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Begrüßung

Begrüßung. Tagung Technik BWLV- LTB 21. April 2007 AERO- Friedrichshafen. Übersicht 1. Begrüßung Vorträge unserer Gastredner

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Presentation Transcript


  1. Begrüßung Tagung Technik BWLV- LTB 21. April 2007 AERO- Friedrichshafen

  2. Übersicht 1 • Begrüßung • Vorträge unserer Gastredner • EASA – der aktuelle Stand im Diskussion im Spannungsfeld zwischen EASA, LBA und HerstellernWerner Scholz, Verband der deutschen Segelflugzeughersteller e.V. (DdS e.V.) Steinbeis- Transferzentrum Aerodynamik und Flugzeug und Leichtbau (STZ-AFL), Stuttgart • Gerd Egger:Ist die Seilausrüstung für Startwinden nach BfSt und SBO bei Einsatz von Kunststoffseilen noch zeitgemäß?

  3. Übersicht 2 • BWLV- LTB: • Rückblick auf die technischen Lehrgänge 2006/ 2007Übersicht über die technischen Lehrgänge 2007Angebot des BWLV im Bereich TechnikTechnische AusbildungslehrgängeNachprüfungen/ Prüfer, TBH für die Vereinswerkstätten, Auditierung • Technisches Personal in den VereinenVerlängerung der technischen Ausweise, Übergang zur EASATechnische Ausweise: Laufzeit 4 Jahre,rechtzeitig an den BWLV-LTB schicken und verlängern lassen mit unterschriebenem TätigkeitsnachweisAlle Ausweise aktualisieren !V.a. in Bezug auf EASA - Anerkennung bei Wartungspersonal f. Flugzeuge • Große Reparaturen/ erhebliche Änderungen, wiederholter Hinweis

  4. Übersicht 3 • Prüfbericht elektronische Ausrüstung für Motorsegler ohne/mit Transponder, NfL II 24/04, NfL II 23/03 ELTs anmelden Nachprüffristen Avionikausrüstung, CVFR- / NVFR Verwendung,Anmeldug Avionik mit zusätzlicher Elektronik • FLARM und andere Elektronik: Einbau in alte Segelflugzeuge unter Berücksichtigung neuerErleichterungen der EASA, ED Decision 2006/14/R vom 20.12.2006 • Aktuelle LTAs und TMs • Technische Mitteilung Scheibe Aircraft: Zulässige Reparaturverfahren • Technisches Betriebshandbuch - Vereinsdatenblätter Das TBH ist fertig – jetzt der Ärger mit ein paar Vereinen !!!!

  5. Übersicht 4 • NfL II-60/06:Einführung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen nach Teil M, §M.A.302 i. V. m. §M.A.708 • Wartungsvertrag mit einem LTB/ CAMOKein Wartungsvertrag bei Schulungsflugzeugen erforderlich, wenn Nachprüfung über BWLV. • Kraftstoffe: Diskussion über Alkoholgehalte über 1%,Auswirkungen auf das Fliegen bei E- Klasse mit STCs und bei Motorseglern, Aktuelles Fallbeispiel

  6. M2- Lehrgänge (Flugzeuge) • Letztes Jahr hat der letzte M2- Lehrgang (Flugzeuge) stattgefunden. Danach konnten wegen der Unsicherheiten mit der EASA bzgl. Ausbildung keine neuen M2- Lehrgänge mehr durchgeführt werden.Nach weiteren Überlegungen und Diskussionen innerhalb der Teko können wir jetzt wieder M2- Lehrgänge anbieten.Voraussetzung für eine Teilnahme an einem M2- Lehrgang ist jedoch, dass dieTeilnehmer vor dem 1. 4. 2006 einen Z1- oder M1- Lehrgang besucht haben.

  7. Technisches Personal in den Vereinen Zulassung als LTB abhängig von Genehmigung durch LBAJedes Jahr erfolgt eine Auditierung des LTB durch das LBA. Dabei werden Stichproben unserer Arbeit (Ausbildung, Prüfung, Ablage, Verwaltung) gemacht und die korrekte Führung der Unterlagen kontrolliert.-> Appell an alle Werkstattleiter, Zellenwarte, Motorerwarte (Mose/UL) Motorenwarte (E-Klasse) Fallschirmwarte Tätigkeitsnachweise führen und rechtzeitig Verlängerungen beantragen

  8. Technisches Personal in den Vereinen Alle Berechtigungen des Wartungspersonals für Flugzeugemüssen, wenn sie in eine Berechtigung nach EASA umgeschrieben werden sollen, gültig sein zum Zeitpunkt der Umschreibungsbeantragung. Dies gilt nicht für Werkstattpersonal, das an Ballonen, Segelflugzeugen, Motorseglern und Rettungsfallschirmen arbeitet.

  9. Große Reparaturen, erhebliche Änderungen Alle großen Reparaturen und erhebliche (früher: große) Änderungenbedürfen der Anmeldung beim BWLV- LTB. Weiterhin muss eine Genehmigung desHerstellers/ Musterbetreuers oder eines Entwicklungsbetriebes vorliegen.

  10. Nachprüfung, Prüfbericht elektronische Ausrüstung Motorsegler, NfL II-23/03 (Wiederholung aus 2006) Bei allen Motorseglern (auch Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk)muss jährlich ein elektronischer Prüfbericht erstellt werden.Nr. des Prüfscheins ist gleich der Nr. des Prüfscheins des Luftfahrtgerätes,wenn nur ein Funkgerät an Bord das vom Prüfer Klasse 3 geprüft wird.Nachprüfung Transponder Mode C alle 12 Monate.Restliche elektronische Ausrüstung alle 24 Monate umfassende Nachprüfung. Bei Nutzung unter CVFR oder NVFR-Bedingungen muss die kompletteelektronische Ausrüstung alle 12 Monate umfassend geprüft werden.

  11. Anmeldung elektronische Ausrüstung NfL II-24/04 Auszug aus NfL II-24/04: RegTP heißt seit 2005 Bundesnetzagentur

  12. Nachprüfungen für ULs Der BWLV bietet, durch eine Vereinbarung mit dem Luftsportgerätbüro des DAeC, mittlerweile auch Nachprüfungenvon ULs an. Im Moment haben wir 6 Prüfer Klasse 5, die für den BWLVULs prüfen. Bei Interesse können Klasse 3 Prüfer für Motorsegler eine Prüflizenz Klasse 5 bekommen (Rücksprache mit BWLV LTB). Die Prüfgebühren für ULs sind vergleichbar mit Motorsegler-Prüfgebühren.

  13. Verschiedenes - Befundberichte, die von den Vereinen ausgefüllt werden müssen unterschrieben werden, damit nachvollzogen werden kann, wer Arbeiten durchgeführt hat.Bei sehr vielen Befundberichten ist dies nicht ersichtlich. - Zulassung zur Prüfung von Flugzeugen bis 750kg beim LBA beantragt.Bearbeitung und Randbedingungen in Abklärung.

  14. Ende Gute Fahrt nach Hause Vielen Dank an denAero-Club Stuttgart

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