÖ, Jürgen Schellander Vbg., Kurt Petritsch, Ktn. L a n d e s v e r b ä n d e LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  28. L a n d e s v e r b a n d der E l t e r n v e r e i n e Präsidentin Trinkl Edith Dr. Enrico Savio, Fröhlich Ewald Vizepräsidenten: Vorstand des Landesverbandes Oberösterreich Rohrbach Irene Rosenberger Freistadt Herbert Fröller Perg Erich Wahl Linz/Land Ewald Fröhlich Eferding Ettl Paul Kirchdorf Trinkl Edith Wels/Stadt Hr. Gnadlinger Urfahr/Umgebung Leo Preuer Linz/Stadt Aleksandra Razkowski Braunau Kein Vertreter/in Grieskirchen kein Vertreter/in Wels/Land Hr. Gnadlinger Schärding Sonja Zauner Ried Kein Vertreter/in Vöcklabruck kein Vertreter/in Steyr/Stadt kein Vertreter/in Steyr/Land kein Vertreter/in Gmunden kein Vertreter/in LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  29. Aktuelle Themen AKTUELLES IN DIESEM SCHULJAHR Aktuelles im heurigen Schuljahr • Projekt Richtwert Klassenschülerhöchstzahl 25 • schulische Tagesbetreuung • Frühe Sprachförderung an Kindergärten für alle Kinder mit Förderbedarf • Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept • Höhere Schülerbeihilfe ab 2007/08 • Empfehlung der schulautonomen Tage 2007/08 LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

  30. ProjektvorstellungWarum JobCoaching? • geburtenstarke Jahrgänge • bis zu 1000 zusätzliche Lehrstellensuchende • "Drop outs" – AHS, BHS,... • drohender Fachkräftemangel Jugendservice Land Oberösterreich www.jugendservice.at

  31. Ziel und Nutzen • ganzheitliche, ressourcen- und lösungsorientierte Beratung und Vermittlung • Feststellen der Fähigkeiten und Neigungen • Vermittlung auf Ausbildungsplätze Jugendservice Land Oberösterreich www.jugendservice.at

  32. Zielgruppe • Pflichtschulabgänger (9. Schulstufe ab Semesterzeugnis) • Schulabbrecher • ausbildungswillig und –fähig • Freiwilligkeit • Bereitschaft sich aktiv einzubringen Jugendservice Land Oberösterreich www.jugendservice.at

  33. Projektablauf aus Sicht eines Jugendlichen Kontaktaufnahme mit dem regionalen JugendService Erstgespräch – Abklärung (Bin ich richtig?) persönliches Ressourcen (Potenzialanalyse) Information und Orientierung Bewerbungsunterstützung aktive Begleitung nach Außen und individuelles Training Jugendservice Land Oberösterreich www.jugendservice.at

  34. Kontakt 14 RegionalPoints Braunau, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Steyr, Vöcklabruck und Wels  Adressen siehe Folder und auf der Homepage www.jugendservice.at Jugendservice Land Oberösterreich www.jugendservice.at

  35. SCHULPARTNERSCHAFT SCHULPARTNERSCHAFT Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes Es ist unverständlich für ein Kind, wenn es Elternhaus und Schule als zwei getrennte Welten erlebt. Als zwei Welten, in denen verschiedene Spielregeln gelten, und zwischen denen es keine Brücken gibt. Wie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sie offen und konstruktiv zusammenarbeiten oder sich gegenseitig ausspielen, die Jugend wird es nachmachen.

  36. Landesverband der Elternvereine • Sieglinde Guserl • Referentin für Schulpartnerschaft im • Landesverbandes der EV OÖ. • 0732/785249 e-mail: info@elternvereine.at REFERENTIN Homepage des Landesverbandes: www.elternvereine.at Herzlichen Dank für I

  37. Danke Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! „ DANKESCHÖN für Ihren Besuch und kommen Sie gut nach Hause! LV der Elternvereine O.Ö. - Guserl S.

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