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Tiertransporte. Vorschriften über den Transport von lebenden Tieren. Fw Bruno Maurer Fach L Veterinärpolizei. Agenda. Gesetzliche Vorschriften Vorschriften für den Transporteur Transportfahrzeuge Fragen. Gesetzliche Grundlagen für Tiertransporte. Tierschutzgesetz ( TSchG )
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Tiertransporte Vorschriften über den Transport von lebenden Tieren Fw Bruno MaurerFach L Veterinärpolizei
Agenda • Gesetzliche Vorschriften • Vorschriften für den Transporteur • Transportfahrzeuge • Fragen
Gesetzliche Grundlagen für Tiertransporte • Tierschutzgesetz (TSchG) • Tierschutzverordnung (TSchV) • Tierseuchengesetz (TSG) • Tierseuchenverordnung (TSV) • Strassenverkehrsgesetz (SVG) • Verkehrsregelverordnung (VRV) • Verordnung über die technischenAnforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Tierschutzgesetz (TSchG) Art. 15 1 Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen. Die Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens sechs Stunden.
Milchvieh Art. 157 4 Milchvieh in Laktationistzweimaltäglichzumelken.
Transporteur (Tierhalter, Händler, Chauffeur) • fachkundiges Personal - gekennzeichnete Tiere • Begleitdokument(e) • geeignetes Transportfahrzeug
TiertransportfahrzeugeAusscheidungen - Boden/Wände dicht, keine Ausscheidungen nach aussen - Ablaufstutzen der Auffangwanne geschlossen - Einstreu aus saugfähigem Material (Sägemehl/Stroh)
TiertransportfahrzeugeFahrzeugwände / Lüftung Grossvieh: mind. 150 cm Kleinvieh: mind. 60 cm Aus festem Material 150cm Genügend Frischluft Achtung: Abgase 60cm
TiertransportfahrzeugeTransportflächen Mindestladeflächen gem. Anhang 4 TSchV > > > • Aufschrift • vorne links oder Rückseite • Anhang 4 TSchV mitführen
TiertransportfahrzeugeBeschriftung Auf gewerbsmässig genutzten Fahrzeugen Lebende Tiere (Tiertransport, Viehtransport) hinten vorne Anhänger nur hinten
Tiertransportfahrzeuge • Neu müssen Tiertransportfahrzeuge und Anhänger mit einem zusätzlichen Abschlussgitter versehen sein, damit Tiere nach dem Öffnen der Hecktüre nicht entweichen können. • Art. 165 Abs. 1 lit. h (TSchV)
Tiertransportfahrzeuge Nutzlast Lieferwagen 3,5 t Gewicht 4560kg Nutzlast: 970 kg Ladung: 3 Kühe 1930kg Ladefläche 6,6 m2
Tiertransportfahrzeuge Nutzlast Lieferwagen 3,5 t Anhänger 3,5 t Nutzlast des Anhängers mehr als das Doppelte des Zugfahrzeugs. Beispiel Grossvieh: Vorne 1 Tier – hinten mind. 3 Tiere