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Problemfeld “Zinsbesteuerung”

„Abgeltungsteuer geht zu Lasten der Rentner“. „Die beliebtesten Ziele: die Schweiz, Österreich, Liechtenstein – und natürlich das EG-Mitglied Luxemburg.“. Problemfeld “Zinsbesteuerung”.

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Problemfeld “Zinsbesteuerung”

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Presentation Transcript


  1. „Abgeltungsteuer geht zu Lasten der Rentner“ „Die beliebtesten Ziele: die Schweiz, Österreich, Liechtenstein – und natürlich das EG-Mitglied Luxemburg.“ Problemfeld “Zinsbesteuerung” „FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms sagte, das Beispiel Österreich zeige, dass durch eine Abgeltungssteuer mit niedrigem Satz die Einnahmen stiegen.“ „Die klare Linie des Finanzministers: der Wendekreis eines Krebses.“

  2. Gliederung 1. Deutschlands Zinsbesteuerungsversuche • dt. Quellensteuer von 1989 • Zinsabschlagsteuer 2. internationaler Steuerwettbewerb 3. Lösungen des Besteuerungsproblems 4. Die Zinsrichtlinie 5. Fazit

  3. Warum Quellenländer besteuern? • im Rahmen der Souveränität Steuern erheben: „Teil vom • Kuchen abhaben“ • Bekämpfung von Steuerflucht: • laut BMF lagerten 2003 450-550 Mrd. € in der Schweiz, • Luxemburg und Liechtenstein • Abwicklung von ca. 50% des Welthandels über tax havens • („Steueroptimierung“ durch Offshore-Gesellschaften)

  4. Die Quellensteuer von 1989 • Kleine Kapitalertragsteuer für Zinsen: 10% • Zeitraum: 1.1. 1989 – 30. 6. 1989 • Einführung aufgrund eines Gutachtens des deutschen • Rechnungshofes bezüglich Steuerhinterziehung •  nur 10 – 15% aller Zinsen wurden versteuert • Aufhebung bereits im April 1989 beschlossen • Verzerrung des deutschen Kapitalmarktes: • Kapitalflucht ins Ausland • weniger ausländisches Kapital im Inland • Steigende Zinsen: • teure Staatsanleihen und Kredite

  5. Die Zinsabschlagssteuer • Einführung zum 1.1. 1993 • gem. §§ 43ff. EStG: Kapitalertragsteuer • für Zinserträge i.H.v. 30% + Soli 5,5% + • KiSt. • Sparerfreibetrag: 750€ zzgl. 51€ • Werbungskostenpauschale (bei • zusammenveranlagten Ehepartnern • verdoppeln sich die Beträge jeweils) • einkommensteuerveranlagt und • –vorauszahlend (§§ 86 ff. AO Ermittlungs- • verfahren; §§ 155 ff. AO Festsetzungs- • verfahren)  Geltendmachung in Lohn- • steuererklärung

  6. Internationaler Steuerwettbewerb (1) immobile Steuerbasis = sichere Mindesteinnahmen (inside option) Investoren, die nur im Inland investieren mobile Steuerbasis = zwischenstaatliche Konkurrenz bei Festlegung Des Steuersatzes für Zinsausländer dt. und luxem. Investoren, die grenzüberschreitend investieren Unterschiedliche Besteuerung von Zinsin-und Zinsausländern?

  7. Internationaler Steuerwettbewerb (2) Quellensteuer: 10% für Zinsin- und -ausländer Quellensteuer: 0% für Zinsin- und –ausländer aber: Vermögenssteuer 0,5% für Zinsinländer ZaSt.: 30% für Zinsinländer, 0% für Zinsausländer Strategie “Diskriminierung” und “Nichtdiskriminierung” Strategie “Diskriminierung”

  8. Besteuerungsprobleme Angeben beim Fiskus? Spareinlage Bank Zinsen laut DBA DL/ L besteuert Deutschland, Luxemburg stellt unter Progressonsvorbehalt frei (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 + 2) aber: Zinsausländer zahlen keine Zinsabschlagssteuer Anreiz zur Steuerhinterziehung

  9. Strategie “Nichtdiskriminierung” (1) max. 10% Inside option Deutschland = Mindesteinnahmen 0% Zwei-Quellenfinanzierung: mindestens Einnahmen in Höhe der inside option einheitlicher Steuersatz so zu wählen, dass dieser unter dem Mindeststeuersatz des anderen Landes liegt

  10. Strategie “Nichtdiskriminierung” (2) (Land A) 0% Luxemburg besteuert mit 0% und Deutschland mit 10% Kapital fließt nach Luxemburg (Land B) 10%

  11. Strategie “Diskriminierung” (1) 30% Zinsinländer 0% Zinsausländer Ausschöpfung der immobilen Basis = garantierte inside option Erhebung von 0%, um von mobiler Steuerbasis indirekt zu profitieren

  12. Strategie “Diskriminierung” (2)

  13. Strategie “D/N” Luxemburg schöpft immobile Basis aus = von L gewählter Steuersatz (0%) ist kleiner als Mindeststeuersatz von DL (10 %) Luxemburg zieht mobile Steuerbasis an

  14. Ergebnis des Spiels D N D N dominante Strategie: Diskriminierung vorziehen, wenn der andere sich für die Strategie „Nichtdiskriminierung“ entscheidet

  15. Übertragung auf EU-Ebene • vor allem kleinere Länder Anreiz zu diskriminieren, da sie eine relativ große mobile Steuerbasis anziehen: • 1. neue Impulse für die Volkswirtschaft • 2. Mehreinnahmen aus Besteuerung von Finanzsektor • Entscheidungen auf EU-Ebene nach dem Einstimmigkeitsprinzip getroffen Schlussfolgerung • Einstimmigkeit = Koalition aller Mitgliedsstaaten • Kompromiss/ Anreize setzen, sodass • mindestens ein Mitgliedsstaat besser gestellt • wird ohne jedoch dabei ein anderes Land • schlechter zu stellen

  16. Lösung des Besteuerungsproblems • community citizien tax: einheitliche Besteuerung von • Zinsin- und -ausländern Strategie “N” Land mit der geringeren inside option zieht mobile Steuerbasis an (Luxemburg) weiterhin Anreiz zur Steuerhinterziehung

  17. Lösung des Besteuerungsproblems • Mindeststeuersatz für Zinsausländer: Einführung • einer Quellensteuer Strategie “D” Ausschöpfen der inside option und Anziehung mobiler Steuerbasis an Furcht um Attraktivität des Finanzplatzes trotz effektiver Besteuerung

  18. Lösung des Besteuerungsproblems • Informationsaustauschsystem: automatische • Weitergabe von Informationen bzgl. Zinseinkünfte an • das Wohnsitzland Strategie “D” • Ausschöpfen der inside option • Anziehung mobiler Steuerbasis • Verminderung der Steuerhinterziehung Festhalten am Bankgeheimnis

  19. Die Zinsrichtlinie … • die Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der • Besteuerung von Zinserträgen trat am 1. Juli • 2005 in Kraft • Zinserträge: alle auf ein Konto eingezahlten oder • gutgeschriebenen Zinsen, die mit Forderung • jeglicher Art zusammenhängen Anreizsystem in Form von Vereinbarungen Inkrafttreten an Bedingung geknüpft, dass Drittstaaten und assoziierte Gebiete gleichwertige Verfahren anwenden Informationsausstausch vs. Quellensteuer

  20. … und ihre Folgen • Einführung zum 1.1.2009; • „flat tax“: Besteuerung aller • „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ • mit 25% + Soli 5,5% + (KiSt.) • Zusammenfassung von • Werbungskostenpauschale (51€) und • Sparerfreibetrag (750€) zum • Sparerpauschbetrag (801€) Abgeltungssteuer? „Abgeltungswirkung“ der Steuer (§ 43 Abs.5 EStG): Finanzinstitut führt Steuerschuld ab • die Steuerpflicht ist abgegoltenund: • Anonymität, keine Angabe in Einkommensteuererklärung nötig … aber möglich: Rückerstattung falls Grenzsteuersatz < AbgSt-Niveau liegt

  21. Fazit • dt. Zinsbesteuerung ist das Ergebnis des internationalen • Steuerwettbewerbs • im internationalen Steuerwettbewerb präferiert jedes • Land eine diskriminierende Strategie • bindende Anreiz- und Kompensationsmechanismen • führen zu Kooperation, die Steuerhinterziehung • verringern kann • dennoch lässt jetzige Ausgestaltung viel Spielraum • Steuern weiterhin zu hinterziehen • Diskussion um Verschärfung und Ausweitung der • Richtlinie

  22. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Fragen?

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