1 / 10

Kapitalmarktinformationshaftung

Kapitalmarktinformationshaftung. Dr. Volker Glas, LL.M. (New York) Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati. Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Parkring 2, 1010 Wien Tel. +43/1/514 35-0 Fax +43/1/514 35-35 www.chsh.at. Einleitung.

ivan
Download Presentation

Kapitalmarktinformationshaftung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Kapitalmarktinformationshaftung Dr. Volker Glas, LL.M. (New York) Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Cerha Hempel Spiegelfeld HlawatiPartnerschaft von RechtsanwältenParkring 2, 1010 WienTel. +43/1/514 35-0Fax +43/1/514 35-35www.chsh.at

  2. Einleitung Vereinheitlichung der Verhaltens-, Transparenz- und tlw. Haftungsmaßstäbe auf europäischer Ebene • Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG etc. • Prospektrichtlinie 2003/71/EG etc. • Transparenzrichtlinie 2004/109/EG etc. Mögliche Haftungsgrundlagen • Veröffentlichungspflicht/Missbrauch von Insiderinformationen • Marktmanipulation • Directors‘ Dealings • Prospekthaftung

  3. Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen • Definition von Insiderinformation • Öffentlich nicht bekannte, genaue Information • die direkt oder indirekt einen Emittenten betrifft • und kursrelevant ist/wäre • Veröffentlichungsverpflichtung • trifft Emittenten • Aufschub bei berechtigten Interessen des Emittenten • Sanktionierung • Verwaltungsstrafen • FMA kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Information der Öffentlichkeit sicherzustellen

  4. Missbrauch von Insiderinformationen • Definition von Insiderinformation • wie in Bezug auf Ad-Hoc-Pflicht (nicht öffentlich, genau, Emittenten betreffend, kursrelevant) • Missbrauch • Ausnützung der Insiderinformation oder • grundlose Weitergabe der Insiderinformation mit oder ohne Bereicherungsabsicht • Sanktionen • Strafe bis zu EUR 50.000,-, Abschöpfung des Vermögensvorteils • „fahrlässige Begehung“ möglich

  5. Beispiel: Brau Union • Sachverhalt • Am 23.1.2003 gibt Brau-Union Vorstand in einem Zeitungsinterview Suche nach strategischem Partner bekannt • Management von Brau-Union und deren Angehörige kaufen vor und nach 23.1.2003 Brau-Union Aktien • Am 2.5.2003 wird der Einstieg von Heineken offiziell bekannt gegeben • Rechtsfolgen • 1. Instanz entscheidet, dass nach 23.1. kein Insiderhandel möglich, weil Informationen Publikum bekannt • 1 Verurteilung (Kauf vor 23.1.2003 auf Kredit), 15 Freisprüche • Staatsanwalt beruft gegen alle Urteile des Erstgerichts, Entscheidungen zweiter Instanz sind ausständig

  6. Marktmanipulation • Definition von Marktmanipulation • Kauf- oder Verkaufsaufträge, die falsche oder irreführende Signale geben können oder den Kurs ohne legitime Gründe auf ein künstliches Niveau bringen • Kauf- oder Verkaufsaufträge unter Vorspielung falscher Tatsachen (durch Fehlinformation) • Falsche oder irreführende Informationsverbreitung, wenn die Person wusste oder wissen musste, dass die verbreiteten Informationen falsch sind • Rechtsfolgen • Geldstrafe bis zu EUR 50.000,- • Subsidiär gegenüber gerichtlich strafbaren Handlungen (z.B. Missbrauch einer Insiderinformation)

  7. Beispiel: MEL • Sachverhalt • Am 27. Juli 2007 gibt MEL per Ad-Hoc Mitteilung den Plan bekannt, bis zu 10% eigener Aktien zu erwerben • Am 21. August 2007 wird der Rückerwerb in der Hauptversammlung der MEL genehmigt • Es wird öffentlich bekannt, dass die MEL bis 27. Juli 2007 schon große Teile eigener Aktien gekauft hat • Rechtsfolgen • FMA verhängt Verwaltungsstrafen von EUR 20.000,- pro Vorstandsmitglied (insgesamt 11) Vorwurf „Irreführung der Marktteilnehmer“ (Medien, November 2007) • MEL kündigte rechtliche Schritte gegen diese Entscheidungen der FMA an

  8. Directors‘ Dealings • Wer muss melden/veröffentlichen? • Personen mit Führungsaufgaben (Vorstand, Aufsichtsrat, Person mit Zugang zu Insiderinformationen und Entscheidungsbefugnissen) • In enger Beziehung zu Personen mit Führungsaufgaben stehende Personen • Was muss gemeldet werden? • Angaben zur Person und zum Emittenten • Angaben zum Geschäft (Art, Finanzinstrument, Volumen, Abschlussdatum und -ort)

  9. Prospekthaftung • Prospekterstellung • Für öffentliche Angebote (zB IPO, Platzierung von Anleihen beim breiten Publikum) ist ein von der FMA gebilligter Prospekt erforderlich • Auch für Börsezulassung in geregelten Märkten ist ein Prospekt erforderlich • Haftung • Der Emittent haftet für den Inhalt des Prospekts • Bei Irreführung des Anlegerpublikums können Schadenersatzansprüche sehr groß werden

  10. DANKE für Ihre Aufmerksamkeit

More Related