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Honorargesetz - Ja!. Der KR sagte mit 104: 51 Stimmen ja zum Honorargesetz Der KR sagte einstimmig nein zum Gegenvorschlag der Oberärzte/Oberärztinnen. Systemwechsel. Neu sollen die Spitäler und nicht mehr die Ärzte den Patientinnen und Patienten Rechnung für entsprechende Leistungen stellen.
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Honorargesetz - Ja! • Der KR sagte mit 104: 51 Stimmen ja zum Honorargesetz • Der KR sagte einstimmig nein zum Gegenvorschlag der Oberärzte/Oberärztinnen
Systemwechsel • Neu sollen die Spitäler und nicht mehr die Ärzte den Patientinnen und Patienten Rechnung für entsprechende Leistungen stellen
Kompromiss • Das Honorargesetz ist mit den Pools ein fairer Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen, namentlich den honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzten und dem jeweiligen Spital als Ganzes
Pools • Das Gesetz schafft einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Leistungsträgern eines Spitals, resp. einer Klinik, und ist teamfördernd • Spital: 50% Pools: • Spitalpool 5% (oder 10% der Poolgelder) • Klinikpool 45% (oder 90% der Poolgelder)
Leistungsprämien auch an Nichtärzte-/ärztinnen • Es lässt im Gegensatz zum Gegenvorschlag die Möglichkeit offen, auch Nichtärztinnen/ Nichtärzten, z.B. Pflegenden, eine Leistungsprämie aus den Pools auszuzahlen
Pool-Reglemente • Pool-Reglemente werden durch die Spitalleitung genehmigt • Das neue Gesetz wird der Führungsverantwortung der Chefärztinnen- und ärzten gerecht, ohne dass die Oberärztinnen – und ärzte, resp. die Leitenden Ärztinnen und -ärzte übergangen werden können
Stopp den Abzockern • Das Gesetz gibt neu der Regierung mit dem § 8 ein Instrument in die Hand, um Abzockertum zu verhindern und Honorareinnahmen zu begrenzen
VZK (Verband der Zürcher Krankenhäuser) • Das Gesetz erlaubt den subventionierten Spitälern (des VZK’s), weiter gehende Honorarregelungen zugunsten des Spitals aufrecht zu erhalten