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KGaA. (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Gliederung. Definition Rechtsverhältnisse Unternehmensgründung Haftung Vor und Nachteile Beispiel Unternehmen. Definition. eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
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KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
Gliederung • Definition • Rechtsverhältnisse • Unternehmensgründung • Haftung • Vor und Nachteile • Beispiel Unternehmen
Definition • eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit • besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) • mind. einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Einlage beschränkt ist (Kommanditist)
Rechtsgrundlage • Stimmrecht: - der Kommanditist ist gleichberechigt - durch Vertrag kann jedoch das Mitspracherecht im Unternehmen beschränkt wird Rechtsgrundlage: §§ 161–177a HGB, ergänzend gelten Vorschriften über offene Handelsgesellschaft (OHG) und Aktiengesetz
Unternehmensgründung • erfolgt durch Gesellschaftsvertrag → Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und Haftsumme bestimmt von den Kommandisten
Haftung • mind. ein Gesellschafter ist unbeschränkt haftbar ( Komplementär – Vollhafter) • Komplementäre haften mit Privatvermögen • Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre( Teilhafter nur mit Kapitaleinlage) • Persönlich haftende Gesellschafter ( die Geschäftsführung)
Vorteile Nachteile Komplementäre haften mit ihrem Privatvermögen • Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre → haftet nur mit seiner Kapitaleinlage