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Erster Hamburger Normentag. 27. April 2006. Mittelstands-Partner. IT-Dienstleister für unterschiedliche Branchen Gründung 1967 100% Tochter logicaCMG Deutschland SAP - Rechenzentrum Application Service Provider Document Service Center Anzahl Mitarbeiter: 90.
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Erster Hamburger Normentag 27. April 2006
Mittelstands-Partner • IT-Dienstleister für unterschiedliche Branchen • Gründung 1967 • 100% Tochter logicaCMG Deutschland • SAP - Rechenzentrum • Application Service Provider • Document Service Center • Anzahl Mitarbeiter: 90
Langzeitarchivierung - Definition „Langzeit“ -- Risiken erkennen -- Sicherheit schaffen - - Technische Lösung -
Definition „Langzeit“ Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen
Produkthaftung und Gewährleistung Artikel 11 der Richtlinie 85/374/EWG Haftung für fehlerhafte Produkte • „Die Mitgliedstaaten sehen in ihren Rechtsvorschriften vor, dass die dem Geschädigten aus dieser Richtlinie erwachsenen Ansprüche nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt erlöschen, zu dem der Hersteller das Produkt, welches den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat, es sei denn, der Geschädigte hat in der Zwischenzeit ein gerichtliches Verfahren gegen den Hersteller eingeleitet.“ • Diese Richtlinie wurde umgesetzt in deutsches Recht durch das Produkthaftungsgesetz
Definition „Langzeit“ Die Langzeitarchivierung digitaler Ressourcen ist: mehr als die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben über Zeitspannen die Umschreibung eines nicht näher fixierten Zeitraumes und wesentliche Bedingung für die Konkurrenzfähigkeit von Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftssystemen die verantwortliche Entwicklung von Strategien, die den beständigen Wandel in der Informationstechnologie bewältigen können Aus: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation begr. von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck u. Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried, Bd. 1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und –praxis. 2004. S. 567 - 570
Langzeitarchivierung - Definition „Langzeit“ -- Risiken erkennen -- Sicherheit schaffen - - Technische Lösung -
Risiken erkennen Die Hürden bei der Archivierungdigitaler Dokumente über mehrere Jahrzehnte
Risiken erkennen Die logische Haltbarkeit der Medien • Lochkarten • Bänder • Disketten (8" - 5¼" - 3,5") • Streamer-Tapes • Removable Disks (SyQuest, MO....) • Optical Disks (CD, DVD...)
Risiken erkennen Die physische Haltbarkeit der Medien
Risiken erkennen Lebenszyklus einer Software • Word (1.0 – 2.0 – 6.0 – 98 – 2000...) • WordPerfect • VisiCalc • Multiplan • Lotus 1-2-3 • ORCAD • ArchiCAD • AutoCAD Release 1 - 17
Risiken erkennen Betriebssysteme • Windows 3.11 – 95 – 98NT 3.0 – NT 4.0 – 2000 – ME – XP..... • MacOS • OS/2 • BeOS • Linux • Unix • Solaris
Risiken erkennen Externe Gefahreneinflüsse • Hacker, Viren • Feuer, Wasser, Zerstörung • Fahrlässige und vorsätzliche Manipulation
Systemwechsel alle 3 Jahre Risiken erkennen Sinkende Zugriffsfrequenz steigende Kosten Kosten Risiko-Zone
Pre-Desaster Management ABS ESP Post-Desaster Management Airbag Gurtstraffer Knautschzone Seitenaufprall-schutz Risiken erkennen Desaster-Management im privaten Bereich Die zusätzlicheSicherung für den Ernstfall
Pre-Desaster Management RAID Systeme Verteilte Server FireWall Viren Scanner Post-Desaster Management Backup Signatur ??? Risiken erkennen Desaster-Management im IT - Bereich Migrationen Feuer Sabotage Missbrauch
Langzeitarchivierung - Definition „Langzeit“ –- Risiken erkennen -- Sicherheit schaffen - - Technische Lösung -
Sicherheit schaffen Revisionssichere Langzeitarchivierung bedeutet: • Ordnungsmäßigkeit • Vollständigkeit • Schutz vor Veränderung und Verfälschung • Dokumentation des Verfahrens • Sicherung vor Verlust • Einhaltung der Aufbewahrungsfristen • Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit
Sichere Langzeitarchivierung Sicherheit schaffen Sicherung & Archivierung Regelmäßige Zugriffe
Bildhafte Sicherung auf LaserTape (35mm) Direkte Belichtung des Films per Laserstrahl Arbeitet wie ein Netzwerkdrucker Auflösung: 12.000 dpi; Adressierbarkeit: 2,1 µm Minimale Administration Sicherheit schaffen Bewährtes Medium Neue Technik
DIN 19051 (Testvorlagen für die Reprographie) Testzeichen, Lesbarkeit, Auflösungen, optische Dichte etc. DIN 19052 (Mikrofilmtechnik - 35mm Rollfilm) 35mm, Maße, Aufnahmetechnik, Vergrößerung, Verkleinerung etc. DIN 19069 (Langzeitsicherung 500 Jahre) Bestimmung des Restgehaltes an Thiosulfat Monatliche Tests und Zertifizierung durch Kodak – Labor KODAK IMAGE GUARD CERTIFICATE ISO 18911, 2000 (Langfristige Lagerung) Regelung von Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Schwankungen Sicherheit schaffen Mikrographie von technischen Dokumenten nach DIN Normen
Sicherheit schaffen Warum Mikrofilm? • Unabhängig von künftigen Medien, Dateiformaten und Betriebssystemen • Alterungsresistentes Medium • Dokumentenecht • Sichere Archivierung • Einfache Wiederherstellung • Kosteneffizient • Rechtssicher • Bis heute sicherstes Langzeitmedium
Sicherheit schaffen Archivierung unterschiedlicher Dateiformate Konverter Index-Dartei
Sicherheit schaffen Indexierung
Archiv Vergrößerung Scanner Sicherheit schaffen Zugriff auf archivierte Dokumente
Archiv Filmscanner DMS Sicherheit schaffen Restore von ganzen Archiven
Langzeitarchivierung - Definition „Langzeit“ –- Risiken erkennen -- Sicherheit schaffen -- Technische Lösung -
Technische Lösung Einige technische Details
Technische Lösung Verwendete Medien • Standard 35 mm Rollfilm • 30,5 m je Rolle • Verfügbar als • Positivfilm • Negativfilm • Thermofilm
Technische Lösung Kaskadierung Individuelle Sonderformate sind optional erhältlich
Technische Lösung Verarbeitungsgeschwindigkeit A0 A4 A4 A5
Technische Lösung Kapazitäten A0 A4 A4 A5
Technische Lösung Datenformate & Protokolle • Standard: • TIFF (G3, G4, tiled striped, packbits), HPGL,HPGL 2, CALS-G4, CalComp 906/907, RLC, HP-RTL, CCITT Gruppe 4 • Optional: • PostScript, Adobe PDF, TIFF 8 Bit grau • Protokolle: • TCP/IP, IPX, NETBEUI
Technische Lösung sicher - beständig - kostengünstig • Systemunabhängige Langzeitarchivierung • Medien-, Software- und Betriebssystem unabhängig • Attestierte Haltbarkeit von 500 Jahren • Desaster-Management • Einfache Wiederherstellung • Minimaler Zeitaufwand • Dokumentenecht • Kosteneffizient
Vielen Dank für Ihr Interesse
Kunde nicht zufrieden Kunde zufrieden Produkthaftung und Gewährleistung Mindestanforderung und Mehrwert • Produkthaftungsgesetz • Gewährleistung der Unversehrtheit von • - Eigentum / Gesundheit / Leben Bürgerliches Gesetzbuch • Erfüllung zugesicherter Eigenschaften • Funktionserfüllung und -fähigkeit • Kundennutzen • Innovation • Luxus
Urkunden ZPO § 416 Zivilprozessordnung § 416 • Verkörperte Willenserklärungen • Funktionen der handschriflichen Unterschrift: • - Warnung • - Beweis • - Echtheit • - Abschluss • - Identität • Grundsätzliche Ziele sind • - Schutz von Fälschung und Verfälschung sowie • - die zweifelsfreie Klärung der Urheberschaft der Daten
Steuerrecht GdPdU vom 16.07.2001 • Schreibt die elektronische Archivierung für eigene Daten vor • Betrifft steuerlich relevante Dokumente ab 1. Januar 2002 • Maschinelle Auswertbarkeit wird zur Pflicht • Keine Relevanz für technische Dokumente / Dokumentationen • Kein Bezug zur Langzeitarchivierung (max. 10 Jahre)
Signaturgesetz SigG vom 22.05.2001 • Bezieht sich auf Dateien, Texte und Dokumente • - einfache • - fortgeschrittene • - qualifizierte elektronische Signatur
Die 8. EU-Richtlinie Die Europäische Kommission hat am 16.03.2004 den Entwurf zur Modernisierung der 8. EU-Richtlinie, der Abschlussprüferrichtlinie veröffentlicht. Die am 10. April 1984 und bis heute noch geltende 8.EG-Richtlinie 84/253/EWG soll damit ab 2007 abgelöst werden. Damit legt die Kommission einen umfassenden rechtlichen Regelungsrahmen für die in der EU durchgeführte gesetzliche Abschlussprüfung vor. Die 8.EU-Richtlnie wird für die europäischen Unternehmen ähnliche Konsequenzen haben, wie Sarbanes Oxley Act für die amerikanischen oder amerikanisch geführten Unternehmen.Damit wird ab Ende 2005 bis 2006 sich in der Wirtschaft von Deutschland sehr viel ändern. Mit derzeitig noch zurückhaltenden Aktionen im Bereich der Governance, ist den Unternehmen angeraten, sich sehr schnell auf die neuen Anforderungen einzustellen. Abschlussprüferrichtlinie
Risikomanagement - Identifikation- Beurteilung - Steuerung - Überwachung Der Prozess
Risikomanagement Art. 7a RisikomanagementDie Bank oder Finanzgesellschaft regelt die Grundzüge des Risikomanagements sowie die Zuständigkeit und das Verfahren für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften in einem Reglement oder in internen Richtlinien. Sie muss insbesondere Markt-, Kredit-, Ausfall-, Abwicklungs-, Liquiditäts- und Imagerisiken sowie operationelle und rechtliche Risiken erfassen, begrenzen und überwachen. Beispiel: Bankengesetz