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Ü B E R B L I C K. Begriff Leasing wirtschaftliche Bedeutung des Leasing Leasingtypen rechtliche Grundprobleme. L e a s i n g: beteiligte Parteien. Lieferant Leasinggeber Leasingnehmer .
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Ü B E R B L I C K • Begriff Leasing • wirtschaftliche Bedeutung des Leasing • Leasingtypen • rechtliche Grundprobleme Sozietät Take, Kiel
L e a s i n g: beteiligte Parteien Lieferant Leasinggeber Leasingnehmer Gewährleistung Sozietät Take, Kiel
Ü B E R B L I C K / Begriffe 1 • Vollamortisation vs. Teilamortisation • Personalleasing • Operating-Leasing • Kauf- /Mietleasing • Finanzierungsleasing • Abgrenzung Hard - Software Sozietät Take, Kiel
Grundprobleme / B e g r i f f e 2 Zahlungsstockung / Z-Unfähigkeit beim LN Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes L Insolvenz des LG • Fälligkeit Restbetrag • Verwertung L und Abrechnung • Besitzrechte • Abwicklungs - Schäden Sozietät Take, Kiel
B e g r i f f e 3 Einwendungsdurchgriff • welches ist die Rechtstellung des LN im Falle von Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes ? • BGH NJW 1991, 1746: kein Auschluß der Wandelung und keine Abwälzung von Haftungsrisiken und Wandelungsfolgen auf LN durch AGB • kein Ausschluß durch AGB eines Sonder- kündigungsrechts für LN bei Totalverlust oder erheblicher Beschädigung (BGH BB 1987, 377) Sozietät Take, Kiel
B e g r i f f e 4 Finanzierungsleasing • welches ist die Rechtstellung des LN im Falle von Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes ? • BGH NJW 1991, 1746: kein Auschluß der Wandelung und keine Abwälzung von Haftungsrisiken und Wandelungsfolgen auf LN durch AGB • kein Ausschluß durch AGB eines Sonder- kündigungsrechts für LN bei Totalverlust oder erheblicher Beschädigung (BGH BB 1987, 377) Sozietät Take, Kiel
V e r b r a u c h e r s c h u t z • § 499 Abs. 2 BGB §§ 500 ff BGB 2002 • Anwendbarkeit von Regeln des Darlehensrechtes (§§ 488 ffBGB) • BGH Entsch. Seit ca. 1996 vornehmlich zum Verbraucherschutz (Widerrufsrechte / Belehrungs = Aufklärungspflichten) Sozietät Take, Kiel
E i n z e l f ä l l e 1: BGHZ 114, S. 57 ff • Bindung des Leasingnehmers an Wandlung des Kaufvertrags durch Versäumnisurteil • Wirksamkeit der Freizeichnungsklausel im Leasingvertrag • Darlegungslast des Leasingnehmers in Vollstreckungsabwehrklage aus Sicherungsgrundschuld Sozietät Take, Kiel
E i n z e l f ä l l e 2: BGH Z 110, 130 + vom 26.6.2002 (Pressemitteilung) • Rügefrist bei Handelskauf über EDV-Anlage • Unwirksamkeit einer Leasingvertragsklausel zur Bemessung des Schadensersatzanspruchs des Leasinggebers nach fristloser Vertragskündigung • Ersatzlieferung n.§ 439 BGB als Grundproblem? Vgl. LeasingBerater BB 2002, Beil.5, S. 14ff Sozietät Take, Kiel
Leasing I. Betriebswirtschaftlicher Vergleich II. Bilanzierung von Leasinggeschäften II.1 Operating-Leasing II.2 Finanzierungs-Leasing II.2.1 Vollamortisationsverträge II.2.2 Teilamortisationsverträge III. Steuerliche Besonderheiten des Leasing Sozietät Take, Kiel
I. Betriebswirtschaftlicher Vergleich Sozietät Take, Kiel
1. Alternative: Kauf mit 100%iger Vollfinanzierung • Finanzierung von 20 Laptops • Preis je Laptop 3.449,50 € – Volumen gesamt 68.990 € • Finanzierung über ein 30 monatiges Annuitätendarlehen • Zinssatz nominal 8 % • Gesamte Finanzierungskosten 76.347 € • Zinsanteil 7.357,74 € Sozietät Take, Kiel
2. Alternative: Leasing - Vollamortisationsvertrag • Laufzeit 30 Monate • Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß amtlicher Abschreibungstabellen 36 Monate • Leasingrate 2.822,50 € zzgl. Umsatzsteuer je Monat • Gesamte Finanzierungskosten 84.675 €. Sozietät Take, Kiel
Zwischenergebnis • Vollamortisationsvertrag:sämtliche Kosten des Leasing-gebers einschließlich angemessener Gewinn sind gedeckt • Vergleich Finanzierungskosten Kauf: 76.347 € Finanzierungskosten Leasing: 84.675 € Differenz: 8.328 € • im Vergleich der Finanzierungskosten schneidet im Beispiel der Kauf mit 100%iger Fremdfinanzierung besser ab Sozietät Take, Kiel
Bonitätsprüfung bei Leasinggeber in der Regel nicht so umfassend wie Bankfinanzierung (Basel II) => Kreditwürdigkeit wird mit hohen Finanzierungskosten erkauft • Keine weitere Verschlechterung der Eigenkapitalquote in der Bilanz durch Neuverschuldung • Bei vielen Leasingverträgen sind Serviceleistungen des Leasinggebers eingeschlossen – dies erschwert den Finanzierungsvergleich • Gewerbesteuerliche Vorteile beim Leasing gegenüber dem Kreditkauf Warum wird dennoch so häufig geleast? Sozietät Take, Kiel
II. Bilanzierung von Leasinggeschäften 1. Operating-Leasing: 1.1 Behandlung beim Leasinggeber • Bilanzierung des Leasinggegenstandes • Erfassung der Abschreibung • Leasingraten werden als Ertrag erfasst 1.2 Behandlung beim Leasingnehmer • Leasingraten werden wie Mietzahlungen in der GuV als Betriebsausgabe in voller Höhe erfasst • Keine Auswirkung auf die Bilanz Sozietät Take, Kiel
II.2. Finanzierungsleasing • Regelung seitens des BMF in insgesamt vier Leasingerlassen • Regelung aus dem Steuerrecht wird ins Handelsrecht übernommen • maßgebend für die Bilanzierung ist das wirtschaftliche – nicht das zivilrechtliche Eigentum • wirtschaftlicher Eigentümer: wer den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung ausschließen kann Sozietät Take, Kiel
II.2.1 Vollamortisationsverträge Sozietät Take, Kiel
II.2.2 Teilamortisationsverträge 2.1 Vertrag mit Andienungsrecht • Leasinggeber hat zwei Möglichkeiten • Leasingnehmer zum Kauf des Leasing-Gutes verpflichten • Leasing-Gut anderweitig zu höherem Preis verkaufen • Bilanzierung aufgrund der Sachherrschaft beim Leasinggeber Sozietät Take, Kiel
2.2 Vertrag mit Mehr- und Mindererlösbeteiligung • Liegt der Verkaufserlös unter den noch zu deckenden Kosten, kann der Leasinggeber den Leasingnehmer zum Ausgleich verpflichten • Erhält der Leasinggeber mindestens 25% eines Mehrerlöses, erfolgt Bilanzierung beim Leasinggeber • Erhält der Leasinggeber weniger als 25% eines Mehrerlöses, erfolgt Bilanzierung beim Leasingnehmer Sozietät Take, Kiel
2.3 Kündbarer Vertrag • Bilanzierung erfolgt grundsätzlich beim Leasinggeber Sozietät Take, Kiel
III. Steuerliche Behandlung des Leasing • Abschreibungen und Kreditkosten Betriebsausgabe • Finanzierungskosten (Dauerschuldzinsen) sind bei der Gewerbesteuer dem Gewinn hälftig hinzuzurechnen • Leasingraten sind in voller Höhe Betriebsausgabe • Keine Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen beim Leasing • Gewerbesteuer u.U. anrechenbar => Vorteil wird verwässert • Bei Körperschaft- und Einkommensteuer keine Unterschiede Sozietät Take, Kiel
Steuerliche Besonderheiten - Stolpersteine • Steuergestaltung • Steuerung des Gewinns durch Vertragsgestaltung • Ansparrücklage • KMU können gemäß § 7g EStG Ansparrücklage bilden • Wird kein wirtschaftliches Eigentum erlangt, gefährdet dies i.d.R. die Auswirkung der Wahlrechte der Vorjahres • Fördermittel • bestimmte Fördermittel sind von der wirtschaftlichen Zurechnung abhängig Sozietät Take, Kiel