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Eheschließung und Ehescheidung. Inhaltsverzeichnis. Eheschließung Standesamt vs. Kirche Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel) Grafiken Scheidung Allgemeines Verfahren der Scheidung Grafik Fazit Internationaler Vergleich Karikatur. Eheschließung. Standesamt vs. Kirche.
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Inhaltsverzeichnis • Eheschließung • Standesamt vs. Kirche • Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel) • Grafiken • Scheidung • Allgemeines • Verfahren der Scheidung • Grafik • Fazit • Internationaler Vergleich • Karikatur
Standesamt vs. Kirche • zwei Arten von Trauung : • kirchliche Trauung: symbolischer Art • standesamtliche Trauung: rechtlicher Art
staatliche Förderung • Ehepaare können sich aussuchen, ob sie • gleich besteuert werden • Vorteil: Gehälter werden addiert, dann halbiert • gut, wenn Einkommensunterschiede niedrig sind • getrennt voneinander besteuert werden • Vorteil: Wenn Einkommensunterschiede hoch sind, bekommt die besser verdienende Person die Steuerklasse, in der man weniger bezahlt • Weniger Geld wird abgezogen
Steuerklassen • Steuerklasse 1: • ledige Arbeitnehmer • Steuerklasse 2: • alle unter Klasse 1 fallende Arbeitnehmer, wenn diesen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht • Steuerklasse 3: • bei Ehegatten, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehepartner auf seinen Antrag hin in Steuerklasse 5 eingeordnet wurde
Steuerklasse 4: Ehegatten, die beide Arbeitsnehmer sind und nicht die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt haben Steuerklasse 5: wenn der Ehepartner auf Antrag der Steuerklasse 3 zugeordnet wurde Steuerklasse 6: Steuerklasse für die zweite Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitslohn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern bezogen wird
Beispiel http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html
Allgemeines • 74% der West- und 81% der Ostdeutschen sehen die Scheidung als die beste Lösung an, falls Probleme nicht gelöst werden können. • 56% der Personen die vor 1966 geheiratet haben sehen die Ehe als einen Bund fürs Leben. • Nur 20% derjenigen die zwischen 1976 und 1988 geheiratet haben. • => Das eigene Glück steht für sie vor den ehelichen Verpflichtungen.
Das Verfahren der Scheidung • Zuständigkeit: 1. Gericht des Staates wo beide Partner wohnen 2. Gericht des Staates des Antraggegners 3. Gericht des Antragstellers (wenn dieser seit min. 6 Monaten dort mit einer Staatsbürgerschaft lebt oder seit einem Jahr ohne dieser) • Die Scheidung muss per Gericht entschieden werden.
Das Verfahren der Scheidung • Gesetzliche Möglichkeiten: 1. mehr als 1 Jahr getrennt und einvernehmlich oder keine VersöhnungsbereitschftAußer: es würde mit unzumutbarer Härte einhergehen (z.B. Misshandlung) 2. min. 3 Jahre getrennt (auch einseitig möglich)
Das Verfahren der Scheidung • Das Verfahren muss vor dem Amtsgericht stattfinden. • Der Antragsteller muss durch einen Anwalt vertreten sein. • Es können auch sog. Familiensachen durch den Scheidungsverbund im Falle der Scheidung geregelt werden.
Das Verfahren der Scheidung • Wissenswert: Ab dem Jahre 2000 wird eine Internetscheidung angeboten. • Nicht Rechtsgültig, da eine zu vorgehende ausreichende Beratung fehlt. • Ein Anwalt übernimmt dann den Fall und trägt ihn vor Gericht aus.
Quellenverzeichnis • http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=demo_nind&lang=de • http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html • http://www.banktip.de/rubrik2/15854/0/2/Steuerliche+Vorteile+einer+Ehe.htm