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Patentanmeldung. Anmeldung im Ausland Anmeldung in Deutschland Stand der Technik Zeichnung Patentansprüche Zusammenfassung Patentanmeldeverordnung. Gliederung. Anmeldung im Ausland. Wahrung der Exportchancen am zusammenwachsenden europäischen und internationalen Markt
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Anmeldung im Ausland Anmeldung in Deutschland Stand der Technik Zeichnung Patentansprüche Zusammenfassung Patentanmeldeverordnung Gliederung
Wahrung der Exportchancen am zusammenwachsenden europäischen und internationalen Markt Stärkung der Patentposition in den Produktionsländern des potentiellen Wettbewerbs (Japan) Was habe ich von einer Auslandsanmeldung?
Patentierbarkeit durch Recherche untermauern technische Erkenntnisse nach deutscher Anmeldung berücksichtigen unterschiedliche Anforderungen bezüglich Erfindungstiefe und Formalien beachten Was habe ich zu beachten?
NA - nationale Anmeldung, Einzelanmeldung im jeweiligen Land EPA - europäische Patentanmeldung im Europäischen Patentamt PCT - Patent Coorperation Treaty internationale Anmeldung im Deutschen oder Europäischen Patentamt Welche Formen von Auslandsanmeldungen gibt es?
Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) regelt Einheitlichkeit hinsichtlich: Laufzeit Schutzbereich verbindlicher Fassung Nichtigkeitsgründe Kosteneffizientes und zeitsparendes Anmeldeverfahren für mehrere Staaten Was kennzeichnet die EPA?
AT - Österreich BE - Belgien • AL - Albanien • LT - Litauen • LV - Lettland • MK - Mazedonien • RO - Rumänien • SI - Slowenien CH - Schweiz CY - Zypern DE - Deutschland DK - Dänemark ES - Spanien FI - Finnland FR - Frankreich GB - Grossbritannien GR - Griechenland IE - Irland IT - Italien LI - Liechtenstein LU - Luxemburg MC - Monaco NL - Niederlande PT - Portugal SE - Schweden TR - Türkei Das Schutzrecht kann auch auf folgende Staaten erstreckt werden:
Welche Kosten kommen auf mich zu? Anmeldegebühr 127,00 Europäische Recherche 690,00 Benennungsgebühr pro Staat 76,00 (max. 532,00) Jahresgebühr ab 3. Jahr ab 383,00 Prüfungsgebühr 1.431,00 Erteilungsgebühr 715,00 (inkl. 35-seitiger Patentschrift) (ab 36. Seite: 10,20/S)
Beispiel: Anmeldung mit Recherche, Prüfung und Erteilung eines Patents in Österreich und der Schweiz (inkl. Liechtenstein): Welche Kosten kommen auf mich zu? • Euro 3.115,-
In englisch, französisch oder deutsch im Europäischen Patentamt 80295 München Informationen unter: www.european-patent-office.org Wo kann ich einen Patenschutz für Europa beantragen?
Anmeldung in Deutschland Am Beispiel eines Korkenziehers
Antrag auf Erteilung eines Patentes Anmeldungsunterlagen 3fach Zusammenfassung 3fach Evtl. Modelle und Proben Woraus besteht die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt?
Technische Erfindung Neu Gewerblich anwendbar Erfindungshöhe Was sind die Voraussetzungen für die Patentierung?
Mathematische Methoden Formschöpfungen Computerprogramme Konstruktionen, die den Naturgesetzen widersprechen Konstruktionen, die gegen die guten Sitten verstoßen Pflanzensorten Medizinische Verfahren Nicht patentfähig sind:
Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben Firmen, die in Deutschland keinen Sitz haben Für wen ist ein Patentanwalt nötig?
Wie ist der Antrag auszufüllen? Geier und Habicht Patentanwälte - Herrn Dieter Habicht - Südring 3 54321 Neustadt Ha 011723 06649 / 6621974 5.3.2001 X 08154711 Pfiffig und Söhne Bergweg 9 12345 Siebenbrück Anschrift, an die die Sendungen des Patentamtes gesendet werden Bei Firmen die Bezeichnung wie im Handelsregister Zusätzliche Angaben des Antragstellers X HRA 1132 Siebenbrück Funktion des Empfängers
Wie ist der Antrag auszufüllen? 11349100 Druckluftbetriebener Korkenzieher x x x Codenummern für Anmelder, Vertreter und Zustelladresse werden vom DPMA vergeben, wenn bekannt eintragen Erklärungen zur Teilung, Lizenzvergabe und vorzeitiger Offenlegung Kurze, genaue technische Beschreibung ohne Marken und Phantasienamen Felder für die Beantragung der Prüfung, Recherche usw
Wie ist der Antrag auszufüllen? 580,00 x Gebühren nach Merkblatt berechnen und eintragen sowie Zahlungsart angeben Bei Prioritäts-anmeldungen ausfüllen Benennung und Anzahl der Anlagen
DPMA erteilt auf Antrag Auskünfte zum Stand der Technik • Gesetzliche Aufgabe des DPMA um Dokumentationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen Allgemeines:
Auskünfte auf allen Gebieten der Technik erfolgen in öffentlichen Druckschriften Die Anfrage kann dabei gerichtet sein Auf einen genau beschriebenen Sachverhalt Auf die Angabe bekannter Lösungen zu einer genau geschilderten Aufgabenstellung Umfang der Auskunftserteilung
Entdeckungen sowie wissenschaftliche und mathematische Methoden Ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten Programme für Datenverarbeitungsanlagen Auskünfte können nicht erteilt werden über:
Erklärung das Auskunft begehrt wird Genaue Beschreibung des technischen Sachverhaltes Bezeichnung des Antragstellers Bei mehreren Personen Angabe des Zustellbevollmächtigten Unterschrift des Antragstellers Der Antrag muß enthalten:
Für jeden Antrag auf Erteilung zum Stand der Technik ist eine Gebühr von 850 DM zu entrichten Gebühr ist im Voraus zu bezahlen Erstreckt sich Anfrage auf mehrere technische Gebiete ist die Gebühr für jedes Gebiet zu entrichten Gebühren
Das Rechercheergebnis enthält eine Auflistung der ermittelten Druckschriften Eine Bewertung des Inhaltes findet nicht statt Ablichtungen der ermittelten Druckschriften werden der Mitteilung beigefügt Mitteilung
Aller Anfang • Eine Spindel fest mit einem waagerechten Griff verbunden • Vorteil: • Einfacher Aufbau • wenig Teile • robust • Nachteil: • - Hoher Kraftaufwand • - Viele Bewegungen
Umwandlung der Zugbewegung in Drehbewegung oder Hebelbewegung Vorteil: - Wenig Kraftaufwand Nachteil: - Viele Bewegungen nötig
Vorteile: • - Kompakte Bauweise • Mehrfunktionsgerät • Nachteile: • Schwierige Handhabung • höher Kraftaufwand
Vorteile: - Wenig Handbewegungen - Kaum Beschädigung des Korkens Nachteile: - Höher Kraftaufwand - Komplizierter Aufbau
Schutzanspruch: • Bitaufnahme 1/4 auf der Gewindestange dadurch Betrieb mit jedem handelüblichen Akkuschrauber möglich
Entfernung des Korkens mit Hilfe von Luftdruck der durch eine Handpumpe entsteht
Korken- zieher in der Seiten-ansicht Deckel(6) Grundkörper(1) Ventil(4) Hohlnadel(2) Schieber(5) Flasche mit Korken(3)
Korken-zieher im Schnitt Deckel(6) Treibgas-Patrone(7) Dichtung(8) Ventil(4) Grundkörper(1) Hohlnadel(2) Schieber(5) Korken(3) Rückhaltesockel(9)
Korken- zieher im Schnitt bei ge- öffneter Flasche Detail - Hohlnadel Schieber(5) Korken(3) Hohlnadel(2)
Vorteile des Korkenziehers gegenüber anderen Systemen: - Kaum Kraftaufwand beim Öffnen - Kann durch Rückhaltesockel nicht wegfliegen - Treibgaspatrone kann mehrmals verwendet werden
ein - oder zweiteilige Formulierung Gliederung nach Merkmalen der Oberbegriff der kennzeichnende Teil die verschiedenen Anspruchsarten Hauptanspruch Nebenanspruch Unteranspruch allgemeine Richtlinien Patentansprüche § 34 PatG
1. Korkenzieher bestehend aus einem vorzugsweise aus Kunststoff herzustellenden Körper, der aus einem Deckel und einem Grundkörper besteht, zur Aufnahme einer Treibgaspatrone dient und durch ein Gewinde zusammengeschraubt werden kann, einer in den Grundkörper einge - arbeiteten Hohlnadel, einer eingelegten Dichtung, wobei der Korkenzieher gekennzeichnet ist durch ein im Grundkörper eingearbeitetes Ventil, welches ein Dosieren des Treibgases zuläßt, durch zwei in Längsrichtung eingearbeitete Materialaussparungen, durch die sich der Grund - körper zusammendrücken läßt und ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht, durch einen, in zwei weiteren Aussparungen, geführten Schieber. 2. Korkenzieher nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das ein dämpfendes Element im Bereich der Korkenaufnahme eingesetzt wird. Der Patentanspruch
Überblick über Inhalt der Erfindung maschinelle Dokumentation leicht verständlich und übersichtlich nicht mehr als 150 Wörter kann eine Zeichnung aus der Anmeldung enthalten Schema ist vorgegeben Zusammenfassung § 36 PatG
1. Bezeichnung 2. Kurzfassung 2.1. Technisches Problem der Erfindung 2.2. Lösung des Problems 2.3. Anwendungsgebiet 3. Zeichnung ( nicht zwingend ) Schema zur Zusammenfassung
1. Korkenzieher 2.1. Bei anderen mit Überdruck arbeitenden Korkenziehern wird der Überdruck entweder durch Pumpen aufgebaut, oder es wird die gesamte Treibgaspatrone zum Öffnen der Flasche entleert. Auch ist das Auffangen des sich unter Druck lösenden Korkens nicht gewährleistet. Der neue Korkenzieher soll diesbezüglich optimiert sein. 2.2 Bei dem mit Überdruck arbeitenden Korkenzieher ermöglicht ein eingearbeitetes Ventil einen sparsamen Umgang mit dem Treibgas. Durch Materialaussparungen im Grundkörper wird ein Verklemmen mit dem Flaschenhals ermöglicht und sichert somit ein kontrolliertes Auffangen des Korkens. 2.3 Der Korkenzieher eignet sich zum Öffnen aller nicht unter Druck stehenden, verkorkten Flaschen. Zusammenfassung
PatAnmV Patentanmeldeverordnung