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Verträge I. Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung – das Gegenleistungsprinzip. Typische Verträge. Verträge zur Eigentumsübertragung Kauf, Tausch, Schenkung Verträge zur Gebrauchsüberlassung Darlehen, Miete, Pacht, Lizenz Verträge über Tätigkeiten Dienst-, Werk-, Maklervertrag.
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Verträge I Schuldverhältnisse durch wechselseitige Vereinbarung – das Gegenleistungsprinzip
Typische Verträge • Verträge zur EigentumsübertragungKauf, Tausch, Schenkung • Verträge zur GebrauchsüberlassungDarlehen, Miete, Pacht, Lizenz • Verträge über TätigkeitenDienst-, Werk-, Maklervertrag Rechtsaspekte junger Unternehmen
Beteiligung mehrerer am Vertrag Beispiel: Untermieter, Gutachter Rechtsaspekte junger Unternehmen
Der Kaufvertrag Rechtsaspekte junger Unternehmen
Kaufvertrag Eigentumsübertragung K V Kaufpreiszahlung Beispiele: Bier, Auto, Eintrittskarte, Haus, Unternehmen, Fußballspieler (?) Rechtsaspekte junger Unternehmen
Pflichten aus dem Kaufvertrag - des Verkäufers: • Übergabe und Übereignung der Sache an den Käufer • Die Sache muss mangelfrei sein. - des Käufers: • Kaufpreis-Zahlung an den Verkäufer • Abnahme der Sache Rechtsaspekte junger Unternehmen
Mangel • Ein Sachmangel liegt vor bei: • Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder (falls nichts vereinbart wurde): • fehlender Eignung zur1.) nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung oder • 2.) gewöhnlichen Verwendung (oder Fehlen der üblichen/durchschnittlichen Beschaffenheit) • Fehlen der in der Werbung versprochenen Eigenschaften • unsachgemäßer Montage (durch den Verkäufer) • einer mangelhaften Montageanleitung („IKEA-Klausel“) • (Lieferung einer zu geringen Menge) • (Lieferung einer anderen Sache) Rechtsaspekte junger Unternehmen
Nacherfüllung (1) Der Verkäufer ist für Mängel der Sache auch ohne Verschulden verantwortlich. Der Käufer kann als Nacherfüllung verlangen: Mangelbeseitigung Neulieferung Beispiele: Vor-Ort Reparatur, „Einschicken“ an Hersteller Rechtsaspekte junger Unternehmen
Nacherfüllung (2) Schlägt die Nacherfüllung fehl(= regelmäßig nach 2 erfolglosen Versuchen), so kann der Käufer: Minderung verlangen Schadensersatz fordern zurücktreten Rechtsaspekte junger Unternehmen
Übung: Mangelfolgen Martin Beck liefert an Sabine Tamm eine kleine Druckmaschine für 5.000 €, die sie für ihre Designfirma bestellt hat. Die Maschine funktioniert nicht, obwohl er sie nach dem Verkauf bereits einmal „repariert“ hat. 500 Blatt hochwertiges Papier werden vernichtet. Sabine entgehen 3 wichtige Aufträge. Was kann Sabine Tamm tun? Was kann Martin Beck tun? Rechtsaspekte junger Unternehmen
Vertragsstrafen(Konventionalstrafe) Da Schadensersatz unter Umständen nur schwer zu erlangen ist (Schaden + Verschulden!), wird als Druckmittel oft eine pauschale Geldzahlung für bestimmte Fälle vereinbart. Bsp.: Pauschalzahlungen für Lieferverspätungen, Rücktrittsmöglichkeit gegen Pauschbetrag Rechtsaspekte junger Unternehmen
Garantie EineGarantieist eine neben der gesetzlichen Gewährleistung bestehende Verpflichtung vom Hersteller oder Verkäufer. Ihr Inhalt richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Rechtsaspekte junger Unternehmen
Verjährung beim Kauf Die Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 2 Jahren ab Lieferung. Handelt es sich um ein Bauwerk, verjähren die Ansprüche in 5 Jahren ab Übergabe. Rechtsaspekte junger Unternehmen
Der Mietvertrag Rechtsaspekte junger Unternehmen
Mietvertrag Besitzüberlassung M V Mietzahlung Beispiele: Autovermietung, Bücherei, Geschäftsräume, Wohnräume, Hotelzimmer Rechtsaspekte junger Unternehmen
Pflichten aus dem Mietvertrag • - des Vermieters: • Gebrauch sicherstellen • Instandhaltung • Lasten der Mietsache tragen • Verkehrssicherung • - des Mieters: • Zahlung der vereinbarten Miete • Obhutspflichten • Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit Rechtsaspekte junger Unternehmen
Mängel der Mietsache Der Vermieter ist für Mängel der Mietsache ohne Verschulden verantwortlich. Der Mieter kann die Beseitigung des Mangels verlangen und – unter entsprechenden Voraussetzungen – zusätzlich: Schadensersatz fordern Minderung verlangen kündigen Rechtsaspekte junger Unternehmen
Übung: Mietvertrag Martin Beck mietet bei der Buchtel-Immo GmbH ein Büro. Die Heizung funktioniert von Dezember bis Februar nicht. Obwohl das Dach erst einige Jahre alt ist und regelmäßig kontrolliert wird, regnet es im März herein und vernichtet Becks EDV-Anlage. Er kündigt fristlos und fordert die Miete für die „kalten“ Monate zurück; außerdem will er Schadensersatz. Zu Recht? Rechtsaspekte junger Unternehmen
Beendigung des Mietvertrags • (Aufhebung) • ordentliche Kündigung • außerordentliche Kündigung • Ablauf der vereinbarten Zeit Beispiele: ausbleibende Mietzahlung, Gesundheitsgefährdung Rechtsaspekte junger Unternehmen