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26. Das Bundesverfassungsgericht legte in seinem Urteil fest, dass die bisherige Regelung der Hartz IV-Sätze gegen die Verfassung verstoße. Die Berechnung sei nicht transparent genug.
Das Gericht forderte die Bundesgesetzgebung auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung der Berechnung zu schaffen, die an der Realität orientiert sei. Die Tendenz der Entscheidung war bereits in der mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 zu erkennen gewesen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der Gesetzgeber zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums pauschalierte Regelsätze schaffen könne.
Deren Berechnung sei jedoch, nach Ansicht des Gerichts in Karlsruhe, nicht transparent und korrekt gewesen. Die bisherige Regelung bleibt bis zur Änderung durch die Bundesgesetzgebung in Kraft.
Herauskamen 5€ monatliche Erhöhung.
27. Nach Auffassung vieler wird die Familie zweimal belastet, einmal durch die Kosten der Kindererziehung und hier durch die hohen Mehrwertsteuern (70% der Sozialen Leistungen werden daraus bezahlt) für, zum anderen durch die später arbeitenden Kinder für die Zahlung der Renten.
Das sei der eigentliche Grund der Kinderarmut.
Soziale Solidarität darf nicht nur von der Familie und der Arbeit getragen werden, sonst werden diese überlastet, bei Abnahme der Zahl der Kinder und des Arbeitsvolumens.
Die Reichen werden dabei immer reicher und die Armen immer zahlreicher.
Solidarität muss auf die Steuer übertragen werden. Die Reichen müssen deutlicher besteuert werden. (Höchstgrenze)
Dies geschieht zum Beispiel im KAB-Cappuccino-Modell, in welchem eine Grundsicherung über Steuer gewährleistet wird von Anfang bis zum Ende des Lebens.
Zu Beginn der BRD 95%, heute 42% als Spitzensteuersatz
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