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Kinderkomponente in der Erzdiözese Freiburg

Kinderkomponente in der Erzdiözese Freiburg. Modell der MAS der Bistums-KODA in der Erzdiözese Freiburg Stephan Schwär. Vorgaben des neuen TVöD/TV-L. Die kinderbezogenen Ortszuschläge (90,57 € im Monat/Kind bei Vollbeschäftigung) werden mit der Umstellung nicht mehr gewährt.

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Kinderkomponente in der Erzdiözese Freiburg

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Presentation Transcript


  1. Kinderkomponente in der Erzdiözese Freiburg Modell der MAS der Bistums-KODA in der Erzdiözese Freiburg Stephan Schwär

  2. Vorgaben des neuen TVöD/TV-L • Die kinderbezogenen Ortszuschläge (90,57 € im Monat/Kind bei Vollbeschäftigung) werden mit der Umstellung nicht mehr gewährt. • Für „vorhandene“ Kinder gilt Besitzstandswahrung nach den vor der Umstellung gültigen Regeln. • Bei Dienstgeberwechsel (Stellenwechsel z.B. einer Erzieherin von Pfarrei A nach Pfarrei B) entfällt der Besitzstand.

  3. Kirchenpolitisches Umfeld • Einige deutsche Diözesen haben den TVöD bereits übernommen oder streben eine Übernahme an. • Einzelne Diözesen loten Möglichkeiten zur Kinderkomponente aus. Darunter die bayerischen Diözesen und Rottenburg-Stuttgart. • Die Dienstgeber in unserer Diözese sind sich uneins in dieser Frage.

  4. Problemfelder der aktuellen Diskussion • Die Kinderortszuschläge erhöhen die Kosten des Dienstgebers für Eltern. Dies führt zu Benachteiligung bei Einstellungen. • Argument: Sozialpolitik sei Sache des Staates, nicht der Tarifparteien! • Unbestimmter Anspruch Katholischer Soziallehre und eine Vielzahl entsprechender, aber meist unkonkreter Veröffentlichungen und Äußerungen katholischer (Erz-)Bischöfe.

  5. Ziel(e) des Modells • Finanzielle Förderung von Kindern kirchlicher MitarbeiterInnen. • Gleichstellung der MitarbeiterInnen mit Kindern vor und nach der Umstellung. • Ausschluss möglicher Benachteiligung von Eltern bei der Einstellung • Umsetzung der Forderungen Katholischer Soziallehre und der Grundordnung in kirchliches Arbeitsrecht

  6. Grundgedanken zum Modell • Alle MA gehen zum Umstellungszeitpunkt in ein neues System über. Keine parallel zu pflegenden Systeme (Besitzsstand für die einen – neues Recht für die anderen). • Keine Schlechterstellung der heute Anspruchsberechtigten • Vereinfachung des Handling

  7. Grundgedanken • Kein Eingriff in die Tabellen des TV • Planungssicherheit für MA bezüglich des Einkommens • Kostenneutralität für die Dienstgeber ggüber sonst. TV-Anwendern • Keine Refinanzierungsprobleme • Ausschluss von Benachteiligungsgründen bei der Einstellung von Eltern

  8. Grundgedanken • Das Geld kommt aus variablen Vergütungsbestandteilen, auf die die Gesamtheit der MA einen Anspruch hat, aber nicht der/die einzelne Mitarbeiter/in Leistungszulage • Zum Ausgleich von Benachteiligungen oder Vorteilen einzelner Dienstgeber braucht es einen diözesanen „Topf“, der quasi als „Rückversicherung der Dienstgeber“ wirkt.

  9. Entgeldbestandteile im neuen TV-L • Tabellenlohn: Monatslohn entsprechend der Vergütungstabelle • Leistungszulage: Aus 1-8 Prozentpunkten der Bruttopersonalsumme • Sonderzuwendung: Zusammenfassung und Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld • Sonstige: Strukturausgleich, Besitzstand

  10. Konkret: Auffüllen des „Topfs“ Aus: • Besitzständen der bisherigen kinderbezogenen Ortszuschläge incl. kinderbezogene Anteile in der Weihnachtszuwendung. • Anteilen aus der tariflich für die gesamte Mitarbeiterschaft zustehenden Leistungskomponente. (Umverteilung)

  11. Auffüllen des Topfs Besitzstände aktueller Kinderzulagen aus dem bestehenden Recht (AVVO) (Jährlich abnehmend über 20 Jahre) Anteile aus der Leistungszulage des neuen TV-L durch alle Dienstgeber in der EDF (Jährlich steigend, bis volle Finanzierung) „Kinderfonds der Erzdiözese Freiburg“

  12. Umverteilung in Zahlen:

  13. Konkret: Entnahme • Für jedes Kind einer/eines Mitarbeiters/in zahlt der zuständige Dienstgeber 100.- € im Monat anteilig zum Beschäftigungsumfang. • Für die Auszahlung an den/die MA genügt der Nachweis der Kindergeldberechtigung. • Diesen Betrag erhält der Dienstgeber aus dem diözesanen Topf zurückerstattet. (jährlich/halbjährlich...)

  14. „Kinderfonds der Erzdiözese Freiburg“ (Örtlicher) Dienstgeber (Örtlicher) Dienstgeber (Örtlicher) Dienstgeber (Örtlicher) Dienstgeber MA mit Kind MA mit Kind MA mit Kind MA mit Kind MA mit Kind MA mit Kind MA mit Kind

  15. Vorteile des Modells: • Jedes Kind eines MA in der EDF wird gleich behandelt (entsprechend dem Tätigkeitsumfang des beschäftigten Elternteils). • Eltern werden nicht diskriminiert, weil sie als Eltern für den Dienstgeber „teurer“ sind. • Der kirchliche Dienstgeber erfüllt teilweise Vorgaben aus der Soziallehre durch die Solidarität der MitarbeiterInnen. • Einfaches Handling, wenig Verwaltungsaufwand. • Kostenneutral zum TV-L/TVöD

  16. Gegenargumente aus Teilen der der Dienstgeber: • Das Hauptargument ist, unser Modell begründe eine Abkehr vom System des Öffentlichen Dienstes. Dies könne nicht gewollt sein. • Zweites Gegenargument ist die Behauptung, Sozialpolitik sei Sache des Staates, nicht der Arbeitgeber. • Zum Ersten: Die MAS bestreitet, das die Abkehr vom Alimentationsprinzip (das bisher gilt) mit dem Gedanken der Dienstgemeinschaft und den Loyalitätsverpflichtungen der MitarbeiterInnen vereinbar ist. • Zum Zweiten: Die Soziallehre und die Deutschen Bischöfe in ihrem Sozialwort sagen auch, dass solange der Staat die soziale Gerechtigkeit nicht herstellt, die Dienstgeber sehr wohl dazu verpflichtet sind, ihren Beitrag zu leisten und dass gerade die Kirchen als Dienstgeber hier auch eigene Wege im Sinn der Vorbildfunktion gehen müssten.

  17. Gegenvorschläge aus Teilen der der Dienstgeber: • Gegenvorschläge: (Bis zu 500.000 €/Jahr von DG-Seite denkbar) • Unterstützung durch Bezahlung einer Familienhilfe bei Krankheit der Kinder • AZ-Verkürzung von bis zu 1 Stunde/Wo • Verlängerung der Umzugsfreistellung • Einmaliger Zuschuss Tagesmutter • Einmaliger Zuschuss für Inanspruchnahme von verl. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen • Einrichtung Telearbeitsplatz bis max. 2.000 € • Förderung Sabbatzeiten • Kostentragung Fortbildungen während Erziehungszeiten und Unterstützung von Kinderbetreuung in diesen Zeiten • Keine erweiterten Freistellungen aber Unterstützung bei Kinderbetreuung

  18. Meinung der MAS dazu • Legt die 500.000 €/Jahr einfach zu unserem Modell dazu • Die Vorschläge dienen allesammt der „Bereitstellung der Eltern für den Arbeitsmarkt“, dazu haben die Deutschen Bischöfe in der aktuellen Kinderkrippendiskussion eindeutig Stellung bezogen. • Zusätzliches Geld macht die Familien flexibler, eigene und passende Wege zu gehen.

  19. Ihr Fazit: • Fragen • Klärungen • Stellungnahmen • Anregungen VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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