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BAT, TVöD, AVVO. …was ändert sich im kirchlichen Arbeitsrecht? Info der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Erzdiözese Freiburg, Stand Juni 2007. Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt!. KODA: K ommission zur O rdnung des D iözesanen A rbeitsvertragsrechts.
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BAT, TVöD, AVVO ... …was ändert sich im kirchlichen Arbeitsrecht? Info der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Erzdiözese Freiburg, Stand Juni 2007
Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt! KODA: K ommission zur O rdnung des D iözesanen A rbeitsvertragsrechts
Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt! KODA: Zusammensetzung: 12 DG Vertreter – 12 MAS Vertreter Beschlussfassung: ¾ Mehrheit
Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt! • Bisheriges System: • AVVO und BAT (kirchl. Fassung) • § 1 Abs. 2 AVVO • Kein Automatismus - • Inkraftsetzung des BAT Änderungstarifvertrages • Orientierung bisher BAT Bund/Land - • Problem: Seit 2003 – BAT gekündigt
Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt! • Künftiges System: • AVVO und TVöD (kirchl. Fassung) • Bindung am öff. Dienst erforderlich: • Refinanzierter Bereich • Komplexes Tarifwerk (Verhandlungsstärke, Ressourcen) • Auch hier kein Automatismus, § 1 Abs. 2 AVVO • Problem: TVöD kein Bund/Land Tarif
Rolle der MAV? • Grundsatz: • KODA entscheidet – kein imperatives Mandat • Aber Rückkopplung zur MAV und MAS gewünscht: • MAV künftig noch intensiver beteiligt • Leistungskomponente / Beurteilung Einrichtungsebene • Öffnungsklauseln für Dienstvereinbarungen, § 38 Abs. 2 MAVO • MAV informiert und berät MA, § 26 MAVO • Anregungen und Vorschläge wichtig
Was ändert sich beim neuen Tarifrecht (I)? Stichwort „Abkehr vom Beamtenrecht“: • Systemvereinfachung • Leistungsbezogene Elemente • Wegfall Lebensaltersstufen • Wegfall Bewährungsaufstiege • Wegfall Familienkomponenten • Zusätzlich: Einsparungen (z.B Urlaubs- und Weihnachtsgeld, AZ-Verlängerung)
Was ändert sich beim neuen Tarifrecht (II)? Konkret: Z.B. Neue Entgeltordnung: • 15 „Entgeltgruppen“ • „Entwicklungsstufen“ je nach Betriebszugehörigkeitsdauer und Leistung • So genannte „Eckeingruppierungen“:(Einstiegs-Entgeltgruppen) • EG 2: Ungelernte /angelernte • EG 5: 3-jährige Berufsausbildung • EG 9: Fachhochschulniveau • EG 13: Hochschulniveau
Was tut die KODA in FR derzeit (I) ? • Verhandlungsgruppen: • Familien- und Leistungskomponenten • Fragen des sog. „Mantels“ • Überleitungsrecht • Steuerungsgruppe
Was tut die KODA in FR derzeit (II) ? Nächste Plenumsitzung 11/12. Juli bei der möglichst die Weichenstellungen fallen sollen. Allerdings sind derzeit noch keine wirklich greifbaren Kompromisse in Sicht. Möglicherweise wird es auch ein Vermittlungsverfahren geben.
Was tut die KODA in FR derzeit? Zeitschiene Am Ziel möglicherweise bis zum 1.1.2008 den Umstieg zu schaffen wird vorerst festgehalten.
Wie ist der aktuelle Stand? • In den Mantelfragen gibt es den Trend zu Regelungen im Sinne des TV-L, wobei das de facto in vielen Punkten keine Änderung zum jetzigen Recht bedeutet (z.B. Urlaub, Versetzbarkeit, Freistellungs- regelungen, Geburtsbeihilfe)
Wie ist der aktuelle Stand? Aktueller Verhandlungsversuch Derzeit versuchen wir, im Wege einer „Paketlösung“ einen Kompromiss möglich zu machen. Konkret bedeutet dies, jede Seite formuliert ihre Vorstellungen und jeder gibt irgendwo ein bisschen nach. So kommen dann die folgenden Angebote und Gegenangebote zustande. Wichtig: Dies sind Momentaufnahmen aus aktueller Verhandlung, die schon morgen wieder verändert sein können.
Leistungsbezogene BezahlungFormen leistungsdifferenzierter, variabler Bezahlung 1a Leistungsprämie als Einmalzahlung 1b Befristete Leistungszulagen 2 Leistungsabhängige Aufstiege in den Entwicklungsstufen
Wie ist der aktuelle Stand? Auffassung DG zur Leistungskomponente: Auf Ebene der Kirchengemeinden allenfalls bei Stufenaufstiegen (Ziff 2) Probleme bei der konkreten Umsetzung (Ziff 1) Sollte es zu keiner Einigung kommen würde die Leistungsvergütung anteilig ausgeschüttet.(Ziff.1)
Beispiel eines Paketvorschlags Familien- / Kinderkomponente Noch kein Durchbruch - DG nicht einig Ein Kompromissvorschlag liegt zwar vor, aber ob der zu einer Einigung führt ist fraglich. Ebenso gibt es einen Vorschlag der Zentral- KODA. Möglicherweise wird diese Frage im Vermittlungsverfahren entschieden.
Beispiel eines Paketvorschlags Wochenarbeitszeit - Vorschlag DG: a) 40 Wochenstunden b) Zusätzliche AzV- Tage c) Ermäßigungen für ältere MA d) Ermäßigung für MA mit Kindern unter 12 oder pflegebedürftige Angehörige
Beispiel eines Paketvorschlags Wochenarbeitszeit - Vorschlag MAS: a) 39,5 Wochenstunden b) MA, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, 39 Stunden c) MA, die das 60. Lebensjahr vollendet haben 38,5 Stunden d) MA, mit Kindern unter 12 Jahren, für die sie kindergeldberechtigt sind, oder die pflegebedürftige Angehörige, die zu ihrem Haushalt gehören haben 38,5 Wochenstunden
Beispiel eines Paketvorschlags Arbeitgeberwechsel Beim DG Wechsel im Erzbistum Freiburg (AVVO, AVR), sollen im Gegensatz zu TVöD bisher erworbene Erfahrungsstufen angerechnet werden Forderung: Zugeständnisse bei Unkündbarkeit: • Künftig soll es keine Unkündbarkeit mehr geben • Bestandschutz für MA mit erreichter Unkündbarkeit • MA, die bis zu einem Jahr nach dem Zeitpunkt der Umstellung die Unkündbarkeit erreichen, sollen diese im Wege des Vertrauensschutzes erhalten. • Weitere Kündigungsfrist - 7 Monate zum Ende Kalendervierteljahr - für MA, die 20 Jahren Beschäftigungszeit zurückgelegt haben
Beispiel eines Paketvorschlags Krankenbezügeregelung MAS fordert Ausdehnung der Zeit der Zahlung eines Krankengeldzuschuss auf 39 Wochen unter Beibehalt der bisherigen Systematik. Arbeitszeitkonto Ruhen dieser Frage bis Regelungen über Rahmenarbeitszeit und Arbeitszeitkorridor umgesetzt werden.
Eine aktuelle Bewertung des Verhandlungsstandes • Wir befinden uns in einer sehr sensiblen Verhandlungsphase • Eine konkrete Prognose ist derzeit schwierig
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Noch Fragen...? .... dann los!!!