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Rolf Richter Richter am Oberlandesgericht Referatsleiter I/B 3 NVS, Projektleiter PBR Referatsleiter I/C 2 Organisation und EDV Hessischen Ministerium der Justiz Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden Tel. 0611 / 32 26 16. Bensheimer Career Nights 2005. Ausbildung Studium. Dauer:
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Rolf Richter Richter am Oberlandesgericht Referatsleiter I/B 3 NVS, Projektleiter PBR Referatsleiter I/C 2 Organisation und EDV Hessischen Ministerium der Justiz Luisenstr. 13, 65185 Wiesbaden Tel. 0611 / 32 26 16 Bensheimer Career Nights 2005
Ausbildung Studium • Dauer: • mindestens 7 Semester • Durchschnitt 10 bis 12 Semester • Praktische Studienzeiten • Gegenstand: Kernfächer: Zivilrecht (BGB), Öffentliches Recht, Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht Ergänzungsfächer: rechtswissenschaftliche Methoden, philosophische, geschichtliche und gesellschaftliche GrundlagenWahlfächer • Orte: Frankfurt, Giessen, Marburg, (MA, HD) • Abschluss 1.Staatsexamen • Hausarbeit • zwei Arbeiten BGB • zwei Arbeiten Öffentliches Recht • eine Arbeit Strafrecht • eine Arbeit aus Arbeits-/Handels- oder Gesellschaftsrecht • mündliche Prüfung
Referendariat • Dauer zwei Jahre • vier Monate Zivilrichter (LG, AG) • vier Monate Strafrichter/StA • vier Monate Verwaltung • neun Monate Rechtsanwalt • drei Monate Wahlstation (Juritische Abteilunge von Firmen, Rae im Ausland) • Abschluss 2.Staatsexamen • drei Arbeiten BGB, ZPO • zwei Arbeiten Öffentliches Recht • zwei Arbeit Strafrecht • eine Arbeit aus Arbeits- oder Wirtschaftsrecht • mündliche Prüfung aus drei Kernfächern und Wahlfach
Theorie § 242 StGB Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Praxis als Richter • Unabhängigkeit, d.h.- Selbständigkeit- Eigene Zeiteinteilung- Absolute Weisungsfreiheit • Umgang mit Menschen • Abwechslungsreich
Praxis als Richter • Ständiger Umgang mit streitenden Menschen (Zivilrecht) • Straftäter als Kundschaft • Rechtsanwälte, die immer „Recht“ haben wollen • Eintönigkeit
Unterschied Zeuge, Sachverständiger, Richter Zeuge: Sachverständiger: Richter: Hat alles gesehen, kennt die Materie aber nicht! Hat nichts gesehen, kennt die Materie aber sehr genau! Hat nichts gesehen, kennt die Materie aber auch nicht!
Praxis als Richter bei den unterschiedlichen Instanzen Ordentliche Gerichtsbarkeit • Amtsgericht • Landgericht • Oberlandesgericht
Fazit des Richterberufs • Übernahme des Verfassungsauftrag für die Dritte Gewalt • Gerechtigkeit • Gerecht im Einzelfall Kommt ein Mann zum Gericht und sagt: Herr Richter, ich will Gerechtigkeit. Sagt der Richter: Dass kann ich Ihnen nicht versprechen. Bei Gericht bekommen sie aber sicher ein Urteil!
Tätigkeit im Ministerium Rolf Richter Richter am Oberlandesgericht Referatsleiter I/B 3 NVS, Projektleiter PBR Referatsleiter I/C 2 Organisation und EDV Hessischen Ministerium der Justiz
Gerichtsorganisation • Ordentliche Gerichtsbarkeit: • Unterteilt in 1 OLG, 9 Landgerichte und 50 Amtsgerichte • Staatsanwaltschaften: • 9 Staatsanwaltschaften, 1 Amtsanwaltschaft, 1 GStA • Fachgerichtsbarkeit: • 5 Verwaltungsgerichte, 1 VGH • 12 Arbeitsgerichte, 1 LAG • 7 Sozialgerichte, 1 LSG • 1 hessisches Finanzgericht • Justizvollzug: • 16 (17) JVA‘en • Beschäftigte: • insgesamt ca. 11.300 Stellen (insges. rund 14.000 Bedienstete), davon ca. 1640 Richter und 360 Staatsanwälte