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ZÜCHTERTAGUNG. RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann. Übersicht. VERTRÄGE Allgemeines zum Begriff, Zustandekommen Gesetzliche Regelung Zustandekommen eines Vertrages Schriftlichkeit
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ZÜCHTERTAGUNG RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann
Übersicht • VERTRÄGE • Allgemeines zum Begriff, Zustandekommen • Gesetzliche Regelung • Zustandekommen eines Vertrages • Schriftlichkeit • Deckungsverträge • Kaufverträge • Allgemein • Pflichten des Käufers • Pflichten des Verkäufers • Folgen der Pflichtverletzung durch den Käufer oder Verkäufer • Irrtum • Gefahrtragung
Rechtsgewährleistung und Folgen • Sachgewährleistung und Folgen • Gerichtsstand und Rechtswahl • Vorkaufsrechte • Musterkaufvertrag für Welpen und Junghunde • TIERHALTERHAFTUNG • Rechtsnatur • Voraussetzungen der Haftung • Halterschaft • Schaden • Vom Tier angerichteter Schaden • Widerrechtlichkeit • Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang • Sorgfaltsbeweis
Verträge • Allgemeines zum Begriff, Zustandekommen • Gesetzliche Regelung • Verträge sind im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt. • Vertraglich kann alles vereinbart werden, sofern der Inhalt weder unsittlich, unmöglich noch widerrechtlich ist. • Wenn die Parteien nichts spezifisches abgemacht haben, so kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. • Zustandekommen eines Vertrages • Vertrag als Rechtsgeschäft bedeutet, dass übereinstimmende Willensäusserungen zwischen zwei Parteien ausgetauscht werden, welche darauf gerichtet sind, eine dem übereinstimmend erklärten Willen entsprechende Rechtsfolge zu bewirken.
Schriftlichkeit • Ein Vertrag ist sowohl schriftlich als auch mündlich gültig. • Schriftlichkeit ist aber sehr wichtig, damit in einem Streitfall die Abmachungen leichter bewiesen und Missverständnisse vermieden werden können.
Kaufverträge • Kaufverträge • Allgemein • Definition: Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen (Art. 184 OR). • Pflichten des Käufers • Der Käufer muss den Kaufpreis zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort bezahlen und die Kaufsache annehmen. • Er muss die Kaufsache auf Mängel überprüfen, ansonsten offensichtliche Mängel als genehmigt gelten. • Falls er einen Mangel feststellt, muss er es dem Verkäufer sofort mitteilen.
Pflichten des Verkäufers • Der Verkäufer muss die Kaufsache zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Käufer übergeben. • Folgen der Pflichtverletzung durch den Käufer • Beim Barkauf hat der Verkäufer ohne den Käufer mahnen zu müssen ein Rücktrittsrecht, wenn die Kaufsache noch nicht übergeben ist. • Er kann aber auch am Vertrag festhalten und dessen Erfüllung nebst Schadenersatz verlangen. • Folgen der Pflichtverletzung durch den Verkäufer • Der Käufer kann nur nach vorgängiger erfolgsloser Mahnung vom Vertrag zurücktreten. • Er kann aber auch am Vertrag festhalten und dessen Erfüllung nebst Schadenersatz verlangen. • Irrtum/Absichtliche Täuschung • Ein Vertrag kann wegen Irrtums oder absichtlicher Täuschung angefochten werden. • Der Irrtum muss wesentlich sein.
Gefahrtragung • Die Preisgefahr eines zufälligen Untergangs der Kaufsache geht schon bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer über. • Das bedeutet, dass der Käufer unter Umständen verpflichtet ist, den Kaufpreis bezahlen zu müssen für eine Kaufsache, die untergegangen ist. • Rechtsgewährleistung • Der Verkäufer haftet dem Käufer, dass der Hund tatsächlich zu Eigentum des Käufers wird. • Falls ein Dritter den Hund vom Käufer herausverlangen kann, so muss der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis und allfällige Auslagen zurückerstatten. • Diese Haftung kann wegbedungen werden. • Sachgewährleistung • Der Verkäufer haftet dem Käufer für Abweichungen der Kaufsache gegenüber der gewöhnlichen oder vertraglich zugesicherten Beschaffenheit. • Bei Erheblichkeit des Mangels kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Wandelung) oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. • Diese Haftung kann wegbedungen werden.
Gerichtsstand und Rechtswahl • Mit der Gerichtsstandsklausel vereinbaren die Parteien, welches Gericht in einem Streitfall zuständig sein soll. • Es soll darauf geachtet werden, dass das Gericht am eigenen Wohnsitz vereinbart wird, da dies grundsätzlich am praktischsten ist. • Bei einem internationalen Sachverhalt sollte darauf geachtet werden, dass die Anwendung des Schweizerischen Rechts vereinbart wird. • Vorkaufsrecht • Ein Vorkaufsrecht dient dazu, dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, die Kaufsache zurückzukaufen, wenn der Käufer sie weiterveräussern will. • Das „Vorkaufsrecht“ kann auch vereinbart werden für den Fall, dass der Hund verschenkt, eingeschläfert oder vererbt werden soll. • Musterkaufvertrag für Welpen und Junghunde
Tierhalterhaftung • Rechtsnatur • Es handelt sich um eine ausservertragliche Haftung nach Art. 56 OR. • Der Tierhalter haftet für den Schaden, den sein Tier anrichtet. • Voraussetzungen der Haftung • Halterschaft • Das OR definiert den Begriff des Halters nicht. • In Lehre und Rechtsprechung wird das Bestehen eines tatsächlichen Gewaltverhältnisses über das Tier als entscheidendes Kriterium betrachtet. • Schaden • Sachschaden, Personenschaden.
Vom Tier angerichteter Schaden • Das Tier agiert aus "eigenem" Antrieb und führt dadurch den Schaden herbei. • Widerrechtlichkeit • Verletzung eines absolut geschützten Rechtsgutes (Personen und Sachen). • Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang • Zusammenhang zwischen der widerrechtlichen Handlung und dem dadurch verursachten Schaden. • Sorgfaltsbeweis • Der Tierhalter kann sich nach Art. 56 Abs. 1 OR von seiner Haftung befreien, indem er beweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat.