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Pensionsreformen im Rückblick. Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012. Pensionsrecht. Pensionsbeiträge: 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte seit 1988 mit 22,8% stabil
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Pensionsreformen im Rückblick Infotag – PensionenUmstieg in das neue PensionsrechtÖGB, 27.September 2012
Pensionsrecht • Pensionsbeiträge: • 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte • 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte • seit 1988 mit 22,8% stabil • Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990 • Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage) • Verlängerung des Durchrechnungszeitraumesder Pensionsberechnung • in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre • Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeitenfür die Ermittlung der Pensionshöhe
Leistungssenkende Maßnahmen:1990 - 1995 • 1992:Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben • 1993:Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre • 1993:Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung
Leistungsverbesserungen 1990 - 1993 • Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe • 4 Jahre pro Kind • deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Sparpaket 1996 • Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension • Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5. • Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre. • Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
Pensionsreform 1997 • Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“ • Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen • Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner • Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern
Maßnahmen Pensionsreform 1997(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003) BISLANG: • Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre • Gestaffelte Steigerungsbeträge • Keine Abschläge NEU • Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020 • Einheitlich 2% • Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag • Max. 15% Abschläge
Pensionsreform 1997 • Linearisierung der Steigerungsprozentsätze • wirksam ab dem Jahr 2000 • Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze • Steigerungsprozentsätze bis 2000: • 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr • ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr • Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren • ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
Maßnahmen Pensionsreform 1997 • Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV)Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In • Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SVVersicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen • Höherbewertung von Kindererziehungszeiten • Bildungskarenz • Altersteilzeit • Erleichterung der Gleitpension • Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und Gewerbe
Pensionsreform 2000 • Keine Einbindung der Sozialpartner • Maßnahmenfestlegung gegen den Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition • Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten • Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)
Maßnahmen Pensionsreform 2000 • Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension) • Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter • Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen • Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension
Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen • Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld • Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft • Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer • Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer
Pensionsreform 2003 • Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit • Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen • Drastische Leistungskürzungen • Rücknahme von Härten nach großflächigen Streikmaßnahmen
Maßnahmen der Pensionsreform 2003 • Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension • Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer • Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre • Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte • Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%. • Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension • Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt • Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen
Abschwächende Maßnahmen • Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006 • Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung • Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“
Pensionsreform 2004 • Langfristige Harmonisierung unterschiedlicher Systeme • Inkrafttreten APG (Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005 • Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG • Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG) • Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG
Pensionsharmonisierung • Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage • 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch • Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL • 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens
Pensionsharmonisierung • Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten • Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen • Höhere Bewertung von KEZ • Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)
Pensionsharmonisierung • Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%) • Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr • (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)
Pensionsberechnung (Altrecht) • Pensionshöhe abhängig von: • Versicherungsmonate • Höhe der BGL • Alter bei Pensionsantritt • Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028 • Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat) • Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt
Parallelrechnung • Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten • Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben) • Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden
ALT - Pension 30 Jahre 15 Jahre APG - Pension 30 Jahre 15 Jahre 66,7 % ALT 33,3 % APG 01.01.1975 01.01.2005 01.01.2020 Parallelrechnung - Beispiel Quelle: Pensionsversicherungsanstalt
Problemstellungen • Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen • Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar • Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte