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EA Münsterland Ein Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster. Stand: 23. November 2009 1. EG Dienstleistungsrichtlinie. EA Münsterland. Ziele.
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EA MünsterlandEin Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster Stand: 23. November 2009 1
EG Dienstleistungsrichtlinie EA Münsterland Ziele • Ausbau der EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt (Lissabon-Strategie) • Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Niederlassungs-/ Dienstleistungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert • Abbau bürokratischer Hindernisse und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren • Stärkung der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit Stand: 23. November 2009 2
EG Dienstleistungsrichtlinie EA Münsterland Wer bzw. welche Tätigkeit ist betroffen? • EU-ausländische Dienstleistungserbringer sowie inländische Dienstleister (Ergebnis der WMK v. 04.07.2007) • Jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrages erbracht wird • Insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten Stand: 23. November 2009 3
EG Dienstleistungsrichtlinie EA Münsterland Ausnahmen • Nicht in den Anwendungsbereich der EG-DLR fallen u. a.: • Arbeitsrecht, Steuerrecht • Finanzdienstleistungen • Verkehrsdienstleistungen • Leiharbeit • Gesundheitsdienstleistungen • Dienstleistungen der Daseinsvorsorge • Hoheitliche Tätigkeiten • Freiwillige Serviceleistungen sind im Rahmen der nationalen Umsetzung in NRW nicht vorgesehen Stand: 23. November 2009 4
EG Dienstleistungsrichtlinie EA Münsterland Konkrete Vorgaben (1) Art. 5 Prüfung und Vereinfachung der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (Normenscreening) Art. 6 Einheitlicher Ansprechpartner für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse Art. 7 Recht auf Information durch einheitliche Ansprechpartner oder zuständige Behörden Art. 8 vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen Stand: 23. November 2009 5
EG Dienstleistungsrichtlinie EA Münsterland Konkrete Vorgaben (2) • Art. 13 Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist • Verweisungsnorm im Fachrecht (s. § 42a VwVfG NRW) • Fristbeginn erst, wenn Unterlagen vollständig eingereicht wurden, einmalige Fristverlängerung möglich • Ausnahme von Genehmigungsfiktion bei zwingendem Grund des Allgemeininteresses • Art. 34 Europäische Amtshilfe durch „Internal Market Information System (IMI)“ als datenbankgestütztes Instrument • Umsetzung der DLR bis zum 28.12.2009 Stand: 23. November 2009 6
EA Gesetz NRW EA Münsterland § 1 Aufgaben des EA, Verortung • Verfahrensmanager als einheitliche Stelle im Sinne des § 71a VwVfG NRW (Verweisungsnorm im Fachrecht erforderlich) • Koordinierung des Verfahrens in beide Richtungen. Empfangsbote der zuständigen Behörde (Zugang) • Keine Verfahrens- oder Entscheidungskompetenzen, diese bleiben unverändert bei den zuständigen Stellen • Inanspruchnahme ist Recht, keine Pflicht für den Dienstleister • Die Verortung des EA ist Ländersache: In NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen Stand: 23. November 2009 7
EA Gesetz NRW EA Münsterland Stand: 23. November 2009 8
EA Gesetz NRW EA Münsterland Stand: 23. November 2009 9
EA Gesetz NRW EA Münsterland § 2 Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und Kammern • Kammern sind bei der Aufgabenwahrnehmung zu beteiligen • Nutzung des umfangreichen und wirtschaftsnahen Detailwissens der Kammern in Bezug auf Unternehmensgründungen und -beratungen § 3 Gebühren und Auslagen • Anwendung des Kostendeckungsprinzips • EA-Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und muss in angemessenem Verhältnis zu den Gebühren für die Haupttätigkeit stehen • Schaffung von Tarifstellen im Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung • Festsetzung in gesondertem Kostenbescheid Stand: 23. November 2009 10
EA Gesetz NRW EA Münsterland § 4 Elektronische Verfahrensabwicklung und Informationsbereitstellung • Alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung der Dienstleistungstätigkeit betreffen ( z. B. Berufsanerkennung, Gewerbeanmeldung, -anzeige, Eintragung in Handwerksrolle) • Über die einheitlichen Ansprechpartner und über die zuständigen Behörden • Zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner und den zuständigen Behörden bzw. unter den zuständigen Behörden oder unter verschiedenen Einheitlichen Ansprechpartnern • Umsetzung der Mindestanforderungen bis Ende 2009 (Bereitstellung von Informationen im Internet und Kommunikation mittels Virtueller Poststelle) Stand: 23. November 2009 11
EA Gesetz NRW EA Münsterland § 5 Sonderaufsicht und Weisungsrecht • Sonderaufsicht durch die Bezirksregierungen • Wirtschaftsministerium als Oberste Aufsichtsbehörde • Jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Wirtschaftsministerium über den Umfang der Inanspruchnahme der EA Stand: 23. November 2009 12
Kooperation EA Münsterland IT kann man kaufen – Vertrauen nicht! • 1,77 Mio. Einwohner • 67 Städte und Gemeinden • Bereits jetzt vielfältige Formen der guten Zusammenarbeit: z.B. ÖPNV, IT, Tourismus, Wirtschaftsförderung Stand: 23. November 2009 13
Kooperation EA Münsterland ProjektgruppeEinheitlicher Ansprechpartnerje 1 Führungskraft der Kooperationspartner Landräte-Konferenz EA übergreifende Zusammenarbeit mit EA OWL, EA Südwestfalen, Bochum , … UnterarbeitsgruppeIT / OrganisationMitarbeiter aus den Fachbereichen der Kooperationspartner Stand: 23. November 2009 14
Kooperation EA Münsterland In welchem Maße der Einheitliche Ansprechpartner zu Beginn des neuen Jahres genutzt wird, kann bislang niemand voraussagen. Aus diesem Grunde werden sich die Informationsbereitstellung in elektronischer Form und die Elektronische Verfahrensabwicklung bis Ende 2009an den Grundanforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie orientieren. • Empfehlungen zur Umsetzung: • Ergebnisdokument der Dezentralen Arbeitsgruppe, Stand: 24.07.2009 • Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 27.08.2009 • Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009 Stand: 23. November 2009 15
Informationsportal EA Münsterland • Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009: • Für das Informationsmanagement der Einheitlichen Ansprechpartner sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen auf der Grundlage einer • landeseinheitlichen Informationsschablone und • landesweit einheitlichem Inhalt • im Internetauftritt der Zuständigen Stellen vorzuhalten • und den Einheitlichen Ansprechpartnern für Online-Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Stand: 23. November 2009 16
Informationsportal EA Münsterland • Informationsbereitstellung in elektronischer Form • Portal unter http://www.ea-muensterland.de bzw. http://www.psc-muensterland.de usw. • Die Einheitlichen Ansprechpartner pflegen die invarianten Inhalte des Leistungsbeschreibungsregisters • Invariante Beschreibungen aus Sicht des Dienstleisters werden vom EA hinzugefügt. • Die varianten Informationen werden von den Zuständigen Stellen erfasst. Hinweis: Die Zuständigen Stellen sind für die Beschreibung ihrer Dienstleistungen zuständig. Art. 7 Abs. 2 EG-DLR Stand: 23. November 2009 17
Informationsportal EA Münsterland • Vorteil • Leistungen werden gleich beschrieben. Der Dienstleister findet sich in den unterschiedlichen Portalen gut zurecht. • Nicht jede Verwaltung muss die Beschreibung neu erstellen. • Herausforderung • Die Arbeitsgruppen auf Landesebene haben mit der Erstellung des Ergebnisdokumentes ihre Arbeit abgeschlossen. • Die Fortführung dieser Arbeiten steht noch nicht fest. • Wer legt fest, wie die landeseinheitliche Schablone aussieht und welche Inhalte vorzuhalten sind? • Ein Betreibermodell für das Leistungsbeschreibungsregister liegt noch nicht vor. Stand: 23. November 2009 18
Informationsportal EA Münsterland • Zielsetzung: • Zukünftig muss diese Aufgabe von einer zentralen Stelle koordiniert werden (z.B. d-NRW) • Die Virtuellen Rathäuser stellen über festgelegte Standards und Schnittstellen entsprechende Informationen bereit. • Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz nutzen einen Zuständigkeitsfinder mit einer entsprechenden Schnittstelle Hersteller von Virtuellen Rathäusern mit Schnittstellen; u.a.: O.S.I.R.I.S. In der Entwicklung. TSA erstellt z.Zt. diese Erweiterung. Stand: 23. November 2009 19
Informationsportal EA Münsterland • Zielgruppen des Portals: • Dienstleister • Zuständige Stellen • Einheitlicher Ansprechpartner Stand: 23. November 2009 20
Informationsportal EA Münsterland Darstellung im EA Portal Stand: 23. November 2009 21
Informationsportal EA Münsterland Darstellung im EA Portal Stand: 23. November 2009 22
Informationsportal EA Münsterland Darstellung im EA Portal Stand: 23. November 2009 23
Informationsportal EA Münsterland Anmeldung für die Pflege Stand: 23. November 2009 24
Informationsportal EA Münsterland Von EA Münsterland, OWL, Südwestfalen, Bochum bewertete Leistungen Stand: 23. November 2009 25
Informationsportal EA Münsterland Auswahl der Leistung zum Bearbeiten Stand: 23. November 2009 26
Informationsportal EA Münsterland Invariante Infos: Teil 1 Stand: 23. November 2009 27
Informationsportal EA Münsterland Invariante Infos: Teil 2 Stand: 23. November 2009 28
Informationsportal EA Münsterland Variante Informationen der Zuständigen Stellen: mindestens ein Link zur Dienstleistung im Virtuellen Rathaus Stand: 23. November 2009 29
Informationsportal EA Münsterland Kontaktinfo: Teil 1 Stand: 23. November 2009 30
Informationsportal EA Münsterland Kontaktinfo: Teil 2 Stand: 23. November 2009 31
Informationsportal EA Münsterland • Ihr Zugang zum Leistungsbeschreibungsregister: • Pro Zuständiger Stelle eine Person, die die varianten Inhalte pflegt. • Mail an post@ea-muensterland.de mit folgenden Angaben: • Nachname • Vorname • Mailadresse • Stadt- bzw. Gemeindename • Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) Stand: 23. November 2009 32
Örtlicher Koordinator EA Münsterland Der Einheitliche Ansprechpartner ist in Person zunächst beim Kreis Warendorf angesiedelt. Eingehende Anträge von Dienstleistern, die über ihn abgewickelt werden sollen, müssen dann vom EA Münsterland im Regelfall an die örtlich zuständigen Stellen seines Einzugsgebietes weitergeleitet werden. Stand: 23. November 2009 33
Örtlicher Koordinator EA Münsterland Schematische Darstellung DL = Dienstleister EA = Einheitlicher Ansprechpartner ZS = Zuständige Stelle Kommune oder Behörde ZS ZS DL EA ZS ZS Stand: 23. November 2009 34
Örtlicher Koordinator EA Münsterland • Der Örtliche Koordinator übernimmt folgende Aufgaben: • Weiterleitung der Anträge vom EA an die Stellen, die den Antrag tatsächlich bearbeiten müssen • Weiterleitung der Ergebnisse an den EA • Anlaufstelle für den EA bei Fragen zu internen Abläufen oder Zuständigkeiten Stand: 23. November 2009 35
Örtlicher Koordinator EA Münsterland Schematische Darstellung (Variante mit Internem Ansprechpartner) DL= Dienstleister EA = Einheitlicher Ansprechpartner ZS = Zuständige Stelle IA = Interner Ansprechpartner SB = Sachbearbeitende Stelle Kommune oder Behörde SB SB DL EA ZS (IA) SB SB Stand: 23. November 2009 36
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Für die Kommunikation: EA <--> ZS EA <--> DL Stand: 23. November 2009 37
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Kontaktaufnahme über das Kontaktformular Stand: 23. November 2009 38
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Auswahl der entsprechenden Region Stand: 23. November 2009 39
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Der EA schickt eine Mail an den Dienstleister bzw. an die ZS ohne VPS. Der Empfänger bekommt 2 E-Mails: Stand: 23. November 2009 40
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Stand: 23. November 2009 41
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Über den Link landet der Empfänger auf der Login-Seite des Webmailers. Der Zugriff erfolgt verschlüsselt über HTTPS. Stand: 23. November 2009 42
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Im Posteingang befindet sich die Nachricht vom EA. Stand: 23. November 2009 43
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Stand: 23. November 2009 44
Virtuelle Poststelle EA Münsterland Der Dienstleister bzw. die ZS kann dem EA über den Webmailer Nachrichten mit Anlagen senden Stand: 23. November 2009 45
Verfahrensabwicklung EA Münsterland • Ein Vorgang ist die Summe aller Dokumente und Informationen, die für die Bearbeitung eines Anliegens notwendig sind. Ergänzungen gehören ebenfalls hierzu. Jedem Vorgang wird eine eindeutige Vorgangsnummer zugeordnet. Diese Nummer ist den Zuständigen Stellen und ggfls. Exteren Partnern mitzuteilen. • Folgende Statusmeldungen sind für Vorgänge möglich: • Eingegangen • Antragseingang wird vom EA festgehalten. • Abgabe an die Zuständige Stelle • Antrag mit Unterlagen wird vom EA an die ZS weitergeleitet. • Die ZS erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA. • Der DL erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA.… • … • … Stand: 23. November 2009 46
Verfahrensabwicklung EA Münsterland Entwurf Ausarbeitung erfolgte am 06.11.2009 (Stadt Hamm, Stadt Münster, Kreis Warendorf) Stand: 23. November 2009 47
Verfahrensabwicklung EA Münsterland System über Statusmeldungen noch nicht geklärt! Stand: 23. November 2009 48
Verfahrensabwicklung EA Münsterland Die genauen Abläufe und „Spielregeln“ in Bezug auf die Bearbeitung der Fälle werden Ihnen rechtzeitig vor dem Startdatum (29.12.2009) mitgeteilt. Im wesentlichen handelt es sich um die Festlegung von Kommunikationswegen, Dokumentationsverfahrern und Bearbeitungsfristen. Stand: 23. November 2009 49
Informationsportal EA Münsterland Vorstellung folgender Systeme: Leistungsbeschreibungsregister: http://ea.citkomm.de Informationsportal EA Münsterland: http://www.citeq.de/ea-muensterland Stand: 23. November 2009 50