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2. Tranche - Werkrealschule - in Mannheim. Rahmen der Beratungs- und Entscheidungsgrundlage. Grundsatzbeschluss des Gemeinderats: Die Werkrealschule löst stadtweit die Hauptschule ab.
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2. Tranche - Werkrealschule - in Mannheim
Rahmen der Beratungs- und Entscheidungsgrundlage • Grundsatzbeschluss des Gemeinderats: Die Werkrealschule löst stadtweit die Hauptschule ab. • Erwartungswert von jährlich +/- 600 Schülerinnen und Schüler mit Haupt-/ Werkrealschulempfehlung in den kommenden Jahren (2009: 592) • Gemäßigte Klassengröße von +/- 25 • Nachhaltige Stärkung von 12 Werkrealschulstandorten + 1 IGMH • Keine dauerhafte, strukturelle Teilung von Schulstandorten • Weitere Beantragung von 5 Werkrealschulen in der zweiten Tranche
Kriterien für und gegen einen Werkrealschulstandort • Ganztagschule • Stabile Zweizügigkeit • Bisherige und zukünftige Schülerzahlen am Schulstandort • Stadtweite und sozialräumliche Verteilung • ÖPNV – Erreichbarkeit • Alternative Nutzung der Räumlichkeiten • Signale der Schulleitungen Intensiver Abwägungsprozess mit dem Ziel aussichtsreiche Standorte zu stärken
Gesprächsergebnisse:Weitere Werkrealschulstandorte Hauptschule Werkrealschule IGMH Weitere Werkrealschulstandorte: - Friedrich-Ebert-Schule - Pestalozzischule Aktuelle Verteilung der Schulstandorte im Schuljahr 2009/10
Abwägungskriterien für drei weitere Werkrealschulstandorte Perspektive für zwei weitere Werkrealschulstandorte, neben der Waldschule
2. Grundsätze für das Übergangsverfahren • Jeder Schüler soll möglichst seinen Abschluss am bisherigen Schulstandort machen • keine unmittelbare Schulschließung, sondern a) Fusion mit zweitem Standort (3 unterschiedliche Szenarien) b) Auslaufen der Schule • bei einem Schulortwechsel sollen Klassenlehrer und Klassenverbände möglichst erhalten bleiben • Schulstandorte bleiben erhalten und werden qualitativ aufgewertet Die Schulstandorte bleiben den Stadtteilen erhalten