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Informationsveranstaltung Wechsel zum Jurastudium in Anschluss an den Bachelor in Politik & Recht oder Wirtschaft & Recht. Aufbauveranstaltungen Auswahl aus den im Jurastudium im Rahmen der Zwischenprüfung angebotenen Veranstaltungen, außer Grundlagenfach und Strafrecht Schwerpunkt
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InformationsveranstaltungWechsel zum Jurastudium in Anschluss an den Bachelor in Politik & Recht oder Wirtschaft & Recht
Aufbauveranstaltungen • Auswahl aus den im Jurastudium im Rahmen der Zwischenprüfung angebotenen Veranstaltungen, außer Grundlagenfach und Strafrecht • Schwerpunkt • Auswahl von Veranstaltungen aus den Schwerpunktbereichen: • Wirtschaft und Unternehmen • Arbeit und Soziales • Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht • Internationales Recht, Europarecht, Internationales Privatrecht • Rechtsgestaltung und Streitbeilegung • Staat und Verwaltung • Steuerrecht
Wahl der Aufbauveranstaltungen rein nach Interesse. • Wenn das Absolvieren eines bestimmten Schwerpunkts auf dem Bachelorzeugnis ausgewiesen werden soll: • Alle Schwerpunktleistungen innerhalb des selben Schwerpunktbereichs • Verfassen der Bachelorarbeit als juristische Seminararbeit in einem Seminar des entsprechenden Schwerpunkts. • Wenn kein Schwerpunkt ausgewiesen werden soll: • Belegung von Schwerpunktveranstaltungen aus allen zur Verfügung stehenden Schwerpunktbereichen rein nach Interesse. • Insgesamt 7 Veranstaltungen (davon 4 mind. 4 Punkte, der Rest mind. 1 Punkt) Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Bachelorabschluss nicht zu Jura wechseln möchte?
Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Bachelorabschluss zu Jura wechseln möchte?
Die Zwischenprüfung 12 Credits 30 Credits 20 Credits 10 Credits 6 Credits Strafrechtt Grundla- genfächert Hausarbeiten Öffentliches- Recht Zivilrechtt
§ Staatsorganisationsrecht (6 Credits) § Grundrechte (6 Credits) § BGB AT (7,5 Credits) § Schuldrecht mit Kaufrecht (6 Credits) § Verwaltungsrecht AT (6 Credits) § Europarecht I (3 Credits) § Scheine aus dem Bereich Öffentliches Recht: Polizei- und OrdnungsR, BauR, Verwaltungsprozessrecht oder KommunalR (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant § Scheine aus dem Bereich Zivilrecht: Sachenrecht (6 Credits), Gesetzliche Schuldverhältnisse (4,5 Credits), Bes. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht I, Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht (je 3 Credits) etc. soweit zwischenprüfungsrelevant § Klausuren aus dem Schwerpunktbereich, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passen § Die juristische Bachelorarbeit als Seminararbeit, sofern sie zu dem gewählten Schwerpunktbereich passt Nicht anrechenbar ist das Integrationsmodul. Welche Leistungen aus dem Bachelor werden angerechnet?
Die Zwischenprüfung 3 Credits 3 Credits 21 Credits 12 Credits 30 Credits 20 Credits 10 Credits 6 Credits 13,5 Credits Strafrechtt Grundla- genfächert Hausarbeiten 6- 10,5 Credits Öffentliches- Recht Zivilrechtt
Bachelorarbeit als juristische Seminararbeit im gewählten Schwerpunkt • Beachten der spezifischen Struktur des gewählten Schwerpunktbereichs • Beispiel: • Internationales Recht – Europäisches Recht – Internationales Privatrecht: • 1 Grundlagenveranstaltung (2 SWS) • Pflichtveranstaltungen (6 SWS) • Wahlpflichtveranstaltungen (6 SWS) • Wirtschaft und Unternehmen: • 1 Grundlagenveranstaltung (2 SWS) • Pflichtveranstaltungen (4 SWS) • Wahlpflichtveranstaltungen (8 SWS) • Abrufbar unter http://www.jura.uni-muenster.de/download.cfm?DownloadFile=D207A3BE-F860-FE43-14F2C730D90F05DF Der Schwerpunkt im Hinblick auf den Wechsel
Im Jurastudium können maximal drei im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet werden. Vorabanrechnungsantrag vor dem Auslandsaufenthalt bzw. vor Belegung der konkreten Veranstaltung im Ausland um eine spätere Anrechenbarkeit vom rechtswissenschaftlichen Prüfungsamt prüfen zu lassen. Erasmus und Wechsel
Ein Platz ist für Sie reserviert • Ausstellen einer Einstufungsbescheinigung • Aktueller Notenausdruck • Rechtswissenschaftliches Prüfungsamt • Bewerbungsportal: https://movein-uni-muenster.moveonnet.eu/movein/portal/studyportal.php • Bewerbungszeitraum: Bewerbung für das Sommersemester ist ab Anfang Februar bis Mitte März; für das Wintersemester ab Anfang August bis Mitte September (genaue Fristen des Studierendensekratariats beachten) Das Bewerbungsverfahren
Einstieg ins 5. Fachsemester, unabhängig von evtl. erbrachten Zusatzleistungen • Bafög • Jurastudium im Anschluss an den Bachelorabschluss gilt als Zweitstudium, daher ggf. Verlust der Bafögberechtigung • Freischuss • Bei Nichtbestehen gilt der Versuch als Nicht- Unternommen, bei Bestehen kann ein Verbesserungsversuch unternommen werden. • Voraussetzung: Anmeldung zum Staatsexamen vor Abschluss des 8. Fachsemesters also noch insgesamt 4 Semester Zeit Nach dem Wechsel
Zusammenfassung: http://www.wiwi.uni-muenster.de/basic/down/merkblaetter/Einstieg_Jura.pdf.pdf StudienfachberatungJohannes DornStudieninformationszentrum Rechtswissenschaftliche Fakultät Universitätsstraße 14-16; Raum J 111aSprechstunde: dienstags 14-18 Uhr Telefon: 0251-83-22750johannes.dorn@uni-muenster.de Noch Fragen?