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Eheschließung und Ehescheidung

Eheschließung und Ehescheidung. Inhaltsverzeichnis. Eheschließung Standesamt vs. Kirche Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel) Grafiken Scheidung Allgemeines Verfahren der Scheidung Grafik Fazit Internationaler Vergleich Karikatur. Eheschließung. Standesamt vs. Kirche.

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Eheschließung und Ehescheidung

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Presentation Transcript


  1. Eheschließung und Ehescheidung

  2. Inhaltsverzeichnis • Eheschließung • Standesamt vs. Kirche • Staatliche Förderung von Ehen (mit Beispiel) • Grafiken • Scheidung • Allgemeines • Verfahren der Scheidung • Grafik • Fazit • Internationaler Vergleich • Karikatur

  3. Eheschließung

  4. Standesamt vs. Kirche • zwei Arten von Trauung : • kirchliche Trauung: symbolischer Art • standesamtliche Trauung: rechtlicher Art

  5. staatliche Förderung • Ehepaare können sich aussuchen, ob sie • gleich besteuert werden • Vorteil: Gehälter werden addiert, dann halbiert • gut, wenn Einkommensunterschiede niedrig sind • getrennt voneinander besteuert werden • Vorteil: Wenn Einkommensunterschiede hoch sind, bekommt die besser verdienende Person die Steuerklasse, in der man weniger bezahlt • Weniger Geld wird abgezogen

  6. Steuerklassen • Steuerklasse 1: • ledige Arbeitnehmer • Steuerklasse 2: • alle unter Klasse 1 fallende Arbeitnehmer, wenn diesen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht • Steuerklasse 3: • bei Ehegatten, wenn der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder der andere Ehepartner auf seinen Antrag hin in Steuerklasse 5 eingeordnet wurde

  7. Steuerklasse 4: Ehegatten, die beide Arbeitsnehmer sind und nicht die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 gewählt haben Steuerklasse 5: wenn der Ehepartner auf Antrag der Steuerklasse 3 zugeordnet wurde Steuerklasse 6: Steuerklasse für die zweite Lohnsteuerkarte, wenn Arbeitslohn gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern bezogen wird

  8. Beispiel http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html

  9. Grafik

  10. Eheschließungen 2011 in Deutschland

  11. Ehescheidung

  12. Allgemeines • 74% der West- und 81% der Ostdeutschen sehen die Scheidung als die beste Lösung an, falls Probleme nicht gelöst werden können. • 56% der Personen die vor 1966 geheiratet haben sehen die Ehe als einen Bund fürs Leben. • Nur 20% derjenigen die zwischen 1976 und 1988 geheiratet haben. • => Das eigene Glück steht für sie vor den ehelichen Verpflichtungen.

  13. Das Verfahren der Scheidung • Zuständigkeit: 1. Gericht des Staates wo beide Partner wohnen 2. Gericht des Staates des Antraggegners 3. Gericht des Antragstellers (wenn dieser seit min. 6 Monaten dort mit einer Staatsbürgerschaft lebt oder seit einem Jahr ohne dieser) • Die Scheidung muss per Gericht entschieden werden.

  14. Das Verfahren der Scheidung • Gesetzliche Möglichkeiten: 1. mehr als 1 Jahr getrennt und einvernehmlich oder keine VersöhnungsbereitschftAußer: es würde mit unzumutbarer Härte einhergehen (z.B. Misshandlung) 2. min. 3 Jahre getrennt (auch einseitig möglich)

  15. Das Verfahren der Scheidung • Das Verfahren muss vor dem Amtsgericht stattfinden. • Der Antragsteller muss durch einen Anwalt vertreten sein. • Es können auch sog. Familiensachen durch den Scheidungsverbund im Falle der Scheidung geregelt werden.

  16. Das Verfahren der Scheidung • Wissenswert: Ab dem Jahre 2000 wird eine Internetscheidung angeboten. • Nicht Rechtsgültig, da eine zu vorgehende ausreichende Beratung fehlt. • Ein Anwalt übernimmt dann den Fall und trägt ihn vor Gericht aus.

  17. Grafik

  18. Fazit

  19. internationaler Vergleich

  20. Karikatur

  21. Quellenverzeichnis • http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=demo_nind&lang=de • http://www.nettolohn.de/rechner/steuerklassenrechner/ergebnis.html • http://www.banktip.de/rubrik2/15854/0/2/Steuerliche+Vorteile+einer+Ehe.htm

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