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Personalverrechnung

Personalverrechnung. „Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel?. Bei 37 Berufen Mindestlohn unter € 1.000,-- Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer 253.000 Menschen in Österreich sind armutsgefährdet € 900,--/Mo netto 1-Personenhaushalt + € 449,--/Mo netto pro weiterem Erwachsenen

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Personalverrechnung

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Presentation Transcript


  1. Personalverrechnung

  2. „Lohngerechtigkeit“ wer verdient wie viel? • Bei 37 Berufen Mindestlohn unter € 1.000,-- • Frauen verdienen ca. 15% weniger als Männer • 253.000 Menschen in Österreich sind armutsgefährdet • € 900,--/Mo netto 1-Personenhaushalt • + € 449,--/Mo netto pro weiterem Erwachsenen • + € 270,--/Mo nett für jedes Kind • Mindestsicherung € 794,91/Monat ersetzt Sozialhilfe • EU-Abgeordnete im Vergleich (Bruttogehälter) • Ungarn € 761,--, Italien € 12.007,--, Österr. € 8.794,--

  3. Abrechnungsschema Brutto: 1.500,00 Sozialversicherung:SV-Gehalt 1.500,00 x 18,07% - 271,05 Lohnsteuer:LSt-Gehalt brutto 1.500,00 - SV - 271,05 - FB 0,00 - PP 0,00 - Gewerksch. 0,00 LSt-Bemess. 1.228,95 - 116,77 Netto:- Gewerkschaftsbeitrag- Akontozahlung- Betriebsratsumlage Auszahlung 1.112,18

  4. Die Sozialversicherung 20 Sozialversicherungsträger (GKK, AUVA, PVA, SV der Bauern,…) Versicherte Risiken: • Krankheit • Unfall • Arbeitslosigkeit • Pension,…. Einzahlung durch Dienstnehmer (SV-DNA) und Dienstgeber (SV-DGA)

  5. Die Sozialversicherung

  6. Die SozialversicherungLehrlinge

  7. Zusammenfassung

  8. Beispiele zur SV

  9. Beispiele zur SVLösung Hier fällt für den DG nur 1,4% Unfallversicherung an

  10. Anmeldung zur SV • Ab 1.1.08 muss Anmeldung bei GKK vor Dienstantritt erfolgen. • Anmeldung elektronisch • Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Aviso) • Innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung • Abmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden

  11. Die Lohnsteuer = Erhebungsform der Einkommenssteuer für unselbständig Beschäftigte Tarif: Bis 10.000,--/Jahr  keine ESt. Von 10.000,-- bis 25.000,--  38,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Von 25.000,-- bis 51.000,--  43,5% ESt. vom übersteigenden Betrag Über 51.000,--  50% ESt. vom übersteigenden Betrag

  12. Die LohnsteuerEffektiv-Tarif-Tabelle

  13. Die LohnsteuerAVAB, AEAB Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag Voraussetzungen: • Steuerpflichtiger lebt mehr als 6 Monate mit Partner zusammen • Partner verdient nicht mehr als 6.000,-- /J. • mind. 1 Kind für das mehr als 6 Monate in diesem Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde

  14. Die LohnsteuerPendlerpauschale • Kleines PendlerpauschaleArbeitsweg > 20 km, öffentliche Verkehrsmittel möglich • Großes Pendlerpauschalekein öffentliches Verkehrsmittel möglich

  15. Die LohnsteuerFreibetrag • Muss beim FA beantragt werden • Für Sonderausgaben (Pensionsversicherung) • Für Werbungskosten (Arbeitsmittel privat gekauft) • Außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen)

  16. Sonderausgaben • Topfsonderausgaben 25% • Wohnraumbeschaffung oder –sanierung • Pensionsversicherungen, zusätzliche Kranken-, Unfallversicherung • Junge Aktien • Höchstbetrag 2.920,--/Jahr (mit AVAB 5.840,--; ab 3. Kind 1.460,--/Jahr mehr) • Kirchenbeitrag bis max. € 400,-- • Steuerberatungskosten unbegrenzt

  17. Werbungskosten • Fortbildungskosten • Computer (ND 3 Jahre, nur 60% - weil Privatnutzung) • Fachbücher • Internet • Arbeitskleidung • Studium zur berufl. Weiterbildung Höhe unbegrenzt; 132,--/Jahr als Pauschale automatisch berücksichtigt.

  18. Außergewöhnliche Belastungen • Pflegekosten • Studium der Kinder • Medikamente • Zahnspangen • Kindergarten • Begräbniskosten Selbstbehalt: bis € 7.300,-- 6% bis € 14.600,-- 8% bis € 36.400,-- 10% über € 36.400,-- 12%

  19. Übungen

  20. Weitere Übungen

  21. Und noch ein paar Beispiele

  22. Noch was zum Üben Mag. Ilse Kogler, 29 Jahre, Absolventin FH Urstein, Brutto € 3.100,--, ledig, Freibetrag € 90,-- Dipl. Ing. Ulrich Krenn, 28 J., Marketing-Assistent, Brutto € 3.750,--, ledig, Freibetrag € 68,-- Ing. Karl Stern 45 J.; Bilanzbuchhalter Brutto € 2.700,--, 2 Kinder, Alleinverdiener

  23. Überstunden • Wöchentliche Normalarbeitszeit = 40 Stunden • Bei Überschreitung der NAZ fallen Überstunden an • In Gastronomie/Hotellerie --> Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen mögl. (erst danach fallen Überstunden an) • Überstundenzuschlag -> 50% (außer Sonn-/Feiertage, Nachtarbeit = 100%)

  24. Abrechnung von Überstunden • Angestellte (Gehalt) --> mit Überstundenteiler (z.B. 1/158, 1/143, 1/173) wird Grundstundengehalt ermitteltBruttogehalt 2.400,--, Überstundenteiler 1/158, Überstundengrundgehalt 2.400,--/158 = 15,19/Std. • Arbeiter (Lohn) --> Grundlage ist der Stundenlohn (inkl. ev. Zulagen oder Zuschlägen), bei Monatslohn auch Überstundenteiler

  25. Überstundenpauschale • Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag abgegolten, ohne die Stunden einzeln zu erfassen • Tatsächliche Überstunden sind in gewissen zeitl. Abständen zu erfassen (= Kontrolle) – lt. AK 2005 18,3% der Überstunden nicht abgegolten! • Überstundenpauschale häufig bei leitender Tätigkeit

  26. Mehrarbeit • Differenz zwischen kollektivvertragl. vereinbarter Arbeitszeit (Handel z. B. 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz (40 Std.) • Für diese Mehrarbeit gibt es keine Ü-Zuschläge. • Seit 1.1.2008 steht Teilzeitbeschäftigten ein 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden zu.

  27. Abrechnung von Überstunden • sozialversicherungspflichtig bis zur Höchstbemesssungsgrundlage von 4.440,-- • Lohnsteuer:Überstundengrundlohn = LSt-pflichtigÜberstundenzuschlag 50% -> Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einem Höchstbetrag (gesamt) von € 86,-- LSt-frei.Überstundenzuschlag 100% -> SFN-Zuschläge sind bis zu € 360,-- LSt-frei.

  28. Überstundenabrechnung Beispiel

  29. Sonderzahlungen • 13./14. Lohn bzw. Gehalt (Urlaubsgeld – Juni; Weihnachtsremuneration – November) • Sozialversicherung:normale SV bis Höchstbemessungsgrundlage € 8.880 (2x4.440) • Lohnsteuer:Freigrenze bis € 2.100,--; 1/6 des Jahreseinkommens --> mit festem Steuersatz von 6%, darüber normale Besteuerung (=„Sechstel-Bestimmung“)gilt nur bis Bruttobezug/Mo. von € 13.280,-- (Solidarbeitrag befristet 1.1.2013-31.12.2016)

  30. Lohn-/Gehaltsverbuchung • Verbuchung der Abrechnung:(Ende d. Monats)6200 Gehälter (6000 Löhne)an 3550 Verb. Krankenkassean 3540 Verb. Finanzamtan 3600 Verb. Mitarbeiter • Verbuchung der Auszahlung der Gehälter/Löhne:3600 Verb. Mitarbeiter/2800 Bank

  31. Lohn-/Gehaltsverbuchung • Lohn-/Gehaltsnebenkosten:SV-DGA (Dienstgeberanteil) Angestellte 23,36% Arbeiter 23,23% DB (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds – FLAF) 4,5%DZ (Zuschlag zum DB) KU2 0,36% bis 0,44%Kommunalsteuer 3% an Gemeinde an die SV ans Finanzamt

  32. Lohn-/Gehaltsverbuchung • Verbuchung der Abrechnung der Lohn-/ Gehaltsnebenkosten:(Ende d. Monats)SV-DGA: 6560 Sozialversicherung/3550 Verb. KKDB und DZ: 6600 DB6610 DZ 3540 Verb. FinanzamtKommunalsteuer:6620 Kommunalst./3560 Verb. Gemeinde

  33. Lohn-/Gehaltsverbuchung • Überweisungen der Lohnsteuer, Sozialver-sicherung und übrigen Lohnnebenkosten(15. d. Folgemonats)3540 Verb. Finanzamt/2800 Bank(LSt.+DB+DZ)3550 Verb. KK/2800 Bank(SV-DNA+SV-DGA)3560 Verb. Gemeinde/2800 Bank(Komm.-St.)

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