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Verfassungsversprechen. Download: www.planung-tu-berlin.de. Übersicht. Verfassungsversprechen, wozu braucht der Staat Infrastruktur? Mindeststandards und Preise Finanzierung Förderung. 1. Verfassungsversprechen. Grundgesetz: Persönliche Grundrechte (Art. 1 – 19 GG)
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Verfassungsversprechen Download: www.planung-tu-berlin.de WS 08/09 Infrastrukturplanung
Übersicht • Verfassungsversprechen, wozu braucht der Staat Infrastruktur? • Mindeststandards und Preise • Finanzierung • Förderung WS 08/09 Infrastrukturplanung
1. Verfassungsversprechen Grundgesetz: • Persönliche Grundrechte (Art. 1 – 19 GG) • Allgemeinwohlbindung des Eigentums (Art. 14 GG) • sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG) • gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG, ROG, Länderverfassungen, LaplaG), Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse (Art.106 Abs. 3 GG) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 1. Grundrechte verwirklichen Art. 1 - 19 GG: • Würde des Menschen • Schutz des Lebens, Gesundheit • Schutz von Mutter, Familie, Ehe, Wachen über Pflege und Erziehung der Kinder • Schulaufsicht • Freiheiten: Glauben (Kirchen), Meinung (Rundfunk), Vereinigung (Vereine, Gesellschaften), Berufswahl, Ausbildungsstättenwahl, Wissenschaft/Forschung/Lehre • Freizügigkeit, Asylrecht; Integration, Chancengleichheit American Dream plus Existenzminimum: „Soziale Ungleichheit kann als temporär und überwindbar verstanden und ertragen werden.“ (Angelika Nußberger, DVBl, 1.9.2008, 1081ff.) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 2. Verfassungsgrundsätze verwirklichen • Soziale Sicherheit • Subsidiarität (Zurückhaltung des Staates aufgrund von Pflichten: Familie; Verwandte; und Freiheiten: Glauben, Selbstorganisation in Vereinen und Gesellschaften – Private Schulen; Gewaltenteilung horizontal und vertikal: kommunale Selbstverwaltung Art. 28 GG) • Einheitlichkeit: Gleichwertige Lebensverhältnisse, aber nicht auf Kosten der Vielfalt der Teilräume • Gewährleistung eines den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Schienennetzes und Verkehrsangebotes (Art. 87e GG) • Flächendeckend angemessene und ausreichende Post- und Telekommdienstleistungen (Art. 87f GG) • Eigentümer an Bundeswasserstraßen (bundeseigeneVerwaltung) sowie BAB und Bundesstraßen (Auftragsverwaltung) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wozu braucht der Staat Infrastruktur? 3. Standort Deutschland attraktivieren • Vorteile im globalen Standortwettbewerb schaffen Technische Infrastruktur • Wirtschaftlichkeit, Produktivitätsgewinn: Zeit-/Geldvorteile Soziale Infrastruktur • Humankapital: Qualifizierte Arbeitskräfte, Erfindung, Patente, Nobelpreise: Produktinnovationen, Produktivität WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse § 2 Abs. 2 Satz 1 ROG: In den Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse („wisök-Verhältnisse“) anzustreben Kernbereich: • Daseinsvorsorge/Lebensstandard • Erwerbsmöglichkeiten Bisher: Angleichung an Bundesdurchschnitt bzw. in Richtung der besten Standards: Bund als Anwalt der schwachen Länder („Familie mit 16 Kindern“; Länder: Familie mit Millionen Landeskindern, die alle die besten Standards auch in ihrem Land haben wollen (vgl. Diskussion um Schuluniformen: „Markenterror“, “Modenschauen“, “Wettrüsten“), Bsp.: kostenfreie Kita in Berlin: „Brandenburg wird das nicht tun, obwohl durch die Berliner Entscheidung eine gewisse Erwartung geweckt wird“. Finanzminister Speer, PNN, 14.11.2006 Vielfalt oder Gleichheit? • Ladenschluss? „Bundesrauchverbot“? Hundekotbeseitigungspflicht? Rechtsanspruch Kitaplatz ab 2? WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse Bundesverfassungsgericht, Föderalismusreform: „a) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine bundesgesetzliche Regelung erst dann erforderlich, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet.“ vgl. BVerfGE 106, 62 <144> WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse WiFö, Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung 9/2008 „Wir waren zwar als Landsleute und Konsumenten willkommen, wurden aber als Produzenten - kein Vorwurf an die Westdeutschen - überhaupt nicht gebraucht.“ WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse WS 08/09 Infrastrukturplanung
Aufbau Ost - 3 Phasen Bundesstaatliche Solidarität - Finanzausgleich und Solidarpakt „Der Aufbau Ost braucht eine langfristige und gesicherte finanzielle Perspektive. Der Bund unterstützt die neuen Länder (einschließlich Berlin) beim Abbau der teilungsbedingten Sonderlasten und bei der erforderlichen Schließung der Infrastrukturlücke gegenüber den westdeutschen Ländern. Der 2001 vereinbarte und Anfang 2005 in Kraft getretene Solidarpakt II knüpft nahtlos an den Solidarpakt I (1995 - 2004) an und schafft die finanziellen Grundlagen für den weiteren Aufbau Ost bis zum Jahr 2019.“ 1. Fonds Deutsche Einheit 1990 – 1994: • 82,2 Mrd. €, davon 40 % für Kommunen(nicht zweckgebunden) Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer WS 08/09 Infrastrukturplanung
Aufbau Ost 2. Gesamtdeutscher Finanzausgleich u. Solidarpakt I 1995 - 2004 • Vertikale Umsatzsteuerverteilung:vorab: Bund 5,63 %, Gemeinden 2,2 %, dann Bund 49,6 %, Länder 50,4 % • Horizontale Umsatzsteuerverteilung:75 % des Länderanteils nach EW-Zahl, 25 % als Ergänzungsanteile an struktur- bzw. steuerschwache Länder (< 92 % des Länderdurchschnitts je EW, Bsp. Sachsen-Anhalt: 34 %) • Länderfinanzausgleich:7,9 Mrd. € (2007), Anhebung auf 95 % der durchschnittl. Finanzkraft (ohne Finanzkraftabstände aufzuheben und Finanzkraftreihenfolge zu verkehren, vgl. § 9 Maßstäbegesetz). • Bundesergänzungszuweisungen(nach LFA zur ergänzenden Deckung des allg. Finanzbedarf, keine Zweckbindung, Ausnahme IFG): 14,8 Mrd. € (2007). Anhebung auf 98,5 % der durchschnittlichen Finanzkraft • BEZ (sog. Allgemeine BEZ oder Fehlbedarfs-BEZ: finanzschwache alte und neue Länder) • SoBEZ(Sonderlasten neue Länder, Abbau der Infrastrukturlücke und Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft): 10,5 Mrd. € (2005), 2,1 Mrd. € (2019), vgl. Soli II, dar. Zweckgebundene Mittel für Investitionsförderungsgesetz • SoBEZ (erhöhte Kosten politischer Führung bei kleinen Ländern) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Aufbau Ost SoBEZ 2005 - 2019 3. Neuregelung des staatlichen Finanzausgleichs und Solidarpakt II 2005 – 2019: • Korb I: SoBEZ, 105 Mrd. € • Korb II: 51 Mrd. € (über Politikfelder stimmt sich Bund Ländern ab) Berichtspflicht der neuen Länder: Jährliche Fortschrittsberichte Aufbau Ost u. a. über Schließung der Infrastrukturlücke, Mittelverwendung Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer WS 08/09 Infrastrukturplanung
Aufbau-Ost (SoBEZ) Vorwurf Zweckentfremdung: Stopfen von Haushaltslöchern, Verwaltung bezahlen statt investieren Bsp. Brandenburg 2007: • 97 Prozent der SoBeZ für Investitionen zur Schließung der Infrastrukturlücke • 84 Prozent durch das Land für GRW, Hochschulbau, Krankenhausbau, Stadtentwicklung, Straßenbau, • 13 Prozent an Gemeinden und Kreise als investive Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt Hohe Infrastrukturdefizite: Straßenbau, Schule, Hochschule MdF Brandenburg, Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ 2007 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Infrastrukturlücke Ost-West DIW-Gutachten: Infrastrukturkapitalbestand Neue Länder 1999 (Brutto-Anlagevermögen je EW zu Preisen von 1991) • 69,9 % ggü. alten Flächenländern (57,1 %) • 74,3 % ggü. finanzschwachen Westflächenländern (FFW) (62,4 %) Bei Berücksichtigung kommunaler Gemeinschaftsdienste (insbesondere Abwasserentsorgung), Wirtschaftsunternehmen usw. DIW (2000), Infrastrukturausstattung und Nachholbedarf in Ostdeutschland, Berlin 2000. MdF Brandenburg, Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ 2007 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wirtschaftsentwicklung Destatis WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wirtschaftsentwicklung Neue Länder Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2007 – Chancen nutzen. Zusammenhalt sichern WS 08/09 Infrastrukturplanung
Wirtschaftsentwicklung Neue Länder WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ost-West-Vergleich WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ost-West-Vergleich WS 08/09 Infrastrukturplanung
Ost-West-Vergleich WS 08/09 Infrastrukturplanung
Möglichkeiten Arbeitsmarktpolitik Sozialpolitik Öffentl. Daseinsvorsorge Finanzausgleich Regionalpolitik Tarifpolitik (Flächentarifvertrag, aber: Bindung nur für Unternehmen, die Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband sind) Grenzen Natürl. Standortfaktoren Freiheitsrechte Markt/Wettbewerb, EU-Beihilfeverbot Föderalismus (Reform) Keine Zweckbindung LFA (s. Bremen, Saarland) Tarifautonomie (aber: Öffnungsklauseln im Flächentarifvertrag) Gleichwertige Lebensverhältnisse WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse - Debatte Wowereit, zu BVerfG-Spruch: „an die Stelle des Solidaritätsgedankens klarer Wettbewerbsföderalismus“ getreten. Tsp. 27.10.2006 Bundespräsident Köhler: wer die bestehenden großen Unterschiede in den Lebensverhältnissen einebnen wolle, "zementiert den Subventionsstaat und legt der jungen Generation eine untragbare Schuldenlast auf". Focus 9/2004, FTD Müntefering, SPD: Bekenntnis zum sozialen Bundesstaat nach Art. 20 GG müssen „allüberall“ verwirklicht werden, gleichwertig ist aber nicht gleich. Im Sauerland hätten die Löhne früher bei 85 Prozent des Niveaus im Ruhrgebiet gelegen. "Aber die Mieten waren billiger und die Luft gesünder." Financial Times Deutschland, 13. 09. 2004 Richard Schröder: „Die Sozialstandards sollen gleichwertig sein, das Gesundheitswesen, die Infrastruktur, die Ausbildungschancen. Da ist sehr viel geschehen. Ein Menschenrecht auf einen Arbeitsplatz in der Industrie gibt es in Mecklenburg-Vorpommern so wenig wie in Schleswig-Holstein.“ Mopo 12.9.2005 Speer, Finanzminister Brandenburg: „Landesregierung muss dafür sorgen, dass keine Versorgungsengpässe auftreten, auch nicht im ländlichen Raum“, Mopo 29.10.2004 Walter, Deutsche Bank: "Wer mit staatlichen Maßnahmen erreichen will, dass in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein das deutsche Durchschnittseinkommen erzielt wird, macht den Versuch, dass Wasser den Berg hinauflaufen zu lassen„ Köhler gewinnt Unterstützer im Streit um Gleichheit, Financial Times Deutschland, 13. 09. 2004 Hahne plädiert dafür, als Mindest- bzw. Kernangebot für periphere Regionen nur noch schulische Grundbildung, Universaldienstleistungen der Post und Telekommunikation und medizinische Versorgung vorzuhalten, nicht aber Kultur, Sport und technische Infrastruktur. Das genüge dem Sozialstaatsprinzip. Ein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Zwang zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse könne aus dem Grundgesetz nicht hergeleitet werden, obschon es geboten sei, „im Rahmen eines funktionierenden Bundesstaates gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben“. Zur Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsziels, RuR 4/2005, S. 257 ff Bundesverfassungsgericht, Föderalismusreform: Bundeseinheitliche Gesetze erst nötig, wenn sich Lebensverhältnisse in „erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder es sich abzeichnet“, Tsp. 1.11.04 WS 08/09 Infrastrukturplanung Tucholsky: Das Ideal
Gleichwertige Lebensverhältnisse ... zumindest für Konsumenten hergestellt: „Die Ostdeutschen finden die Lage im Osten schlimm – ihre persönliche aber ganz passabel.“ (Richard Schröder) 1.Persönliche Lebensverhältnisse: In der materiellen Grundausstattung mit Konsumgütern (z. B. Wohnung, Waschmaschine, Spülmaschine, Auto, Handy, Telefon, Fernseher, PC, Internet - auch als Secondhand-Ware) bestehen keine großen teilräumlichen Unterschiede. Die soziale Sicherheitin Deutschlandgewährleistet allen ein existenzsicherndes Einkommen. 2.Infrastrukturell gleichwertige Lebensverhältnisse: Daseinsvorsorgeeinrichtungen der sozialen und technischen Infrastruktur sind weitgehend vorhanden, die „Infrastrukturlücke“ zwischen den neuen und den alten Ländern schließt sich von Jahr zu Jahr mehr. Verbleibende kleinräumige Ausstattungsunterschiede zwischen Stadt und Land/Innen- und Außenbereich sind systemimmanent (soziale Infrastruktur in Zentralen Orten; je nach Siedlungsdichte unterschiedliche Preise für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser/Abwasser, Müll) oder beruhen darauf, dass es sich nicht um einen Gegenstand öffentlicher Daseinsvorsorge handelt (Breitband-Internet). 3.wirtschaftsstrukturelle Disparitäten: Während die sozialen und infrastrukturellen Verhältnisse weitgehend angeglichen sind, bestehen immer noch gravierende ungleiche Lebensbedingungen (Disparitäten) in wirtschaftlicher Hinsicht, die als Abweichungen vom Durchschnitt bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung/Arbeitslosigkeit, Einkommen, Steueraufkommen in den Teilräumen zutage treten. Nur ein Teil dieser Ungleichheiten kann im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft ausgeglichen werden (Beschäftigung, Einkommen, Steueraufkommen). WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gleichwertige Lebensverhältnisse - Zukunft EU-Ziel des wirt. und soz. Zusammenhaltes (Fonds/TEN): • Rückstand verringern(Mäding: „gleichwertigere“ Lebensverhältnisse“) • Zum Ausgleich beitragen Außerdem: • Mindeststandards der Daseinsvorsorge gewährleisten Dezentral: Abfall, ÖPNV, Post (vgl. PUDLV), Rundfunk, Telekom, Strom, Wasser/Abwasser, Zentral: Bildung, Betreuung, Gesundheit, Sparkassen Aber nicht: • GL in allen Lebensbereichen herstellen, • Angleichung nach oben, zumindest Durchschnittsniveau GL „Richtungsziel“, das nie ganz zu erreichen ist Lit. Jens Kersten, Daseinsvorsorge und demographischer Wandel: Wie ändert sich das Raum- und Staatsverständnis? Raumforschung und Raumordnung, 4/2006, S. 252. WS 08/09 Infrastrukturplanung
2. Mindeststandards und Preise Rolle des Bundesrechts und der Regulierungsbehörde Bsp. SGB: Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz (3. Lebensjahr bis Schuleintritt) Bundes-/Ländergesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlininen, DIN, EN:Keine einheitlichen Vorgaben, „jeder Infrastrukturbereich folgt eigenen normativen Standards“(Jens Kersten, IzR 1/2, 2008): • „Universaldienstleistung“: Telekommunikation, Post • „Grundversorgung“: Energie, Verkehr, Schule, Gesundheit, Rundfunk (ÖRR) • Grundversorgung im Rundfunk: „eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen“, sie muss höheren Anforderungen genügen als Privatsender (Bildung, Information, Unterhaltung) Niedersachsenurteil des BVerfG 1986 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Mindeststandards Orientierungswerte, Richtwerte, „bedarfsdeckend“, „ausreichend“, „nachfragegerecht“: Beispiel Bayern • Kitaplätze: 386.822 (2005) = 1,1 Plätze je Kind (3 - 6 J.) • Frauenhausplätze = 1 Platz je 4.500 Frauen (2,82 Mio. Ehepaare + 0,324 Mio. Lebensgemeinschaften/2 = 1,572 Mio. Frauen) (350 Plätze in 38 Frauenhäusern, „bayernweite Grundversorgung“, 15. ROB) Beispiel Brandenburg: • Heimunterbringung: 66,6 Kinder u. Jugendliche je 10.000 unter 18-Jährige (1 zu 150) Grünflächen: • Je nach Siedlungsgröße 8 – 25 m²/EW, im Dorf entbehrlich WS 08/09 Infrastrukturplanung
Preise Preisbemessung, Verteilungsprinzipien: • Umsonst, steuerfinanziert • Sozial-/Solidaritätsprinzip • Gleichheitsprinzip • Leistungsprinzip (Kostendeckung; Wirtschaftlichkeit) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Das Problem der gerechten Verteilung Modellfall: Eine wohlhabende alte Dame, Eigentümerin eines Wohngrundstücks mit einem großen Apfelbaum, kann im Herbst den Baum nicht selbst abernten. Sie bittet daher einen in der Nachbarschaft wohnenden jungen, ledigen Mann, den sie seit seiner Kindheit kennt, dies für sie gefälligkeitshalber zu tun. Da der Baum sehr groß ist, bittet sie außerdem eine Nachbarin, eine schlecht versorgte Witwe mit vier unmündigen Kindern, ihr für den kommenden Sonnabend eine große Leiter zu leihen. Am Sonnabend pflückt dann der junge Mann mit Hilfe der Leiter drei Körbe Äpfel vom Baum. Damit ergibt sich die Frage, wie soll diese Apfelernte gerecht an die Beteiligten verteilt werden. WS 08/09 Infrastrukturplanung
Preise Umsonst, steuerfinanziert: • Straßennutzung (Ausnahme: Anlieger, 90 % Erschließungskosten; LKW-Maut auf Autobahnen; Parkraumbewirtschaftung) • Bildung: Schulen, Bibliotheken (Ausnahme: Lehrmittel; Privatschulen, VHS, Musikschulen) • Freizeit: Spielplätze, Sportplätze, Jugendfreizeitstätten, Parks • Polizei und Feuerwehr (nicht: Katzenrettung, Kellerpumpen, s. komm. Satzung) WS 08/09 Infrastrukturplanung
Preise Solidarisch, einkommensabhängig: • Kitagebühren (Integrationsziel) • ÖPNV • Eintrittspreise (Museen, Bäder, Freizeiteinrichtungen) • Solidargemeinschaft Sozialversicherung: einkommensabhänigig, kein „Ansparen von Leistungen“: Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Preise gleiche Preise bundesweit: • Rundfunkgebühren (GEZ) • Telefon (Ausgleich des entfernungsbedingten Mehraufwandes des Universaldienstleisters durch übrige Unternehmen) Gleiche Preise nur innerhalb des Versorgungsgebietes: Reguliert mit Veröffentlichungspflicht gem. EnWG: • Strom (Preisspanne: 18,5 %), Gas (42 %) Nicht reguliert: • Fernwärme (64 %), Abwasser (120 %), Müll (137 %) vgl. Teures Landleben, Berliner Zeitung, 30.4.2008 Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU) veröffentlicht jährlich Preisvergleiche zu den wichtigsten Wohnnebenkosten aus seiner Preisdatenbank für Brandenburger Gemeinden, Berlin sowie bundesdeutsche Großstädte, um so mehr Transparenz bei der Preisgestaltung zu bewirken und die Anbieter überdurchschnittlich teurer Dienstleistungen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Das Preisniveau bildet bei Leistungen der Daseinsvorsorge einen wichtigen Maßstab in der Gleichwertigkeitsdebatte WS 08/09 Infrastrukturplanung
3. Finanzierung Steuern Finanzausgleich • Umsatzsteuervorwegausgleich • Länderfinanzausgleich • Bundesergänzungszuweisungen (u. a. Aufbau Ost) • Kommunaler Finanzausgleich Sozialversicherung • Krankheit, Pflege, Unfall • Rente • Arbeitslosigkeit WS 08/09 Infrastrukturplanung
Steuern WS 08/09 Infrastrukturplanung Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis
Steuern Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis WS 08/09 Infrastrukturplanung
Steuern Statistisches Jahrbuch 2008, Destatis WS 08/09 Infrastrukturplanung
Finanzen Bund und Länder Öffentliche Finanzen 2007, Wirtschaft und Statistik 5/2008 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Gemeindefinanzen Öffentliche Finanzen 2007, Wirtschaft und Statistik 5/2008 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Finanzierung Quoten 2007 in % vom BIP: • Steuerquote: 23,8 (Anteil Steuer am BIP) • Abgabenquote: 40,3 (Anteil Steuer und SV am BIP) • Staatsquote: 43,9 (Summe der Ausgaben von B,L,G am BIP) (USA 34, Japan 38, Frankreich 53) • Gebietskörperschaften: 24,7 • Sozialversicherungen: 19,2 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Warum Kommunaler Finanzausgleich? Kostendeckungsgrade von Einrichtungen Bohley: Die öffentliche Finanzierung WS 08/09 Infrastrukturplanung
KFA • Schlüsselzuweisungen • Einwohnerveredelung • Schlüssel-, Zweck- und Bedarfszuweisungen http://www.fm.baden-wuerttemberg.de/fm7/2347/Gemeinden_und_ihre_Einnahmen_Mai2006.470536.pdf WS 08/09 Infrastrukturplanung
KFA, GFG, FAG Allgemeine Zuweisungen: Wenn Bedarf die Steuerkraft übersteigt Bedarf: „Einwohnerveredelung“ „Kopfbetrag“, vgl. Stadtstaatenprivileg im LFA: Finanzbedarf wächst mit Gemeindegröße (wachsende zentralörtliche Bedeutung, Umlandfunktion) Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich BaWü Spezielle Zuweisungen: „Goldene Zügel“ (zweckgebunden) WS 08/09 Infrastrukturplanung Graphik entnommen: Städte, Kreise, Gemeinden, Mannheim 1986, S. 37
4. Förderung EU-Infrastrukturpolitik TEN (Verkehr – TEN-V 90 %, Telekom – eTEN, TEN-Energie) • Wirtschaftspolitik, Strukturpolitik, • Regionalpolitik, regionale Strukturpolitik: EU-Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds für Länder < 90 % des EU-durchschnittlichen BIP, betrifft nicht Deutschland), Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW, GA) • gewerbl. Wirtschaft (GRW, GA) • GA-I – wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur Behördenstandorte Garnisonen Bildungs-/Forschungspolitik Forschung, Innovation (Hightech-Strategie Hochschulen (ehem. GA) Hochschulkliniken (ehem. GA) Bildungsplanung(ehem. GA) EU-Verkehrspolitik TEN (TEN-V), EFRE (in Fördergebieten) Agrarpolitik Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur u. Küstenschutz (GAK) • Städtebauförderung • Finanzhilfe gem. Art. 104 b GG • Stadterneuerung • Stadtumbau • soziale Stadt • städtebaul. Denkmalschutz • Innenentwicklung • Verkehrspolitik national • Bundesverkehrswege • Schienengebundener übriger ÖPNV in Verdichtungsräumen und Umland auf besonderem Bahnkörper • Gemeindeverkehrs-verhältnisse WS 08/09 Infrastrukturplanung
Verkehrsplanung Europa– Transeuropäische Netze TEN (Verkehr, Energie und Telekom) 2000 - 2006: 4,855 Mrd. € (90 % für Verkehr) 2007 – 2013: 8,013 Mrd. € für Verkehrsprojekte „Lebensadern der europäischen Wirtschaft“ • reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts • Stärkung wirt./soz. Zusammenhalt, Verbindung d. Netze 30 vorrangige Projekte: auf Basis „von Vorschlägen der Mitgliedstaaten 30 transnationale Verkehrsachsen nach ihrem europäischen Mehrwert und ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs und der Integration der neuen Mitgliedstaaten benannt“ 2020: Straße: 89.500 km (+4.800 km) Schiene: 94.000 km (davon 20.000 km HGV >=200 km/h; +12.000 km) Wasserstraße: 11.250 km 366 Flughäfen 294 See-, 210 Binnenhäfen Finanzielle Hilfen: max. 10% der Gesamtkosten, ausnahmsweise 20%, wenn grenzüberschreitend o. natürl. Hindernisse querend http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24094.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Transeurop%C3%A4ische_Netze http://ec.europa.eu/ten/transport/projects/doc/2005_ten_t_de.pdf WS 08/09 Infrastrukturplanung
Bundesverkehrswegeplan WS 08/09 Infrastrukturplanung
Förderung BBR, 2005 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Förderung BBR, 2005 WS 08/09 Infrastrukturplanung
Regionalpolitik, regionale Strukturpolitik EU: Strukturfonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds für Länder < 90 % des EU-durchschnittlichen BIP, betrifft nicht Deutschland) Gemeinschaftsaufgaben Bund und Länder • Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW, GA) • gewerbl. Wirtschaft (GRW, GA) • GA-I – wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur Außerdem Bund und Länder: • Behörden, Garnisonen (Bsp.: Umzug Bonn-Berlin): Arbeitsplätze, Einwohner, Kaufkraft WS 08/09 Infrastrukturplanung
GA/GRW GA zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur • in Gebieten mit erheblichen wirtschaftlichen Strukturproblemen • auf räumliche und sachliche Schwerpunkte konzentrieren • Förderung von Gewerbebetrieben(Errichtung, Ausbau, Umstellung, Rationalisierung), aber nur Betriebe, die sich im Wettbewerb behaupten können, • Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Verkehr, Energie, Wasser/Abwasser) bis zu 90 % der Kosten und damit zusammenhängende • Planung/Beratung • REKs, Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement • Evaluierung, Begleitforschung WS 08/09 Infrastrukturplanung
Regionale Strukturpolitik – GA-I Ausbau wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur - Was wird gefördert? • Bedarfsgerechte Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände, insbesondere die Wiederherrichtung von brachliegenden Industrie- und Gewerbegeländen u. U. mit Umweltschutzmaßnahmen (auch Altlasten) • Errichtung und Ausbau von Verkehrsverbindungen (soweit dadurch Gewerbebetriebe oder -gebiete unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden), Energie- und Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen sowie Anlagen zur Beseitigung von Abwasser oder deren Anpassung (soweit diese für die Nutzung der Industrie- und Gewerbegelände unverzichtbar sind) • Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten für regionale Wachstumskerne • Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrichtungen des Tourismus (z. B. überregionaleRadwege gemäß Landeskonzeption und Vorhaben des Wassertourismus gemäß Wassersportentwicklungsplan) • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Feasibility-Studien) Wie wird gefördert? • Zuschüsse bis zu 50 % der Ausgaben auf Infrastrukturmaßnahmen als Basisförderung • für Regionale Wachstumskerne bzw. staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten an festgelegten Standorten (siehe Anlage 1 und 2 zur Richtlinie) wird zusätzlich zur Basisförderung ein Zuschlag von bis zu 30 % als Potenzialförderung gewährt • Regionale Entwicklungskonzepte (Ziffer 2.1.6 der Richtlinie) bzw. Planungs- und Beratungsleistungen (Ziffer 2.3 der Richtlinie) werden mit 80 %, höchstens jedoch 50.000 EUR gefördert • http://www.ilb.de/rd/programme/310_313.php WS 08/09 Infrastrukturplanung