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Fall: Neuwagenkauf gem. NWVB 2002. Fall: Neuwagenkauf. Juni. Juni. Juni. Mai. Mai. Juli. August. >--------------------------------------------------------------->. >--------------------------------------------------------------->. 1. + 12. Juli Nachfrage, mündlich /schriftl.
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Fall: Neuwagenkauf Juni Juni Juni Mai Mai Juli August >---------------------------------------------------------------> >---------------------------------------------------------------> 1. + 12. Juli Nachfrage, mündlich /schriftl. 4. August Mahnung, schriftlich 10. August Lieferung 20. Mai Antrag 17.000 € 30. Mai Bestätigung 20. Juni unverbindlicher Liefertermin 15. Juli: Arbeitsbeginn + Automiete (70 € pro Tag) • Kann die Käuferin Ersatz ihrer Mietwagenkosten bis 10.8. verlangen? • Nach dispositivem Recht? • Bei Geltung der Neuwagenverkaufsbedingungen? • Halten die NWVB einer AGB-Kontrolle stand?
Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) 2002 IV.2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gem. S. 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.