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Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT. AK. WKO. Gewerkschaft vida. Vollversammlung. Bundespräsidium. Präsidium. Präsidium. Bundesvorstand. Vorstand. Bundesfachgruppen. 7 Sparten:. Kammerräte. Landessekretariate. Gewerbe/Handwerk. Handel. Länderkammern. Bundesinnung.
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Die Österreichische SOZIALPARTNERSCHAFT
AK WKO Gewerkschaft vida Vollversammlung Bundespräsidium Präsidium Präsidium Bundesvorstand Vorstand Bundesfachgruppen 7 Sparten: Kammerräte Landessekretariate ... Gewerbe/Handwerk Handel Länderkammern Bundesinnung Arbeiterkammer ist Pflichtmitgliedschaft, Gewerkschaft ist freiwillig, aber Gewerkschaft ist Verhandlungspartner im Kollektivvertrag 9 Landesinnungen Friseure/Mitglieder
Zahlen, Daten, Fakten Anzahl der Friseurbetriebe ……………………………………. 7.408 Anzahl der Ausbilderbetriebe …………………………….. 4.090 Anzahl der Mitarbeiter ……………………………………….. 18.173 davon Lehrlinge ………………………………………………….. 4.039
Warum Sozialpartnerschaft auf nationaler Ebene? Bundesinnung Friseure und Gewerkschaft vida
Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges • ArbeitnehmerInnen Seite: • Jährliche Lohnverhandlungen • Kollektives Rahmenrecht, faire Arbeitsbedingungen erreichen, verbessern, erneuern • Arbeitnehmerschutz verbessern • Berufsbilder überarbeiten, modernisieren, etc.
Sinnhaftigkeit des sozialen Dialoges • ArbeitgeberInnen Seite: • EIN Ansprechpartner bei Veränderungswünschen • beidseitige Kontrolle bei Vereinbarungen • klare Regelungen für gesamtes Bundesgebiet • Konsensfindung: Berufsbild, Arbeitszeit, Löhne
Erfolge des sozialen Dialoges in Österreich • EIN Kollektivvertrag für die Friseurbranche • Jährliche Lohnverhandlungen • Konsenspolitik • Arbeitsfrieden – Streik im Sekundenbereich • Erneuerungen im Berufsbild • Gemeinsame Arbeit im Bereich AUVA • Gemeinsames Arbeiten im Bereich Arbeitnehmerschutz • Einsteigerset für jeden Lehrling (Kamm, Schere, Handschuhe, Hautschutzcreme) • Fachforen in den Stellen des Arbeitsmarktservices
Europäische Rahmenvereinbarung • Einverständniserklärung und gemeinsame Unterzeichnung des Europäischen Rahmenvereinbarung • Viele Bereiche im österr. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bereits umgesetzt • Information von Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite an zuständige EU Parlamentarier • Information an nahestehenden österr. Parlamentsmitglieder • Intervention führte zur Nichtunterzeichnung des EK-Briefes durch den Sozialminister! • Gemeinsames Gespräch im Juli mit dem Ministerkabinettüber die weitere Vorgehensweise
Europäische Rahmenvereinbarung • Überzeugungsarbeit • Aufklärung der Mitglieder • Gemeinsame Information in den Berufsschulen • Sensibilisierung der SchülerInnen und LehrerInnen • Partnersuche z.B. AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)