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Schiffsbeteiligungen. Tonnagebesteuerung in Deutschland und steuerliche Besonderheiten für österreichische Anleger. TAX. TONNAGEBESTEUERUNG - Begriff. pauschale Gewinnermittlungsart für Seeschiffe, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden ersetzt die allgemeine Gewinnermittlung.
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Schiffsbeteiligungen Tonnagebesteuerung in Deutschland und steuerliche Besonderheiten für österreichische Anleger TAX
TONNAGEBESTEUERUNG - Begriff • pauschale Gewinnermittlungsart für Seeschiffe, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden • ersetzt die allgemeine Gewinnermittlung
TONNAGEBESTEUERUNG - Voraussetzungen • Geschäftsführung und Bereederung in Deutschland • Eintragung ins deutsche Seeschiffsregister • Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr • Antrag auf Tonnagebesteuerung • bindet den Steuerpflichtigen für die Dauer von 10 Jahren
TONNAGEBESTEUERUNG – Wirkungsweise I • Gewinn richtet sich nach der Größe des Schiffes und den Betriebstagen: • bis zu 1.000 Nettotonnen EUR 0,92 pro 100 Nettotonnen und Tag • über 1.000 bis 25.000 Nettotonen EUR 0,69 pro 100 Nettotonnen und Tag • über 10.000 bis 25.000 Nettotonnen EUR 0,46 pro 100 Nettotonnen und Tag • über 25.000 Nettotonnen EUR 0,23 pro 100 Nettotonnen und Tag • alle Ausgaben sind mit der Tonnagebesteuerung abgegolten
TONNAGEBESTEUERUNG – Wirkungsweise II • negative Ergebnisse können nicht berücksichtigt werden • eventueller Veräußerungsgewinn ist ebenfalls durch die Tonnagesteuer abgegolten • Beispiel für Berechnung des Tonnagegewinns: • Schiff mit 2.800 Nettotonnen und 300 Betriebstagen: Gewinn = EUR 6.486
TONNAGEBESTEUERUNG – Auswirkungen auf inländ. Besteuerung • DBA Deutschland – Österreich • Besteuerungsrecht liegt bei Deutschland • Einkünfte werden in Österreich grundsätzlich nicht erfasst • jedoch: Berücksichtigung durch Progressionsvorbehalt • Progressionsvorbehalt • (Schiffs-) Einkünfte werden in Österreich nur für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt
TONNAGEBESTEUERUNG – Auswirkungen auf inländ. BesteuerungBeispiel I
TONNAGEBESTEUERUNG – Auswirkungen auf inländ. BesteuerungBeispiel II
MMag. Ernst ReisnerKPMG Graz0316/3637-0 ernstreisner@kpmg.atwww.kpmg.at