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Kostenerstattung bei Roger / drahtlosen Kommunikationsanlagen. In vielen Hörsituationen des Alltags. … reicht ein Hörgerät allein häufig nicht aus!. Schallempfindungsschwerhörigkeit. Reduzierte Frequenzauflösung = reduzierte Phonemwahrnehmung
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Kostenerstattung bei Roger / drahtlosen Kommunikationsanlagen
In vielen Hörsituationen des Alltags … reicht ein Hörgerät allein häufig nicht aus!
Schallempfindungsschwerhörigkeit • Reduzierte Frequenzauflösung = reduzierte Phonemwahrnehmung • Inhalt eines Wortes / Satzes (v.a. unter Störlärm) bleibt häufig ein Rätsel • Schein/ Wein/ Kein/ Tein/ Fein/… Beschädigte Haarzellen Gesunde Haarzellen
Welchen Einfluss hat ein Hörverlust auf den SNR-Verlust? Hearing loss pure tone average(0.5, 1, 2 kHz) dB SNR Loss (dB) Source: Killion 1997
Welchen Einfluss hat ein Hörverlust auf den SNR-Verlust? Hearing loss pure tone average(0.5, 1, 2 kHz) dB SNR Loss (dB) Source: Killion 1997
Kristallklare Übertragung bei Störlärm & Distanz • Roger für Erwachsene • Roger für Kinder
Wer sind Roger Kandidaten? • Kinder mit Hörgeräten in Schulen • Kinder mit Hörgeräten in Freizeit • Erwachsene mit Hörgeräten in Beruf und Freizeit • Kinder und Erwachsene mit einem Cochlea Implantat • Kinder und Erwachsene mit einem einseitigen Hörverlust • Kinder und Erwachsene mit anderen Krankheitsbildern (AVWS, ADHS, Autistischer Spektrumsstörung, …)
Die neue Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL) • Roger / FM ist (neu) verordnungsfähig (§19) • Es gilt §19 HilfsM-RL (Grundbedürfnisse) • §19 Grundbedürfnisse bei Kindern: „Schulische Ausbildung“ • AVWS ist verordnungsfähig (§25, Abs 2)
Die neue Hilfsmittelrichtlinie (HilfsM-RL) • Roger verordnungsfähig bei Erwachsenen? (§19) • Ja, es gilt §19 HilfsM-RL (Grundbedürfnisse)
Kleinkinder/Kinder/Jugendliche • Kostenerstattung durch Krankenkasse • HNO-Arzt verordnet • Einreichung unter Nennung §19, HilfsM-RL Wichtig • Kind in Förderschule? Roger/FM-System wird i.d.R. gestellt. Außerhalb Schulzeit Krankenkasse • §19, Grundbedürfnisse („Schulische Ausbildung“) • Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“)
In Ausbildung • Kostenerstattung durch Agentur für Arbeit • „ durch Studentenwerk • „ durch Arbeitgeber • HNO-Arzt verordnet • Einreichung unter Nennung §19, HilfsM-RL Wichtig • Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“) • §19, Grundbedürfnisse („Ausbildung“)
Erwachsene im Beruf • Kostenerstattung Agentur für Arbeit (< 15 Beitragsjahre) • Kostenerstattung durch Rentenversicherung (> 15 Beitragsjahre) • Kostenerstattung Integrationsfachdienst/amt • HNO-Arzt verordnet (hilfreich) Wichtig • Integrationsfachdienst beurteilt Hörsituation vor Ort • Integrationsamtgibt Kosten nach Prüfung frei • Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“)
Erwachsene in Rente • Kostenerstattung durch Krankenkasse (möglich) • HNO-Arzt verordnet • Klare Nennung von HilfsM-RL, § 19 • Ggf. Widerspruchschreiben Wichtig • Generell gilt auch SGB V, § 33 („Verbot der Benachteiligung“, „Barrierefreies Hören“) • Ggf. Widerspruchschreiben: Grundbedürfnisse (§19 !!!) z.B. selbstständige Haushaltsführung, Arztbesuche, Kommunikation, usw.
Zusammenfassung • Kleinkinder/Kinder/Jugendliche • Volle Übernahme durch gesetzl./private Krankenkasse • Auszubildende, Studenten • Volle Übernahme durch Agentur für Arbeit / Arbeitgeber / Studentenwerk / … • Erwachsene in Beruf • Volle Übernahme durch Agentur für Arbeit / Rentenversicherung / Integrationsfachdienst/-amt • Rentner • Chance der Kostenübernahme durch Krankenkasse. Argumentation über Grundbedürfnisse! WHO4!