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Grundregeln des Zitierens. Wörtliche Zitate über Anführungszeichen kenntlich mach en . Zitate inhaltlich und sprachlich unverändert wiedergeben. Zitate aus erster Hand verwenden. Zitate nicht aus ihrem inhaltlichen Zusammenhang reißen .
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Grundregeln des Zitierens • Wörtliche Zitate über Anführungszeichen kenntlich machen. • Zitate inhaltlich und sprachlich unverändert wiedergeben. • Zitate aus erster Hand verwenden. • Zitate nicht aus ihrem inhaltlichen Zusammenhang reißen. • Die Quelle wird exakt, aber so kurz wie möglich angeben. • Veränderungen des Originaltextes kennzeichnen.
7. Zitate gezielt und sinnvoll einsetzen und in den Kontext einfügen. • 8. Längere Zitate als Block einrücken, kürzere im Text unterbringen. • Die gewählte Art der Zitierung innerhalb einer Arbeit nicht verändern. • An den Vorgaben des Fachbereiches oder des Dozenten orientieren. • (vgl. Bohl, Thorsten: Wissenschaftliches Arbeiten im Studium der Pädagogik. Weinheim/ Basel, 2006, S. 37)
Orte der Zitierung • als Kurzbeleg innerhalb von Texten • in Fußnoten auf derselben Seite • in Endnoten am Ende des Textes oder Kapitels
Grundsätze bei direktem und indirektem Zitieren „In der Regel bezieht sich der Verweis ... • wenn er mitten in einem Satz steht, auf den vorherigen Satzteil (bzw. die vorherige Aussage), • wenn er am Ende eines Satzes steht (vor dem Punkt), auf den vorherigen Satz • wenn er am Ende eines Absatzes steht (nach dem letzten Punkt des Absatzes), auf den vorherigen Absatz.“ (Bohl 2006, S. 40)
Weitere Regeln • Bei mehr als zwei Autorinnen oder Autoren nur den ersten Namen nennen • Veränderungen des Originals kennzeichnen • Mehrere Quellenverweise chronologisch ordnen • Ausgelassene Wörter oder Satzteile des Originals durch »...« kennzeichnen • Ausgelassene Sätze des Originals durch »(...)« kennzeichnen
Zitate aus zweiter Hand durch »zit. n.« kennzeichnen • Verweis auf höchstens zwei Seiten mittels »f« • Genaue Angaben bei Verweisen auf mehr als zwei Seiten • Mehrere Veröffentlichungen einer Person im selben Jahr mit a, b, c etc. kennzeichnen: z.B: (vgI. Müller 2008a, 2008b) • (vgl. Bohl 2006, S. 40-42)