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Integrierende Maßnahmen an Regelschulen. MBWW RHEINLAND-PFALZ Mainz 2001 Zusammengestellt von M. Becker. 1.Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der GS 2.„Integrierte Förderung gemäß §29 Grundschulordnung“ 3.„Worms-Dauner Modell“
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Integrierende Maßnahmen an Regelschulen MBWW RHEINLAND-PFALZ Mainz 2001 Zusammengestellt von M. Becker
1.Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der GS 2.„Integrierte Förderung gemäß §29 Grundschulordnung“ 3.„Worms-Dauner Modell“ 4.Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung“ 5.Folgekonzept 6.Integration von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Schwerpunktschulen (Primarstufe) 7.Einzelintegration Integrierende Maßnahmen
1. „Förderungvon Kindern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen in der Grundschule • Die Verwaltungsvorschrift „Förderung von Kindern ….“ eröffnet die Möglichkeit, diese Kinder zieldifferentin der Regelschule zu unterrichten. • Die Förderung in der Grundschule umfasst folgende Maßnahmen: - Klasseninterne Fördermaßnahmen (zieldifferente Unterrichtsangebote) durch Klassenleiter/in ggf. unterstützt durch eine weitere Lehrkraft, - zusätzliche Fördermaßnahmen (in Fördergruppen), - integrierte Fördermaßnahmen (Sonderschullehrkräfte). IF Maßnahmen (§29 Grundschulordnung) durch Sonderschullehrer/innen sind nach Maßgabe der personellen Situation möglich, wenn klasseninterne und zusätzliche Fördermaßnahmen durch die allgemeine Schule (Regelschule) durchgeführt wurden, letztlich aber nicht den erhofften Erfolg brachten.
2. „Integrierte Förderung gemäß §29 Grundschulordnung“ • Integrierte Fördermaßnahmen werden bei der zuständigen Stammschule (Sonderschule) beantragt. Voraussetzung für die Durchführung der Fördermaßnahmen durch Sonderschullehrkräfte ist der Nachweis, dass bereits eine Förderung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten und …….“ erfolgt ist. • Sonderschullehrkräfte arbeiten stundenweise in der Grundschule • Hier ist das Ziel, nach der Grundschulzeit die Schullaufbahn in der Regelschule fortzusetzen • Diese Maßnahmen gelten im ganzen Land
3. „Worms-Dauner Modell“ • Es werden Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf in einem gestuften System (vier Stufen) so weit wie möglich in den allgemeinen Schulen durch Grundschul- und Sonderschullehrkräfte gefördert. • Diese Maßnahmen dienen der Prävention um Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprachfähigkeit und des Verhaltens zu beheben, bzw. nicht verfestigen zu lassen (frühzeitiger Einsatz!). • Dieses Modell wurde auf die Städte Koblenz, Landau und Trier ausgeweitet (hier ohne Förderzentrum). • Wird unter bestimmten Bedingungen in den Schwerpunkt- Hauptschulen fortgesetzt.
4. Schulversuch „Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung Im Rahmen des Versuchs wurden an 13 GS Integrationsklassen gebildet, in denen jeweils 3-4 auch umfänglich beeinträchtigte Kinder von GS- und SS-Lehrerin (Doppelbesetzung) unterrichtet wurden. Der Schulversuch ist in der Grundschule beendet, läuft jedoch in der Sek. I weiter. Die zieldifferente Förderung bezieht sich auf die möglichen Schulabschlüsse , d.h. die Schüler werden nach den Lehrplänen der entsprechenden Sonderschulen gefördert.
5. Folgekonzept • Das Konzept bündelt die Erfahrungen der beiden Schulversuche „Lern- und Spielschule“ und „Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung“ • Die 11 Grundschulen, die das Folgekonzept weiterführen, nehmen möglichst alle Kinder ihres Schulbezirkes (keine Feststellung des sonderpäd. Förderbedarfes) auf. • Den Schulen werden je nach Größe und Klassenfrequenz, Sonderschullehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte fest zugeordnet. • Über Gutachten können weitere Förderstunden zugewiesen werden. • Die schulinterne Diagnostik dient ausschließlich der eigenen Förderplanung. • Zieldifferentes Arbeiten in Bezug auf Lerntempo und Zugangsweisen, aber möglichst zielgleich bzgl. Grundschulabschluss.
6. Integration von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Schwerpunktschulen (Primarstufe) • Grundschulen mit besonderem Förderauftrag • 40+ Schwerpunktschulen nehmen beeinträchtigte Schüler auf • Die Schulen erhalten eine verbesserte Personalausstattung, je nach Zügigkeit. • Bsp. 3-zügige GS erhält eine volle Sonderschullehrkraft sowie 1/2 Stelle eine päd. Fachkraft als Grundausstattung • Hinzu kommen Stunden aus der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation in der GS“ und für jedes Kind 0,035 Lehrerwochenstunden als Poolstunden zugewiesen • Die beeinträchtigten Schüler/innen bringen die Schüler bezogenen Stundenanteile für Sonderschullehrer- Päd. Fachkraft-Stunden nach der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Sonderschulen“ mit. • Fachberater begleiten die Umsetzung des Integrationskonzeptes
7. Einzelintegration • Aufnahme einzelner umfänglich beeinträchtigter Kinder in Regelklassen auf Antrag der Eltern nach einem sonderpädagogischen Gutachten. • Integriert wird, wenn der personelle, sächliche, räumliche und finanzielle Rahmen erstellt werden kann. • Den Schulen werden zusätzliche Stunden für die sonderpädagogische Förderung zugewiesen. • Zur Unterstützung im lebenspraktischen Bereich können Erziehungshelfer gemäß BSHG eingesetzt werden.
Zu 3. FörderstufenStufensystem der Förderung • Stufe1 • Der besondere Förderbedarf wird durch die allgemeine Schule (zuständige Regelschullehrer) gedeckt. Umfang u. Schwerpunkt richten sich nach den Vorschriften der entsprechenden Schulart. • Stufe 2 • Ein spezieller Förderbedarf bis zu 2 Stunden wird in Kooperation mit dem zuständigen Regelschullehrer durch einen Förderlehrer gedeckt. • Stufe 3 • Ein erhöhter Förderbedarf von 3- höchstens 6 Std. (Ausnahmen!?) wird in Kooperation mit dem zuständigen Regelschullehrer durch einen Förderlehrer gedeckt; die Meldung erfolgt durch den Regelschullehrer. • Stufe 4 • Ein besonders umfänglicher Förderbedarf wird im Rahmen einer Förderschule gedeckt. Siehe Erläuterungen auf Folie !