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Agenda. Gründungsidee Zwecke und Tätigkeiten des Vereins Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit ▶ Handlungsorientierte Vereinsarbeit ▶ Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit ▶ Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit Zukünftige Ziele des Vereins
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Agenda • Gründungsidee • Zwecke und Tätigkeiten des Vereins • Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit • ▶ Handlungsorientierte Vereinsarbeit • ▶ Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit • ▶ Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit • Zukünftige Ziele des Vereins • Aktuelle Forderungen des Vereins
Die Gründungsidee • Vereinsgründung: September 2002 in Würzburg • Idee: Strukturierung des Fachs Nuklearmedizin • Gründungsmitglieder waren: • ▶ Würzburg • ▶ Göttingen • ▶ Erlangen • ▶ Köln • Aktuell: • ▶ 37 Mitglieder aus 19 Kliniken
Zwecke und Tätigkeiten des Vereins • Zweckbestimmungen des Vereins • ■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin • ■ Fachweiterbildung „ Pflege in der Nuklearmedizin" • ■ Informationsaustausch • Tätigkeiten des Vereins • ■ Arbeits- und Projektgruppen • ■ Vortragstermine • ■ Regelmäßige Treffen • ■ Exkursionen
Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit • Handlungsorientierte Vereinsarbeit • ▸ Arbeits- und Projektgruppen • Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit • ▸ Fachvorträge und Referenten • Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit • ▸ Exkursionen • ▸ Regelmäßige Jahrestreffen
Handlungsorientierte Vereinsarbeit • Themenschwerpunkte der Arbeits- und Projektgruppen waren: • 2003 ■ Erstellen von Patientenfragebögen • ■ Methoden zur Erfassung des Pflegeaufwandes (LEP, PPR ) • 2004 ■ DRG´s und Pflegediagnosen • ■ Materialsammlung durch Mitarbeiter aus verschiedenen Kliniken zur Entwicklung eines Pflegehandbuches für die Nuklearmedizin • 2005 ■ Vorstellung des Pflegehandbuches zur Gewährleistung von bundesweit einheitlichen • Pflegestandards für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin • ■ Praktischer Strahlenschutz • ■ Strahlenschutz und Personendosimetrie
Handlungsorientierte Vereinsarbeit • 2006 ■ Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit • 2007 ■ Verlegung von Patienten im Anschluß an eine nuklearmedizinische Therapie • ■ Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung zur Qualitätssicherung • 2008 ■ Evaluation der Bearbeitungsstände in den verschiedenen AG´s und Ausrichtung der weiteren Vereinsarbeit vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse • 2009 ■ Pflegedokumentation und Pflegeprozesse
Themenschwerpunkte der Fachvorträge bzw. Referenten • 2003 ■ Einsatz von rekombinantem TSH • Dr. Felbinger, Würzburg • 2004 ■ Radioimmuntherapie bei Non Hodgkin Lymphom • Dr. Hofmann, Hannover • 2005 ■ Morbus Basedow • Dr. Linke, Erlangen • ■ Bildgebende Verfahren PET • Dr. Sahlmann, Göttingen • 2006 ■ Sozialberatung zur Nachsorge bei SD-Karzinomen • Soz.-päd. Fr. Birkhöfer, WÜ • ■ Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen • MTA Rene Höhne, Berlin
Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit • 2007 ■ Neuroendokrine Tumore • Prof. Baum, Bad-Berka • 2008 ■ Personendosimetrie u. Strahlenschutz bei Betastrahlen • Hr. Rimpler, BfS, Berlin • ■ Die Radiopharmazie der Zentralklinik von Bad Berka • Dipl.-Ing. Wortmann, • ■ Therapie des metastasierenden Nebennierenkarzinoms • mit Jod 131 –Metomidat, Dr. Kreißl, Würzburg • ■ Geschichte der Nuklearmedizin • Dr. Straube Erlangen • 2009 ■ Dekontaminationsmittel - Wie und warum sie wirken • Hr. Blaseg, Fa. HAKA, • ■ Schülerbetreuung auf Therapiestationen • Sr. A. Majer, Innsbruck • ■ Tätigkeit des Vereins „Leben ohne Schilddrüse e. V.“ • Hr. Rimmele, Vereinsvorstand
Theorie … • Wie definiert sich Pflege in der Nuklearmedizin: • Die qualifizierte Pflege in der Nuklearmedizin bezieht sich auf die Vorbereitung, Versorgung, Information und Assistenz vor, während und nach der Applikation von radioaktiven Substanzen. • Sie umfasst die spezielle Betreuung von Patienten im Hinblick auf individuelle Bedürfnisse unter isolierten Bedingungen. • Die pflegerische Versorgung muss im gesetzlich geregelten Rahmen der Strahlenschutzverordnung stattfinden. • Hier findet die Fachkompetenz der Pflegekraft im regelmäßigen praktischen Umgang mit dem Strahlenschutz ihre Anwendung. • Die Qualität der Arbeit dokumentiert sich daher auch über geringe Personenexpositionen und eine möglichst minimale Aufnahme von radioaktiven Substanzen im Organismus von Pflegekräften. • U. Weber
… und Praxis: Der Standardpflegeplan • Der Standardpflegeplan ist somit die praktische Umsetzung unseres Vereinziels • ■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin Beispiel: Der Pflegeplan der Nuklearmedizinischen Station im Universitätsklinikum Köln
Pflegerische Tätigkeiten und Strahlenschutz • Gesetzliche Regelungen hierzu finden wir in der • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV § 82 Abs. 2 Nr. 4) • und in der • Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (RSM 3.1.3)
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für die technische Mitwirkung auf Anordnung und unter Verantwortung eines fachkundigen Arztes und zwar für: • MTRA (RSM 3.1.3 a) • Personen…, wenn die technische Mitwirkung (gem. MTA-Gesetz) Gegenstand der Ausbildung und Prüfung war (RSM 3.1.3 b) • Kenntnisse sind erforderlich bei technischer Mitwirkung für: • Personen…, die sich in einer Ausbildung hierzu befinden (RSM 3.1.3 c) • Personen…, mit einer sonstigen medizinischen Ausbildung (RSM 3.1.3 d)
Undefinierte Situation für das Pflegepersonal • Das bedeutet: Zur Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und den entsprechenden Ausführungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin wird für „sonstige Personen“ ein Nachweis der „erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz“ verlangt. • Nur unter dieserBedingung kann „die Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin“ erfolgen. • Was gilt für das Pflegepersonal? Was ist mit Arzthelfer/-innen? DAS PFLEGENDE PERSONAL ALS EIGENSTÄNDIGE GRUPPE IST BEI DIESEN BESTIMMUNGEN GÄNZLICH VERGESSEN WORDEN
Stellungnahme und Vorschläge des Vereins • Forderung: Interpretation der bestehenden Richtlinie • Forderung: Geringfügige Modifikation der Richtlinie
Erste Forderung (Zwischenlösung) Im Vorgriff auf die angestrebte Änderung der Definition von Personenkreisen ist die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin ab sofort dahingehend zu interpretieren, daß für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin angenommen wird, daß sie der Gruppe der „Personen mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen Ausbildung“ angehören, bei denen Kenntnisse im Strahlenschutz Voraussetzung sind.
Zweite Forderung (Dauerhafte Qualitätssicherung) • Der Verein des Pflegepersonals in der Nuklearmedizin fordert, daß das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin statt wie bisher zur der Gruppe der „Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung“ stillschweigend hinzugerechnet aber konkret nicht genannt zu werden, als eigenständige Personengruppe unter 3.1.3. d) mit der Bezeichnung „Pflegende Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Ausbildung“ explizit aufgeführt wird. • Anlage 3 Nr. 4 Abschnitt 3.1.3. d) der RSM ist dahingehend zu erweitern. Das derzeit beim BMU laufende Verfahren befindet sich noch im Stadium des Entwurfes und kann somit noch im o. g. Sinne ergänzt werden. • Ich bitte alle Anwesenden um Unterstützung, sofern sie eine Möglichkeit sehen, uns bei unserem Ziel zu unterstützen.
EURATOM 97/43 als europäisches Recht: Ausbildung und anwendende Fachkräfte • Artikel 7 • - Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die anwendenden Fachkräfteund … sonstigen Personen eine angemessene theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung für radiologische Anwendungen erhalten und über einschlägige Fachkenntnisse im Strahlenschutz verfügen. • - Die Teilnehmer der betreffenden Aus- und Weiterbildungsprogramme können bei den praktischen Aspekten der Verfahren … mitwirken. • - Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten nach dem Erwerb der Qualifikation angeboten werden und daß — im Sonderfall der klinischen Anwendung neuer Techniken — eine Ausbildung in diesen Techniken und den entsprechenden Strahlenschutzvorschriften organisiert wird.