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Information für Firmenkunden und Vereine. Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum ( S ingle E uro P ayments A rea – SEPA ) Stand: Oktober 2012. Übersicht. Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
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Information für Firmenkunden und Vereine Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)Stand: Oktober 2012
Übersicht Ziele und Beteiligte Der „SEPA-Raum“ Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Ihre Vorteile Was ist zu tun?
Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele • Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes • Stärkung der europäischen Wirtschaft • Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente • Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)
SEPA auf einen Blick • Bargeldlose Euro-Zahlungen • von einem einzigen Konto • national und grenzüberschreitend • EU-Zahlungsverkehr: • einfach • sicher • effizient • SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA-Raum“ im Überblick
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC • Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 720 690 36 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8)Kontonummer (10) • Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 BOI • IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. • „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Der Vordruck für die €uro-ÜberweisungEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Zahlungenauch innerhalb Deutschlands Neuer Name zur Unter- scheidung Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN und BIC des Zahlungs-empfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“
Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) *noch bis 1. Februar 2014
Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) • Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID • zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) • fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) DE 02ZZZ01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)Geschäftsbereichskennung (3)Nationales Identifikationsmerkmal (11)
Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten • Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate • Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) • Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor • fragen Sie Ihren Berater! • Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug • Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank • Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Die „Migration“Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. „Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig. Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.
Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“ Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags- bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Seite 18
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)Stand: Juli 2012
Exkurs: KartenzahlungenNeuerungen für Händler Neue Verträge zur Kartenakzeptanz ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen Neue Terminals(„electronic cash“ – EMV-Anwendung) Seit dem 01.01.2011 müssen alle TerminalsEMV-fähig sein Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal
Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Westallgäu eG. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Raiffeisenbank Westallgäu eG
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I • Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) • Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen • Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an • Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC • Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) • Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit • Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen! Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
Zielbild 1:ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA ERP XML • Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors • Mandatsreferenz • IBAN / BIC des Debitors • Signaturdatum • Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final) Mandatsinformationen Profi cash / VR-NetWorld SW Kreditor Bank XML in ERP-System gespeichert 1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert. 2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt. 3. ERP-System erzeugt XML-Datei. 4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
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