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erzlich. ILLKOMMEN. Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten!. Von Leonhard Schmuckenschlager. Herzlich Willkommen zur Info- Veranstaltung „ Veranstaltungen, Feste,… rechtlich richtig abhalten “ Eigenvorstellung: Name: Leonhard Schmuckenschlager
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erzlich ILLKOMMEN Veranstaltungen, Feste, rechtlich richtig abhalten! Von Leonhard Schmuckenschlager
Herzlich Willkommen zur Info- Veranstaltung „Veranstaltungen, Feste,… rechtlich richtig abhalten“ Eigenvorstellung: Name: Leonhard Schmuckenschlager Funktion: Brandschutzbeauftragter der Stadtgemeinde Klosterneuburg Tätig seit: 05.05.2003 (als BSB seit 01.09.2010) Begrüßung
Behördliche Zuständigkeiten Gemeinde ist zuständig wenn • innerhalb der Gemeindegrenzen • nicht mehr als 3.000 Personen die VA besuchen (gleichzeitig!) • Projektionsflächen (< 9m²) zu Film-vorführungszwecken verwendet werden. • keine Tanzveranstaltungen mit besonderen Mitteln Stichwort: Schaum, Styropor, Pyrotechnik, o. ä. Wenn die Gemeinde nicht zuständig ist, wer dann? • Die Bezirkshauptmannschaft • Die NÖ Landesregierung!
Anmeldung vs. Eignung VA- Anmeldung Eignung d. Betriebsstätte • Liegt schon eine Genehmigung vor?- Die auch passt? • Eigentümer einverstanden? • Pläne (Grundriss, Einbauten) • Wieviel Auslastung (Personen) • Technische Beschreibungen? • Was wird gefeiert! • Open Air, Gebäude, Zelt • Konzepte (Lärm, WC, Brandschutz, Sicherheit, etc.) • Wer ist der Veranstalter? • Wer ist verantwortlich? • Wo soll die VA stattfinden? • Wie viele Personen kommen? in Summe? Wie viele gleichzeitig? • Betriebstechnische Einrichtungen • Versicherung • VA- Ort genehmigt?? Wann muss ich das Wissen? Mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung!!!
Anmeldung der Veranstaltung JA wenn… Nein weil… • Veranstaltung zu Religionsausübung (wenn anerkannt!) in den Stätten der Ausübung • Veranstaltungen in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen in dem dafür vorgesehenen und genehmigten Umfang; • Veranstaltungen, die nach ihrer Art im Volksbrauchtum begründet sind, wie z.B. Platzkonzerte, Faschingsumzüge etc.; • und Weitere wie… • öffentlich zugänglich (für jedermann) • öffentlich beworben
Fristen Anmeldung bei der Gemeinde 4- Wochen vor VA- Beginn! Anmeldung bei der Bezirksbehörde oder Landesregierung 8- Wochen vor VA- Beginn! Mindestens!!!
Veranstalter & Verantwortung • Wenn schwerwiegende Mängel erkannt werden, VA absagen bzw. beenden. • Bei leichten Mängeln, versuchen Ersatzmaßnahmen zu treffen! • Nicht mehr Personen als bewilligt den Zutritt gewähren! • Wetterlage beachten (Sturm, Gewitter) • Social Media nicht unterschätzen! • Alkoholkonsum kontrollieren • Veranstalter muss nüchtern sein! • Behörde beurteilt und genehmigt- Verantwortlich ist der Veranstalter! • Eine Genehmigung ist keine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“ Karte! • Gesetze sowie der Stand der Technik (Normen, Richtlinien) sind immer einzuhalten. • Überprüfungen werden durchgeführt! Dienstausweis zeigen lassen und die Behörde unterstützen!
Vorsicht fallen (FAQ) • Nichts verheimlichen oder verniedlichen. • Die Gemeinde kümmert sich „eh“ um die straßenpolizeilichen Maßnahmen! • Bewilligungsverfahren und Durchführung durch verschiedene Personen! Info-Weiterleitung • Rahmen der Veranstaltung wird immer größer!! Andere Behörde wird zuständig und/oder Auflagen erhöhen sich massiv. • Was ist im Gastgewerbe enthalten? Was nicht? Behörde fragen. • Attraktionen werden im Bewilligungsverfahren nicht genannt. • Lärm ist ein Problem. Egal ob bewilligt oder nicht. Jeder empfindet anders. Letztes Wort hat die Exekutive!
Es passiert sowieso nichts! Pukkelpop- Festival 2011- 4 Tote Duisburg- Loveparade 2010- 21 Tote Bergisel Air & Style 1999- 6 Tote
Ansprechpartner Gemeinde • Bei Anmeldung: • Finanzabteilung- Abgabenamt- Veranstaltungsbehörde 02243/444-229 DW • Für Betriebsstättengenehmigung: • Bauabteilung- Baubehörde- Veranstaltungspolizei 02243/444-349 DW www.klosterneuburg.at Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!