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MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN. Hospizarbeit - Selbstbestimmung am Lebensende. Geburt und Sterben sind entscheidende Lebensphasen. Es handelt sich jeweils um einen Übergang in eine unbekannte Dimension. Wie wird in unserer Gesellschaft mit diesen Lebenssituationen umgegangen?
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MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN
Hospizarbeit - Selbstbestimmung am Lebensende
Geburt und Sterben sind entscheidende Lebensphasen. Es handelt sich jeweils um einen Übergang in eine unbekannte Dimension. Wie wird in unserer Gesellschaft mit diesenLebenssituationen umgegangen? Bei der Geburt ist das Umfeld bereitet und es ist niemand alleine Beim Sterben ist dies häufig nicht der Fall Diese Tatsache begründet den Anfang der Hospizbewegung
Unser Angebot Wir... ... begleiten Schwerkranke und Sterbende in Stadt und Landkreis Hof ... sind für Sie da – ganz persönlich. Wir hören zu, sprechen mit Ihnen und reichen Ihnen die Hand. ... beraten vertraulich und geben Hilfestellung für die Angehörigen. ... bieten Unterstützung bei der Verarbeitung der Trauer ... verbreiten die Hospizidee ... bieten Kurse und Fortbildung für ehrenamtliche HospizmitarbeiterInnen
Unsere Ziele und Grundsätze „Nicht dem Leben mehr Tage sondern den Tagen mehr Leben geben“Dr. Cicely Saunders Lebensqualität vor Lebensquantität Was Lebensqualität ist bestimmt der betroffene Mensch!!
Wünsche, Ziele und Befinden der Betroffenen stehen im Mittelpunkt => Begleitung durch Menschen eigener Wahl => In der Umgebung und Ort eigener Wahl => Individuelles, menschenwürdiges Sterben ermöglichen • Stundenweise Begleitung von… …Menschen mit weit fortgeschrittenen lebensbedrohlichen Erkrankungen …Sterbenden …Angehörigen in der Zeit des Sterbens und des Trauerns
Beachtung der… …physischen Bedürfnisse (Keine Schmerzen) …psychischen Bedürfnisse (Zuwendung) …sozialen Bedürfnisse (Gemeinschaft) …spirituellen Bedürfnisse (Sinnfrage) von Betroffenen und Angehörigen
4. Offenheit und Wahrhaftigkeit als Grundlage des Vertrauensverhältnisses 5. Kooperation mit allen Beteiligten 6. Der Tod wird weder beschleunigt noch hin-ausgezögert 7. Aktive Sterbehilfe wird strikt abgelehnt
Patientenverfügung Keine „Versicherung“ für einen rechtlich genau festgelegten Umgang in den beschriebenen Situationen. SONDERN Hilfe für Bevollmächtigte / Betreuer / Behandler auf Grundlage des erklärten Willens in der aktuellen Situation eine für den Betroffenen individuell richtige Entscheidung treffen zu können. • Kann für alle Krankheiten und Krankheitsphasen gelten. • Muss schriftlich formuliert werden. • Ärztliche Beratung und deren Dokumentation ist sinnvoll (aufgeklärtes Einverständnis) • Arzt und Angehörige über Vorliegen und Aufbewahrungsort informieren (evtl. jeweils Kopie aushändigen)
Personal bei Aufnahme in Krankenhaus oder ins Pflegeheim informieren (evtl. Kopie aushändigen) • „Ausweiskarte“ bei sich tragen • Ergänzung der Patientenverfügung... ...durch Vorsorgevollmacht oder mindestens Betreuungsverfüg. ...durch Dokumentation eigener Wertvorstellungen • Muss bei Entscheidung im Original vorliegen
Vorsorgevollmacht Schriftliche Bevollmächtigung einer (mehrerer) Personen des vollständigen Vertrauens rechtwirksame Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen (= als ob der Betroffene selbst entschieden hätte) • Möglich sind auch verschiedene Vollmachtnehmer für verschiedenen Bereiche • Für Bereiche für die eine Vollmacht besteht muss keine Betreuung eingerichtet werden • Das Original muss dem Vollmachtnehmer zur Verfügung stehen. • Kann jederzeit durch Zurückverlangen des Formulars widerrufen werden
Betreuungsverfügung Für den Fall, dass keine Vollmacht erteilt wurde und das Betreuungsgericht eine Betreuung einrichten muss (falls der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann) Der bestellte Betreuer bekommt eine Urkunde • Der Betreuer untersteht der Kontrolle des Betreuungsgerichts • Festlegung wer zum Betreuer bestellt werden soll • Ggf. Festlegung wer keinesfalls Betreuer werden soll • Gericht haben den Wünschen des Betroffenen zu entsprechen
Kontakt für weitere Informationen • 0 92 81 / 7 71 90 00 • 0173 / 3 53 11 09 • Internet: www.hospizverein-hof.de • E-Mail: hospizvereinhof@yahoo.de • Sprechstunden (Dienstag 16.00 h – 18.00 h, Mittwoch 10.00 h - 12.00 h und nach Vereinbarung) Hospizverein Hof e.V. Christiansreuther Str. 27, 95032 Hof