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Arbeitnehmerorganistationen. Inhaltsverzeichnis. 1.) Was sind Gewerkschaften eigentlich? 2.) Die Entstehung der Gewerkschaften 3.)Tarifvertrag. Die Gewerkschaften. Interessenvertretung der Arbeitnehmer
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Inhaltsverzeichnis 1.) Was sind Gewerkschaften eigentlich? 2.) Die Entstehung der Gewerkschaften 3.)Tarifvertrag
Die Gewerkschaften • Interessenvertretung der Arbeitnehmer • historisch gesehen Selbsthilfevereine gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit • heute: unabhängig von Staat, Kirchen und Parteien
- gewerkschaftlichen Organisationsformen: - 1.) Berufsverbandsprinzip: Arbeitnehmer einer Berufsgruppe schließen sich zu einem Berufsverband zusammen - 2.) Industrieverbandsprinzip: Gewerkschaften gliedern sich nach Branchen - 3.) Richtungs- Gewerkschaft: christliche, kommunistische Gewerkschaft
Die Entstehung der Gewerkschaften • seit 19. Jh. • Fabriken gebaut wurden • hatte schlechte Arbeitsbedingungen zur Folge • Immer mehr Männer, Frauen und Kinder arbeiten in der Produktion • Durch Industrialisierung „abhängige Beschäftigte“ • Fabrikbesitzer wollten Tag- und Nachtarbeit, möglichst wenig Lohn für Arbeiter Gewinn selbst behalten
- Bedürfnisse Menschen: - genug Geld zum Leben • - Krankenversicherungen • - keine Nachtarbeit • - Lohnfortzahlung bei Krankheit • - Staat wollte sich nicht einmischen • Arbeitnehmer schlossen sich zu Interessengruppen • zusammen • Damals Zusammenschlüsse verboten, heute durch BGBs • garantiert • - ersten Gewerkschaften 1825 in England • - 40 Jahre später in Deutschland • - Erst: Adelige, Bauern, Handwerker etc. • - Dann: Arbeiter die Arbeitskraft frei anbieten
einige Forderungen wichen einander ab z.B. wann Bäcker mit Arbeit anfangen dürfen • trotzdem alle dasselbe Ziel Dachverband • sollte gemeinsame Forderungen fortsetzten • Dachverband wurde 1949 gegründet heißt (DGB= Deutscher Gewerkschaftsbund)
Tarifvertrag • werden einheitliche Arbeitsbedingungen vereinbart (z.B. für Bauindustrie) • werden von Tarifpartnern abgeschlossen • Auf Arbeitnehmerseite Gewerkschaften • Auf Arbeitnehmerseite Arbeitgeberverbände • Schweiz= Gesamtarbeitsvertrag • Österreich= Kollektivvertrag
Grundsätze • Grundsatz der Tarifverhandlungen Tarifautonomie • Tarifpartner unabhängig vom Staat können selbst Tarifverträge ausarbeiten • gelten nur für Arbeitnehmer und –geber, die Tarifvertragsparteien angehören • Arbeitnehmer in Gewerkschaft sein • Arbeitgeber in Arbeitgeberverbund sein • Sonst keinen Anspruch auf Regelung des Tarifvertrags
Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien • kann für allgemein verbindlich erklärt werden • bindet dann auch Arbeitnehmer und –geber die nicht den Parteien angehören • Einzelarbeitsvertrag: nur zum positiven verändert werden • z.B. übertariflicher Jahresurlaub aber nie untertarifverträglicher
es gilt Friedenspflicht während Tariflaufzeit keine Arbeitskampfmaßnahmen keine Streiks keine Aussperrungen - Man unterscheidet unter 3 verschiedenen Tarifverträgen:
Lohn- und Gehaltstarifvertrag • enthält Lohn- Gehaltshöhe • Höhe der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen • Einteilung durch Arbeitsschwierigkeit und Vorbildung • Laufzeit: 1 Jahr • Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen
Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen • Ecklohn Normalstundenlohn bei Facharbeiter in bestimmter Lohngruppe • Lohnsätze der anderen Gruppen setzen sich je nach Anforderung des Arbeitsplatzes zusammen
Mantel- Rahmentarifvertrag • enthält Regelungen für längere Zeit • Inhalte: Arbeitszeit Urlaub Kündigung Arbeitsbedingungen Mehrarbeit
Lohn- und Gehaltrahmentarifvertrag • regeln: - Bereiche der Entlohnung für länger unverändert Bezeichnung der Tarifgruppe Zuordnung best. Tätigkeiten zu best. Tarifgruppen Grundsätze der Arbeitsbewertung - Laufzeit: mehrere Jahre
Durch Aufspaltung • bei jährlicher Lohnerhöhung: • durch längere Zeit geltende Manteltarifverträge keine ständigen Neubeschlüsse - das der Fall wenn alles in einem Tarifvertrag festgelegt wäre
Bedeutung der Tarifverträge • bei jeder Einstellung: alle Arbeitsbedingungen festlegen: Verdienst Urlaub Arbeitszeiten • danach alles noch schriftlich festhalten • kostet viel zu viel Zeit • problematisch bei großen Unternehmen
alle Verträge evtl. anders • Ungerechtigkeit zwischen Mitarbeiter • bei Hochkonjunktur Spitzenlöhne müssten an Arbeitnehmer bezahlt werden bei wirt. schlechten Zeiten bekämen sie niedrigste Löhne
schlechtes Arbeitsklima • Gefühl ungerecht behandelt zu werden • Arbeitgeber wären in stärkerer Verhandlungsposition • anders als wenn Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln • da sie selbst notfalls Arbeitskämpfe führen • werden bessere Verhandlungsergebnisse erzielen
Tarifverträge allgemein • vereinfachen Abschluss von Arbeitsverträgen • schaffen mehr Gerechtigkeit durch Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern • sichern den Arbeitsfrieden • mehr Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und –nehmer • begrenzen Macht der Arbeitgeber
Tarifregister: • Tarifvertragsparteien müssen Tarifverträge an Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und an die obersten Behörden weiterleiten • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft muss Tarifregister führen • Obersten Arbeitsbehörden freigestellt ob sie Tarifregister führen
Tarifverhandlungen und Schlichtungen • Tarifverträge zeitlich begrenzt • neue Tarifverhandlungen nötig wenn Tarifvertrag abgelaufen ist • große Interessengegensätze zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften • Tarifverträge stellen oft Kompromisse dar • Verhandlungsposition kann unterschiedlich stark sein
Verhandlungsposition kann unterschiedlich s stark sein • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände • Kommission Tarifkommission • Durchführung von Tarifverhandlungen • falls kein Ergebnis: Schlichtungsverfahren • Vertreter beider Sozialpartner • unabhängiger Vorsitzender leitet das Ganze • Vorsitzender muss von beiden Seiten akzeptiert werden • führt das Schlichtungsverfahren zu keiner Lösung kann zu Arbeitskampf kommen -