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www.tarifini.de. Her mit dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!. Überblick und Perspektiven. Die bundesweite Tarifini …. …ist der bundesweite Zusammenschluss vieler lokaler Initiativen aus dem Hochschulbereich
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Her mit dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte! Überblick und Perspektiven
Die bundesweite Tarifini… • …ist der bundesweite Zusammenschluss vieler lokaler Initiativen aus dem Hochschulbereich • …hat das Ziel, einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an allen wissenschaftlichen Einrichtungen den zu erreichen • …will für alle Bundesländer mindestens den Standard des Berliner Modells [Stand 2002]
Um wen geht es? • es geht um ca. 100.000 Studierende bundesweit • durchschnittlich arbeiten 27% aller Studierenden während ihres Studiums als studentisch Beschäftigte [d.h. jedeR vierte Studierende]
Studierende üben folgende Tätigkeiten aus: Forschung und Lehre • „Hilfskräfte“ für ProfessorInnen • TutorInnen • Verwaltung und Technik • Uni-Krankenhäusern • Bibliotheken • Rechenzentren • Verwaltung • Labore
Warum gerade jetzt eine Tarifvertragsinitiative? • Elf Nullrunden sind mehr als genug!!! • Die Gewerkschaften öffnen sich im größeren Maßstab für [jobbende] Studierende Gewerkschaftsmitglieder Rechtsberatungsfälle [www.studentsatwork.org] • 1992 wurde ein Tarifvertrag ausgehandelt aber von der Arbeitgeberseite [TdL-Tarifgemeinschaft deutscher Länder] nicht unterschrieben
Was Berlin schon hat: • 1965 etablierte sich das Tutorenmodell im damaligen Westberlin • seit 1969 haben die studentischen Beschäftigten eine eigenen Personalvertretung • durch einen gut organisierten Arbeitskampf 1979/80 einen Tarifvertrag • 1986 sicherte der große „Tutorenstreik“ das Berliner Modell • Personalräte und Gewerkschaften verteidigen bis heute den Erhalt des Berliner Tarifvertrages - TVStudII [letzte Änderungen Januar 2003]
Der Vertrag für Berlin: • Mindestbeschäftigungsdauer [4 Semester] • Mindeststundenanzahl [40h/Monat] • fester Lohn [€10,98 /h] • Zuwendungen [Urlaubs-/Weihnachtsgeld] • transparente Einstellungsverfahren • eigene Personalvertretung
Der Rest der Republik: • Kein Tarifvertrag • Verhandlungen scheiterten 1992 daran, dass Arbeitgeber ausgehandelten Tarifvertrag nicht unterschrieben haben • Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder • Einseitiges Arbeitgeberdiktat, d.h. Arbeitsbedingungen werden durch Richtlinien der TdL vorgegeben • Höchstlohn € 8,02 an den Universitäten und € 5,58 an den Fachhochschulen • kein Mindestlohn
Vom Berliner Modell zu einer bundesweiten Lösung Drei Wege zum Ziel...
Die drei Wege zum Ziel sind: Möglichkeiten zur tariflichen Absicherung Flächentarifvertrag nach Berliner Modell Einbindung in den BAT Tarifvertrag auf regionaler und/oder lokaler Ebene BAT Novellierung 2005 Wir sind dabei!!!
Ein vielversprechender Weg Geplante Novellierung des BAT Anfang 2005 Anerkennung aller studentischen beschäftigten als reguläre Angestellte an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen durch den BAT Bisher sind abgesichert...
Die BAT-Richtlinie BAT Geltungsbereich §2 Sonderregelungen, Abschnitt II Satz [m] und y): „Für Angestellte y) als Zeitangestellte, als Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und als Aushilfsangestellte ... Gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteil des Tarifvertrages.“ aber...
BAT Nach BAT §3 Satz g) - Ausnahme vom Geltungsbereich heißt: „Dieser Tarifvertrag gilt nicht für g) Lektoren, Veralter von Stellen, wissenschaftlicher Assistenten, wissenschaftliche Hilfskräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungsinstituten sowie künstlerische Kunsthochschulen, Musikhochschulen und Fachschulen für Musik...“
FAZIT: Da Verwaltungsangestellte unter §3 g) explizit nicht genannt werden,fallen somit studentische Beschäftigte in Verwaltung und Technik unter den §2 y). Das bedeutet...
Studierende haben einen Tarifvertrag nach BAT? die haben einen die haben keinen • TutorInnen • „Hilfskräfte“ für ProfessorInnen • Beschäftigte in • Uni-Krankenhäusern • Bibliotheken • Rechenzentren • Verwaltung • Labore
BAT-Studis: Besser heute als morgen klagen • Rein in die Gewerkschaft: • Nur Gewerkschaftsmitglieder werden durch den BAT abgesichert • Sofort den Tariflohn schriftlich einfordern • Probleme mit der rückwirkenden Einforderung • Eingruppierung im BAT überprüfen • Häufig werden Studis in die falsche Vergütungs-/Fallgruppe eingruppiert • Hilfe in Anspruch nehmen: Gewerkschaften, Personalräte, Hochschulinformationsbüros, Studierendenvertretungen
Unsere Ziele • Anerkennung der studentischen Beschäftigten als ArbeitnehmerInnen • Mehr Geld für studentische Beschäftigte • eine bundesweit einheitliche Absicherung für studentische Beschäftigten an allen wissenschaftlichen Einrichtungen nach Berliner Modell • eine (eigenständige) studentische Personalvertretung
Unsere Stärken • Information, Organisation und lokale Vernetzung der studentisch Beschäftigten • bundesweite Interessengemeinschaft in Form einer länderübergreifenden Tarifvertragsinitiative • Kooperation und Vernetzung mit den Gewerkschaften [bisher GEW und ver.di] und Studierendenschaften
Zwischenstand Mai 2004 • bundesweite Tarifvertragsinitiative seit 2/2002 • rechtliche Grundlagen geklärt [BAT, PersVG auf Länder- und Bundesebene] • Broschüre mit GEW & ver.di • Vertreter der Gewerkschaften bilden einen Arbeitskreis mit der Tarifini • 3/2004 Forderungen der Tarifini werden in den BAT-Verhandlungen berücksichtigt • Lokale Aktionen und konkrete Verbesserungen vor Ort
Was ist zu tun? Initiativen gründen!!! • bundesweit mitgestalten • Tarifmacht aufbauen • Interessenvertretung vor Ort(Rechte durchsetzen) • Lohn nach BAT erkämpfen
Wir • sind erreichbar unter http://www.tarifini.de • kommen als ReferentInnen zu Euren Veranstaltungen • stellen den Kontakt zu den Gewerkschaften und Personalräten her • schaffen es gemeinsam • stärken damit die Studierendenschaft