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FIT für die Nachfolge

FIT für die Nachfolge. Haftung und Risiko Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 28. September 2005, WIFI St. Pölten, Julius-Raab-Saal Mittwoch, 12. Oktober 2005, WIFI Mödling, Festsaal Dr. Peter Kubanek. FIT für die Nachfolge ?. Gewährleistung !. Steuerberater. NeuFÖG §§§§§§§§.

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FIT für die Nachfolge

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Presentation Transcript


  1. FIT für die Nachfolge Haftung und Risiko Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten Mittwoch, 28. September 2005, WIFI St. Pölten, Julius-Raab-Saal Mittwoch, 12. Oktober 2005, WIFI Mödling, Festsaal Dr. Peter Kubanek

  2. FIT für die Nachfolge ? Gewährleistung! Steuerberater NeuFÖG §§§§§§§§ KaufVeRtRaG GmbH ????????? Finanzamt Schenkung Mitarbeiter Steuer OHG ? Notar Haftung!!! Rechtsanwalt AVRAG §§§§§§§ FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  3. Übergabeziele • maximaler Erlös für den Übergeber • minimale Belastung für den Erwerber • keine „Altlasten“ für den Übergeber • keine „Altlasten“ für den Erwerber • Erhalt des Unternehmens in der Familie • steuerschonende Übergabe für beide Seiten • Steueroptimierung im Unternehmen • etc etc etc FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  4. Rechtliche Rahmenbedingungen • Haftung für Schulden bei Kauf/Schenkung • Haftung für Steuer- und Sozialversicherungsrückstände bei Kauf/Schenkung • Übernahmepflicht für Dienstverträge: AVRAG (Abfertigung!) • Automatische Übernahme von Versicherungen mit Kündigungsmöglichkeit des Übernehmers (1 Monat) • Eintritt in Mietrechte nur, wenn Weitergaberecht besteht • Sonst KEINE automatische Vertragsübernahme • Verantwortung für Einhaltung der Betriebsanlagen-Genehmigung ab Übergabestichtag (Auflagen!) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  5. Verpachten (ganzes Unternehmen) Vermieten (nur die Räume; in Kombination mit Kauf/Schenkung des Unternehmens) Übergabevarianten • Verkaufen • Schenken • Anteile übertragen (nur bei Gesellschaften) • (Vererben) • (Mischformen, zB „Kaufpacht“) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  6. Pachtvertrag • Unternehmenspacht = Übernahme eines lebenden Unternehmens auf Zeit • Typische Kennzeichen: • Betriebspflicht • Rückgabeverpflichtung in „lebensfähigem“ Zustand • Kundenstock ist vorhanden und wird mitverpachtet • Das Unternehmen gehört weiter dem Übergeber! • Der Übergeber erhält den Pachtzins FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  7. Mietvertrag • Geschäftsraummiete = Übernahme leerer Räume, um darin ein Unternehmen zu errichten und zu betreiben • Kundenstock wird aufgebaut oder gekauft • Unternehmen muss extra erworben werden (zB Kauf, Schenkung) • bei Beendigung Rückstellung „leerer Räume“ • Das Unternehmen gehört dem Übernehmer! • Der Übergeber erhält den Mietzins (+ Kaufpreis) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  8. Miete Kündigungsschutz (MRG) wenn unbefristet Weitergaberecht (tw) Mieterschutz (tw) „Miete bricht Kauf“ (tw) (Haftung für Altschulden,da Unternehmen gekauft werden muss) Pacht KEIN Kündigungschutz KEIN Weitergaberecht KEIN Pächterschutz „Kauf bricht Pacht“ Keine Haftung für Altschulden, außer: Arbeitnehmer(AVRAG) Unterschied Miete - Pacht FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  9. Fazit • Mietvertrag für den Mieter meist günstiger (Kündigungsschutz) • Pachtvertrag für den Pächter ohne gute vertragliche Absicherung unsicher, (kein Kündigungsschutz), aber: KEINE HAFTUNG FÜR SCHULDEN DES VORGÄNGERS (Ausnahme: AVRAG!) daher geeignet für „Testbetrieb“ FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  10. Achtung Pachtvertrag • Für den Pächter: Kündigungsschutz vereinbaren • Für den Pächter: Investitionsschutz vereinbaren (sonst keine Ablöse für Investitionen) • Eventuell Weitergaberecht vereinbaren • Definieren, welche Umbauten erlaubt (bzw verboten) sind • Betriebskosten definieren • Was passiert, wenn Gebäude verkauft wird? („Kauf bricht Pacht“) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  11. Achtung Mietvertrag • Ist das Mietrechtsgesetz anwendbar? • Führt die Weitergabe zu einer Mietzinserhöhung? • Gibt es überhaupt ein Weitergaberecht? • Unternehmen muss erst erworben (Kauf/Schenkung) werden! (Für Unternehmenskauf/Schenkung besteht eine gesetzliche Haftung für Altschulden) • Will Übergeber/Vermieter Kündigungsschutz (das heißt verhindern, dass der Übernehmer/Mieter vorzeitig kündigt)? FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  12. Unternehmenskauf - Schenkung • Notar/Anwalt – nicht zwingend, aber sinnvoll • schriftlicher Vertrag – nicht zwingend, aber zu empfehlen • Achtung: Grundbuch: beglaubigte Verträge notwendig • Achtung: Haftungsfolgen für Erwerber und Übergeber • Achtung: Erbrecht beachten (Pflichtteilsrecht nicht übernehmender Kinder!) Unternehmenskaufvertrag/Schenkungsvertrag: FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  13. Unternehmenskauf / Schenkung Haftung des Übernehmers für Schulden nach § 1409 ABGB • Haftung (nur) für Schulden, die der Übernehmer kannte oder kennen musste • Haftungsbegrenzung: Wert es Unternehmens (Aktiva) • Haftung ist vertraglich NICHT ausschließbar, aber: • Keine Haftung, wenn der Kaufpreis zur Zahlung der Schulden verwendet wird • Keine Haftung, wenn Kauf aus der Konkursmasse FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  14. Unternehmenskauf / Schenkung Haftung des Übernehmers für Betriebssteuern - § 14 BAO • Zusätzliche Haftung zu § 1409 ABGB • Haftung (nur) für Schulden, die der Übernehmer kannte oder kennen musste Sinnvoll: Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen • Haftung (nur) für Übernahmejahr und Vorjahr • Haftung ist vertraglich NICHT ausschließbar • Keine Haftung, wenn Kauf aus der Konkursmasse FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  15. Unternehmenskauf / Schenkung Haftung des Übernehmers für Sozialversicherungs- rückstände nach § 67 ASVG • Zusätzliche Haftung zu § 1409 ABGB • Haftung (nur) für 12 Monate vor Übergabestichtag • Haftung ist vertraglich NICHT ausschließbar, aber: • Haftungsbeschränkung mit jenem Betrag, der im Rückstandsausweis angegeben wird. Daher immer Rückstandswausweis anfordern. • Keine Haftung, wenn Kauf aus der Konkursmasse FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  16. Unternehmenskauf / Schenkung „Einzelrechtsnachfolge“: • Verträge (laufende Aufträge etc) gehen idR NICHT automatisch über • Zustimmung der Vertragspartner erforderlich Die wichtigsten Ausnahmen: • Dienstverträge gehen automatisch über (Abfertigung - AVRAG) • einige Versicherungen (Betriebsversicherungen) verbunden mit Kündigungsmöglichkeit des Erwerbers (1 Monat ab Übergabestichtag) • manche (nicht alle!) Mietrechte meist verbunden mit Erhöhungsmöglichkeit des Mietzinses (MRG) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  17. Unternehmenskauf / Schenkung Haftung des Übergebers: Der Übergeber bleibt seinen Vertragspartnern verpflichtet: • insbesondere GEWÄHRLEISTUNG + SCHADENERSATZ! • der Übergeber muss allfällige Lieferverträge etc rechtzeitig beenden (Kündigungsfristen beachten) bzw • mit Zustimmung seiner Vertragspartner (!) auf den Übernehmer übertragen FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  18. Unternehmenskauf / Schenkung Regelungsbedarf: • Übernahme von Gewährleistung durch Erwerber? • Eintritt in laufende Aufträge bzw Art der Zwischenabrechnung • Sicherheiten für Kaufpreis (Eigentumsvorbehalt, Bankgarantie, Treuhänder)? • Absicherung für Altschulden • Direktzahlung • Treuhänder • [Schad- und Klagloshaltung] • Absicherung des Übergebers, falls Übernehmer Abfertigung nicht zahlen kann (Haftung 5 Jahre lang!) • Stichtag für Übergang des Risikos (Zufall!) FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  19. Anteilskauf (Gesellschaften) • gekauft wird nicht das Unternehmen, sondern die Gesellschaftsanteile • laufende Verträge gelten weiter • laufende Aufträge gehen weiter • Schulden bleiben unverändert • Vorteil: Firmenname bleibt erhalten • bei GmbH: Notariatsaktspflicht FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  20. Gesellschaftsformen • OHG/OEG: alle Gesellschaften haften persönlich: sofort hohes, aber gleiches Risiko • KG/KEG: Kommanditisten haften nur mit eingesetztem Kapital: ungleiches Risiko • GmbH: alle Gesellschafter haften nur mit eingesetztem Kapital; sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für „schrittweisen Betriebsübergang“ (Minderheitsanteile, nur Prokura, Geschäftsführung, ...) Finanzierungsrisiko bleibt bestehen FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  21. FAZIT • Jede Betriebsübergabe ist auch vom juristischen Standpunkt aus absolut individuell zu sehen • Eine „Musterlösung“ gibt es nicht • Umfassende Vorbereitung ist daher notwendig • Vorfragen: Welche Voraussetzungen bringe ich mit? WAS ist das Ziel? • erst dann: WIE kann ich das Ziel optimal erreichen? FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  22. Steuerrecht Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Gewerberecht Vertragsrecht ein Team ein Termin ein Kontakt: 01 534661607 Finanzpolitik@wknoe.at Infos: http://wko.at Wirtschaftsrecht Teamberatung WKNÖ Die Teamberatung soll das juristische „WIE“ klären: FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  23. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

  24. Unternehmenskauf / Schenkung • Haftung des Erwerbers für Schulden, die er kannte oder kennen musste; diese Haftung ist vertraglich NICHT ausschließbar (aber keine Haftung, wenn der Kaufpreis zur Zahlung der Schulden verwendet wird; § 1409 ABGB) • „Einzelrechtsnachfolge“: Verträge (laufende Aufträge etc) gehen idR NICHT automatisch über. Zustimmung der Vertragspartner erforderlich; wichtigste Ausnahmen: Dienstverträge (Abfertigung-AVRAG), einige Versicherungen, manche Mietrechte (MRG) • Haftung des Übergebers: dieser bleibt seinen alten Vertragspartnern verpflichtet: insbesondere GEWÄHRLEISTUNG + SCHADENERSATZ! FIT für die Nachfolge Kubanek/Lechner

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