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Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter

Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Verhaltenskodex Suchmaschinen. Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) Subkodex zum Verhaltenskodex der FSM Ergänzung zu rechtlichen Vorgaben

dimaia
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Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter

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Presentation Transcript


  1. Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

  2. Verhaltenskodex Suchmaschinen • Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) • Subkodex zum Verhaltenskodex der FSM • Ergänzung zu rechtlichen Vorgaben • Unterzeichnet am 25. Februar 2005 von den großen deutschen Suchmaschinenanbietern (Google, Yahoo, AOL Deutschland, Lycos Europe, MSN Deutschland, T-Online) • basiert auf Vorschlägen der Bertelsmann-Stiftung • Stand 21.Dezember 2004

  3. Verhaltenskodex Suchmaschinen • bindend für Suchmaschinenanbieter, die Mitglied der FSM sind (Suchmaschine = Online-Index von Dokumenten und Bildern, die über das World Wide Web öffentlich zugänglich sind und automatisch erstellt werden) • lässt gesetzlich festgelegte Verantwortlichkeiten unberührt • Inhalt: §1 – Anwendungsbereich §2 – Verhaltensregeln §3 – Sanktionen §4 – Schlussbestimmungen • Inhalt: §1 – Anwendungsbereich §2 – Verhaltensregeln §3 – Sanktionen §4 – Schlussbestimmungen

  4. Verhaltenskodex Suchmaschinen • §2 – Verhaltensregeln 1 – Nutzer über Funktionsweise der Suchmaschine aufklären; Umstände für Ausschluss von Suchmaschinen angeben; diese Informationen leicht zugänglich machen 2 – Ergebnisseiten transparent gestalten; werbliche Suchergebnisse entsprechend kennzeichnen 3 – technische Möglichkeiten zum Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten schaffen 4 – Datensparsamkeit beim Umgang mit Nutzerdaten 5a – Suchmaschinen verpflichten sich, bei Beschwerden über unzulässige URLs in den Ergebnislisten die Beschwerdestelle der FSM einzuschaltenb – von der BPjM indizierte URLs zu sperren • Inhalt: §1 – Anwendungsbereich §2 – Verhaltensregeln §3 – Sanktionen §4 – Schlussbestimmungen

  5. Verhaltenskodex Suchmaschinen • Bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex können folgende Sanktionen ausgesprochen werden: • ein Hinweis mit Abhilfeaufforderung; • eine Vereinsstrafe; • ein Vereinsausschluss. • Inhalt: §1 – Anwendungsbereich §2 – Verhaltensregeln §3 – Sanktionen §4 – Schlussbestimmungen

  6. Verhaltenskodex Suchmaschinen • Fortschreibung des Verhaltenskodex sowie • Überarbeitung des Sanktionskatalogs • sind alle zwölf Monate zu prüfen. • Inhalt: §1 – Anwendungsbereich §2 – Verhaltensregeln §3 – Sanktionen §4 – Schlussbestimmungen

  7. Verhaltenskodex Suchmaschinen Inwieweit ist der Verhaltenskodex ca. 100 Tage nach seiner Unterzeichnung umgesetzt? Wo sind noch Schwachpunkte? Wo besteht Nachbesserungsbedarf?

  8. Umsetzung des Verhaltenskodex • untersucht wurden die deutschsprachigen Suchmaschinen Google, Yahoo, MSNsearch, Seekport, Lycos und Fireball • AOL und T-Online greifen auf Suchergebnisse anderer Anbieter zurück, daher keine Aufnahme in die Untersuchung • Seekport hat Kodex nicht unterzeichnet, trotzdem zu Vergleichszwecken mit untersucht

  9. Fragestellung • Fragen für Kodex-Forderungen §2 Abs. 1 • Wird die einfache Suche erklärt? • Wird die erweiterte Suche erklärt? • Wird die Funktion der Suche allgemein erklärt? • Wird Funktion Bot/Spider erklärt? • Wird Funktion Ranking/Index erklärt? • Werden Ausschlusskriterien erläutert oder zumindest genannt? • Sind die Informationen leicht zugänglich (max. 3 Klicks bis zur ersten Information)? • Sind die Informationen leicht navigierbar?

  10. Fragestellung • Fragen für Kodex-Funktion §2 Abs.2 • Wird die Funktion von Werbung erklärt? • Kennzeichnung von Werbung durch: • farbige Unterlegung der Werbung • grafisch-optische Trennung zwischen Werbung und Ergebnissen • Separierung von Werbung an der Seite • Kennzeichnung der Werbung durch Schriftzug • Anzahl Werbeblocks vor Suchergebnissen (fremd/eigen)

  11. Fragestellung • Fragen für Kodex-Funktion §2 Abs.3 • Wird ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum genannt? • Anzahl fragwürdiger Seiten „Teenies“-Test einfache Websuche • Anzahl fragwürdiger Seiten „Teenies“-Test in der Bildersuche

  12. Fragestellung • Fragen für Kodex-Funktion §2 Abs.4 • Wird die Verwendung von Cookies erläutert? • Sind Datenschutzrichtlinien online zugänglich? • Fragen für Kodex-Funktion §2 Abs.5* • Ist eine direkte Feedback-Option vorhanden? • Ist diese explizit als Möglichkeit zur Beschwerde gekennzeichnet? * Suchmaschinenbetreiber und die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien arbeiten momentan noch an der Integration der Indizierungsliste in die Suchmaschinenindizes

  13. Erläuterung „Teenies“-Test • bei jeder Suchmaschine wurde als Suchbegriff das Wort „teenies“ ohne Einschränkungen verwendet • ersten 40 Ergebnisse wurden untersucht, ob Seiten mit jugendgefährdenden bzw. zumindest in jugendschutzrechtlicher Hinsicht fragwürdigen Angeboten angezeigt werden (v.a. mit sexuellen Angeboten) • entsprechende Seiten wurden ausgezählt und im .mht-Format (Microsoft IE Archiv) gespeichert

  14. Ergebnisse der Untersuchung

  15. Ergebnisse – Google.de Information der Nutzer

  16. Ergebnisse – Google.de Transparenz der Ergebnisse

  17. Ergebnisse – Google.de Jugendschutz

  18. Ergebnisse – Google.de Quantitativ schneidet Google bei dem Testgut ab, doch die „Qualität“ der Ergebnisse macht diese zu denen mit dem höchsten Gefährdungspotential für Jugendliche im gesamten Test! • Google zeigt zwei besonders jugendgefährdende Ergebnisse auf den Plätzen 1 und 2! Jugendschutz

  19. Ergebnisse – Google.de Datenschutz und Beschwerdewege

  20. Ergebnisse – Yahoo.de Information der Nutzer

  21. Ergebnisse – Yahoo.de Transparenz der Ergebnisse

  22. Ergebnisse – Yahoo.de Jugendschutz

  23. Ergebnisse – Yahoo.de • Die über Yahoo erreichbaren Seiten zeigten kaum explizite Inhalte, sind aber für Jugendliche ebenso wenig geeignet. Jugendschutz

  24. Ergebnisse – Yahoo.de Datenschutz und Beschwerdewege

  25. Ergebnisse – MSNsearch Information der Nutzer

  26. Ergebnisse – MSNsearch Transparenz der Ergebnisse

  27. Ergebnisse – MSNsearch Jugendschutz

  28. Ergebnisse – MSNsearch • Die Ergebnisse von MSNsearch waren voller Spam, der zu einer Sexseite mit wechselnden Startseiten verwies. Es hat den Anschein, dass die MSN-Suche sehr anfällig für Linkfarmen ist und „gedoppelten“ Inhalt nicht ahndet. Jugendschutz

  29. Ergebnisse – MSNsearch Datenschutz und Beschwerdewege

  30. Ergebnisse – Seekport.de Information der Nutzer

  31. Ergebnisse – Seekport.de Transparenz der Ergebnisse

  32. Ergebnisse – Seekport.de Jugendschutz

  33. Ergebnisse – Seekport.de Datenschutz und Beschwerdewege

  34. Ergebnisse – Lycos.de Information der Nutzer

  35. Ergebnisse – Lycos.de Transparenz der Ergebnisse

  36. Ergebnisse – Lycos.de Jugendschutz

  37. Ergebnisse – Lycos.de • In Bildsuche von Lycos/Fireball tauchen unter den ersten 80 Bildern zwei Treffer zu Seiten auf, die nicht als für Jugendliche geeignet bezeichnet werden können. Jugendschutz

  38. Ergebnisse – Lycos.de Datenschutz und Beschwerdewege

  39. Ergebnisse – Fireball.de Information der Nutzer

  40. Ergebnisse – Fireball.de Transparenz der Ergebnisse

  41. Ergebnisse – Fireball.de Jugendschutz

  42. Ergebnisse – Fireball.de Datenschutz und Beschwerdewege

  43. Auswertung der Untersuchung

  44. Auswertung • Auswertung der Ergebnisse • Probleme im Teenies-Test: • Google hat nur drei bedenkliche Treffer, dafür führen aber die ersten beiden auf Trefferplatz 1 und 2 zu Seiten mit leicht zugänglichen Sex-Inhalten • MSNsearch hat Probleme mit Seiten-Spam (gedoppelte Seiten, Linkfarmen) eines Anbieters – 17 Ergebnisse unter den ersten 40 führen zu fragwürdigen Inhalten • Bildersuche im Teenies-Test fast frei von jugendgefährdenden Inhalten • nur zwei Anbieter (Yahoo & MSN) geben den Jugendschutzbeauftragten im Impressum an

  45. Auswertung • vor allem bei Beschreibung der Rankingkriterien noch viel Nachholbedarf  oft nur vage formuliert • Kennzeichnung von Werbung mittlerweile bei allen Anbietern in Ordnung • Problem bei Lycos: durch die große Menge an Werbung (Bsp.-Suchwort war „Computer“) verschwinden bei kleineren Monitorauflösungen die eigentlichen Ergebnisse aus dem sichtbaren Bereich des Monitors

  46. Auswertung Welche Suchmaschine setzt die Selbstverpflichtung am besten um? • Verteilung von Punkten für Fragen mit nein • Ranking bei Teenies-Test  Punkte je Platzierung • zusätzliche Punkte bei herausragenden Fehlern •  niedrigste Punktzahl = bestes Ergebnis

  47. Auswertung Google: 6 Punkte Yahoo: 4 Punkte 1. 2. 3. 4. MSN: 4 Punkte Seekport: 6,5 Punkte Lycos: 10 Punkte Fireball: 6,5 Punkte Mittelfeld Schlusslicht Testsieger

  48. Auswertung • trotz des knappen Testsieges gibt es auch bei MSN und Yahoo noch Verbesserungsbedarf • im Mittelfeld gibt es keine gravierenden Unterschiede • Jugendschutz ist Hauptproblem • Lycos besitzt hohen Nachholbedarf bei der Information der Nutzer und der Menge und Kennzeichnung von Werbung • Feedback- und Beschwerdeoptionen müssen präsenter werden

  49. Beschwerdeweg • oft fehlende Möglichkeiten der Beschwerde auf Suchmaschinenseiten • Beschwerde-Formular der FSM nicht von den Suchmaschinen verlinkt • Verweise von Suchmaschinen auf Materialien/Seite der FSM nicht vorhanden • Verlinkung der FSM-Seite • Schaffung von direkten Feedbackmöglichkeiten (z.B. Formular) oder Link „unerlaubte Seite melden“ in Ergebnisliste einbauen • Bereitstellung von Informationen über Jugendschutz in Deutschland auch auf den Seiten der Suchmaschinen

  50. Jugendschutz Jugendgefährdende Inhalte • gehören nicht in den Index einer Suchmaschine, auch wenn der Zugang zum expliziten Teil der Inhalte gesperrt ist • auf Bildern sind oftmals nur Genitalien „unkenntlich“ gemacht  sexuelle Intention des Bildes trotzdem sichtbar • anzüglicher Text auf den Seiten • Gefahr von Viren und Dialern auf bestimmten Seiten Jugendgefährdende Inhalte, ob (implizit-) pornographischer oder andere Form (z.B. Rechtsextremismus) müssen effektiver aus den (deutschen) Indizes der Suchmaschinen entfernt werden.

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