1 / 4

Verkehrskonferenz 2010

Verkehrskonferenz 2010. Kostendeckungsgrad im öffentlichen Verkehr. Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung. Verkehrskonferenz 2010. Auslöser für die Diskussion um die Kostendeckungsgrade des öV in Nidwalden war der Rahmenkredit für die Abgeltungen der Jahre 2011 und 2012.

glenna
Download Presentation

Verkehrskonferenz 2010

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Verkehrskonferenz 2010 Kostendeckungsgrad im öffentlichen Verkehr Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

  2. Verkehrskonferenz 2010 Auslöser für die Diskussion um die Kostendeckungsgrade des öV in Nidwalden war der Rahmenkredit für die Abgeltungen der Jahre 2011 und 2012. Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

  3. Verkehrskonferenz 2010 Nach dem Beschluss des Landrats vom 9. Juni 2010 zum Rahmenkredit öV hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Schreiben vom 24. Juni 2010 die Gemeinden über die Erwartungen betreffend Kostendeckungsgrad informiert. Im Schreiben wird aufgrund des Berichts zum Landratsbeschluss ausgeführt : „Namentlich wird festgehalten, dass der Regierungsrat die Meinung vertritt, dass Linien des öffentlichen Verkehrs, welche einen Kosten- deckungsgrad unter 30 Prozent aufweisen, eingestellt oder mit finanzieller Beteiligung der Gemeinden weitergeführt werden sollen. „ Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

  4. Verkehrskonferenz 2010 Was gilt es in der Diskussion zu beachten ? • Verkehrsgesetz, NG 652.1, ÖVG • Art. 11 : Zusätzliche Verkehrslinien – bei der Festlegung wir unter anderem die • Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. • Art. 12 : Der Landrat bestimmt bei der Festlegung der Linie den zu erreichenden • minimalen Kostendeckungsgrad. • Art. 13 : Zusätzliche Verkehrsangebote des Kantons – Der Regierungsrat bestimmt • bei der Bestellung des Angebots den zu erreichenden Kostendeckungsgrad; • er orientiert sich dabei am Kostendeckungsgrad der betroffenen Linie. • Postautolinien • Die Abgeltungen für die Postauto-Angebote machen aufgrund der Offerten 2011 • an der Gesamtsumme der Abgeltungen öV 22 % aus. • Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden • Der Kanton finanziert die kantonalen öV Angebote allein ohne die Gemeinden. • Die Gemeinden können sich im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung zum Angebot äussern. Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung

More Related